Sonstiges Klausur am 21.03.17: Vorbereitung/Schwerpunktsetzung

Studiengang
Master of Laws
Hallo zusammen!
Ich wollte mal fragen wie sich Mitschreiber auf die Klausur in gut einer Woche vorbereiten?
Ich schreibe dieses Semester noch IPR und Investion und Finanzierung, hier ist die Vorbereitung auch sehr umfangreich und anstrengend, aber bei BGB III weiß ich gar nicht recht was ich mir eigentlich anschauen soll. :unsure:

In früheren Semester gab es anscheinend Stoffeinschränkungen in Richtung Mobiliarsachenrecht und Insolvenzrecht...
Die Klausurbesprechungen auf der Lehrstuhlseite finde ich nicht hilfreich, da dort nur die letzte Klausurbesprechung zu finden ist und dann erst wieder Klausuren von 2011.

Ich habe jetzt den Schwerpunkt meiner Vorbereitung auch auf Mobiliarsachenrecht gelegt und hoffe, dass ich damit am Ende nicht komplett untergehe in der Klausur.:-(

Wie seht ihr das? Wie bereitet ihr euch vor?

LG Liese
 
Ich lerne auch nur Mobiliar.. Mag vielleicht etwas hoch gepokert sein.. Aber auch im virtuellen Klassenzimmer sind außer einem Fall nur Mobiliarfälle drinnen..
 
Ich fand die Klausur gestern sehr fair und dankbar gestellt. War auf jeden Fall gut machbar.
 
Hallo,

erstmal drück ich Euch allen die Daumen, dass Ihr die Klausur bestanden habt. Und da ich im kommenden Semester BGB III belegt habe, bin ich neugierig, um was es in der Klausur ging :allsmiles: Wenn ihr euch erholt habt, wäre es super, wenn jemand den SV schildern könnte.

Vielen Dank!

LG
Steffi
 
Kurzversion: Der Eigentümer E zweier Schalen stirbt. Sein Ehemann F ist alleinerbe im Testament. E hat noch nen Sohn A. A hat aber einen Pflichtanteil des Erbes. A nimmt die Schalen mit und wertet sie für 25€ auf. Die eine Schale behält er, die andere verkauft er.
Und dann musste man prüfen was F von A verlangen kann.
Also bei der Schale die noch da ist waren die Herausgabeansprüche mit Zurückbehaltungsrechten aufgrund von Verwendungen zu prüfen, bei der verkauften Schadensersatzansprüche mit Aufrechnung.

Aber zuerst musste man wissen, wie das mit dem Eigentum überhaupt ist wenn einer Alleinerbe im Testament ist, der andere aber einen Pflichtanteil hat...Ich wusste es nicht und konnte es mir auf die schnelle auch nicht erarbeiten, also habe ich es als gegeben hingestellt, dass F berechtigter Eigentümer ist.

Dann wars noch ein kleiner Fall zur InsO
 
Ja, so habe ich es auch. Auf fiktiven Erbenbesitz bin ich noch kurz eingegangen. Habe aber auch nur gesagt, dass das Eigentum auf den F übergegangen ist. Bei der behaltenen Schale habe ich nur den Herausgabeanspruch 985 geprüft (und bejaht). Das Zurückbehaltungsrecht nach 1000 BGB ausführlich geprüft und dann abgelehnt, weil verbotene Eigenmacht des Sohnes A vorlag.

Bei der verkauften Schale habe ich sehr viele AGL geprüft und abgelehnt. Z.B. 985 (-) weil A kein Besitz mehr hat etc. Bejaht habe ich am Ende den SE nach 823 I. Die Aufrechnung habe ich ausführlich geprüft und auch abgelehnt, weil verbotene Eigenmacht vorlag.
 
Okay ich habe es irgendwie anders :D

Behaltene Schale:
- 985
- 861
- 1007 II, III
Und als eventuelles Zurückbehaltungsrecht 1000 und nützliche Verwendungen die ich verneint habe

Verkaufte Schale:
- 990, 989
- 993, 823 I
- 993, 823 II
Und hier dann die Aufrechnung 387ff geprüft die ich auch verneint habe
 
Wieso anders? So ähnlich habe ich es doch auch. Nur den 1007 hab ich nicht mit rein genommen.
990, 989 hab ich auch (-)
 
Also, ich persönlich fand die Klausur zwar fair gestellt, aber das auch nur vom Inhalt her. Bei der Punktebewertung finde ich es aber ziemlich unfair. 40 Punkte auf die erste Frage und 40 Punte auf die zweite Frage und unglaubliche 20 Punkte auf die Insolvenzfrage. Also ich hatte nach dem bearbeiten der ersten beiden Fragen nur noch 10 Minuten Zeit für die 3. Frage. Und habe bei der dritten Frage auch nur 2 Seiten geschrieben bzw. wegen des Zeitmangels nur schreiben können, 14 Seiten aber für die ersten zwei Fragen! Wenn man so viel bei den ersten zwei Fragen abfragt, dann sollte man als Prüfer die Zeit bedenken, die dem Klausurbearbeiter zur Verfügung stehen. Und wenn dann nur so wenig Zeit übrig bleibt, dann finde ich die 20 Punkte einfach zu viel. Die Klausur war schon mit den ersten beiden Fragen ziemlich ausgelastet und hätte bedenkenlos ohne die Insolvenzfrage zum ausfüllen der Zeit gereicht. Meiner Meinung nach dürfte die dritte Frage eine maximale Gewichtung von 10 Punkten haben. Also wenn es trotzdem bei den 20 Punkten für Frage 3 bei der Korrektur bleiben sollte, dann enpfinde ich es schon als ein Unding vom Prüfer. Ist aber natürlich nur meine Meinung;-)
 
Zuletzt bearbeitet:
du hast 2 Seiten geschrieben? ich habe für beide Fragen der Aufgabe 3 eine 3/4 Seite geschrieben. Ich denke nicht, dass die Punktevergabe so streng ist und dass man für die Nennung der richtigen Stichworte schon genug Punkte bekommt. So war das in den Klausurbesprechungen bisher auch.
 
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