Klausurort Klausur in St. Petersburg

Ort
Stuttgart
Studiengang
B.Sc. Wirtschaftswissenschaft
Guten Morgen miteinander,

es sind ja noch ein paar Tage Zeit bis zur finalen Klausuranmeldung, ...trotzdem überlege ich mir ob (wenn überhaupt) ich meine Klausur dieses Semester nicht in St. Petersburg schreiben und mit einem Kurzurlaub verbinden könnte.

Hat hierzu jemand Erfahrung?
Die Anreise, Flug und Hotel wären kein Problem - aber kennt jemand vielleicht die Örtlichkeiten, bzw. kann mir jemand sagen ob das verwaltungstechnisch einen großen Aufwand darstellt?

Viele Grüße und euch allen einen guten Start in die Woche!
 
Meines Wissens nach darf man nicht im Ausland schreiben, wenn man seinen Wohnsitz in Deutschland hat. sich mal eben so für eine Klausur im Ausland anmelden, dürfte also nicht möglich sein.

Oder hast du das schon abgeklärt und es gibt Ausnahmen?
 
Spannend wäre nun noch, inwieweit sich das FA an den Aufwendungen für die Klausur respektive Anreise dazu beteiligt :-D
Dazu möchte ich unbedingt mehr erfahren ...
 
Das verstehe ich auch so.
Eine Anfrage beim Prüfungsamt würde aber gewiß alle restlichen Zweifel beseitigen ;-)
 
Schnecke hat das richtig verstanden :-)
Ich werde mich dann wohl eher zwischen Frankfurt und München entscheiden - wobei St. Petersburg ja immer eine Reise wert sein soll.
Trotzdem: :danke:
 
Nur der Vollständigkeit halber, weil ich es gerade für ein anderes Thema gefunden habe:

Fernstudierende, die an ihrem ständigen Wohnsitz im Ausland leben und für die Klausurtermine nicht einreisen können, haben die Möglichkeit, die Klausuren der FernUniversität bei einer deutschen amtlichen Stelle im Ausland unter Aufsicht abzulegen.

Diese Regelung gilt nicht in den Anrainerstaaten (Österreich, Schweiz, Frankreich, Luxemburg, Belgien, Niederlande, Dänemark, Polen und Tschechische Republik). Die hier lebenden Fernstudierenden können die Klausurtermine in Deutschland wahrnehmen oder sich an die ausländischen Studienzentren wenden. Ebenfalls nicht betroffen sind Urlauber oder Geschäftsreisende, die sich nur vorübergehend im Ausland aufhalten.
Quelle
 
Hier hatte vor längerer Zeit mal jemand den Gedanken, Klausuren mit einem kleinen Urlaub in St. Petersburg zu verbinden. Da stand die Frage im Raum, ob das überhaupt geht. Ich habe es probiert, und meine Anmeldung für Makro und Rechnungslegung (beides nicht mal belegt und zudem aus zwei verschiedenen Studiengängen) in St. Petersburg funktionierte reibungslos. :eyeroll2:
 
Hier hatte vor längerer Zeit mal jemand den Gedanken, Klausuren mit einem kleinen Urlaub in St. Petersburg zu verbinden. Da stand die Frage im Raum, ob das überhaupt geht. Ich habe es probiert, und meine Anmeldung für Makro und Rechnungslegung (beides nicht mal belegt und zudem aus zwei verschiedenen Studiengängen) in St. Petersburg funktionierte reibungslos. :eyeroll2:

Du kommst ja auf Ideen :eyeroll2:.
Abgesehen, dass ich da momentan nicht hinfahren würde, danke für den Hinweis ;-).
 
@Ingo88 Ich habe deinen Beitrag dazu in das entsprechende Thema verschoben. Solltest du das tatsächlich vorhaben, würde ich mich nicht auf die vorerst funktionierende Klausuranmeldung verlassen. Wie du oben sehen kannst, ist das seitens der Uni strikt geregelt. Wer weiß, wann die Prüfung erfolgt. Ich würde das nochmals abklären.
 
@Ingo88 Ich habe deinen Beitrag dazu in das entsprechende Thema verschoben. Solltest du das tatsächlich vorhaben, würde ich mich nicht auf die vorerst funktionierende Klausuranmeldung verlassen. Wie du oben sehen kannst, ist das seitens der Uni strikt geregelt. Wer weiß, wann die Prüfung erfolgt. Ich würde das nochmals abklären.

Du hast mich missverstanden. Das war nur ein Test, weil ich wissen wollte, ob es funktioniert. ;-) Und dann habe ich mich auch sofort wieder abgemeldet. Hab ja geschrieben, dass ich mit den Modulen noch nichts zu tun hatte, aber die Anmeldung trotzdem funktionierte, obwohl Rechnungslegung sogar ein Master-Modul ist und ich an letzterem ohnehin noch gar nicht teilnehmen dürfte.
 
Die Fernunisoftware prüft bei der Anmeldung nicht, ob man die Klausurzulassungsvoraussetzungen erfüllt oder ob man für den ausländischen Klausurort zugelassen ist. Sie registriert nur die Anmeldung.
 
Die Fernunisoftware prüft bei der Anmeldung nicht, ob man die Klausurzulassungsvoraussetzungen erfüllt oder ob man für den ausländischen Klausurort zugelassen ist. Sie registriert nur die Anmeldung.
Ach so, dann hätte ich also in den nächsten Tagen sicher Post bekommen, mit der Mitteilung, dass das so nicht klappt...
 
Du hast mich missverstanden. Das war nur ein Test, weil ich wissen wollte, ob es funktioniert. ;-) Und dann habe ich mich auch sofort wieder abgemeldet. Hab ja geschrieben, dass ich mit den Modulen noch nichts zu tun hatte, aber die Anmeldung trotzdem funktionierte, obwohl Rechnungslegung sogar ein Master-Modul ist und ich an letzterem ohnehin noch gar nicht teilnehmen dürfte.
Ich sagte ja "falls du tatsächlich". Aber selbst wenn du es nicht vorhast, finde ich es wichtig, zu betonen, dass es m.M.n. trotz allem eben nicht möglich ist. Hier gibt es nämlich viele stumme Mitleser, die aufgrund deines Beitrags ein falsches Bild bekommen könnten.

Daran dass du dich für ein Modul aus dem Master anmelden konntest, siehst du ja selbst, dass keinerlei Prüfung stattfindet. Wie Schnecke sagt, werden die Klausurzulassungsvoraussetzungen bei der Anmeldung nicht geprüft. Die Prüfung geschieht erst bei der Beantragung des Zeugnisses, weshalb man die Deckblätter der EA mitschicken soll. Auch eine Prüfung des Wohnortes und damit die Zulassung zur Ablegung der Prüfung im Ausland wird an dieser Stelle nicht erfolgen.

Dass du dich anmelden konntest, heißt also nicht, dass man Urlaub in St. Petersburg machen und die Klausur dort schreiben kann. Das wollte ich nur verständlich machen.
 
Ach so, dann hätte ich also in den nächsten Tagen sicher Post bekommen, mit der Mitteilung, dass das so nicht klappt...
Nein. Hättest du die Klausur unberechtigterweise geschrieben (auf die Klausurzulassung bezogen), wäre das bei der Beantragung des Zeugnisses aufgefallen und man hätte dir die Prüfungsleistung im Nachhinein aberkannt.
 
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