Klausurbesprechung Klausur März 2016 BGB III

Ich finde es echt heftig, dass es überhaupt keine Stoffeingrenzung gibt - ich bin ziemlich überfordert von der Stoffmenge, obwohl ich sehr viel gelernt habe! Mobiliarsachenrecht, Immobiliarsachenrecht, Kreditsicherungsrecht, und Insolvenzrecht ist eine menge Stoff für eine Klausur... :(
 
Ich tippe mal auf einen Sachenrechtsfall (inklusive Kreditsicherungsrecht) und dazu eine Zusatzfrage zum Insolvenzrecht. Von letzterem hab ich aber sogut wie keine Ahnung
 
Solange es kein reiner Insolvenzrechtfall wird...

Ich denke beim Insolvenzrecht kann man sich auf die Anfechtung konzentrieren.
 
Also ich fand die Klausur eigentlich ziemlich fair. Trotzdem bin ich mal gespannt was bei mir letzten Endes bei rumgekommen ist.
Den einzigen Ansruch den ich geprüft habe ist §§ 951, 950, 818 (wollte erst 812 I S.1 2.Alt prüfen, hab mich aber dann doch für eine Rechtsfolgenverweisung entschieden. Die h.M. sieht in 951 aber wohl doch eine Rechtsgrundverweisung :\).
Hier dann die Ganzen Probleme wie Vertretung, Gutgläubiger Erwerb usw. zu prüfen hat mich dann auch die meiste Zeit gekostet. Für Frage 2 hatte ich dann noch knapp 20 Minuten, konnte aber nur bei a) wirklich was schreiben und mir bei b) noch schnell was aus dem Finger saugen.
 
Also ich fand die Klausur eigentlich ziemlich fair. Trotzdem bin ich mal gespannt was bei mir letzten Endes bei rumgekommen ist.
Den einzigen Ansruch den ich geprüft habe ist §§ 951, 950, 818 (wollte erst 812 I S.1 2.Alt prüfen, hab mich aber dann doch für eine Rechtsfolgenverweisung entschieden. Die h.M. sieht in 951 aber wohl doch eine Rechtsgrundverweisung :\).
Hier dann die Ganzen Probleme wie Vertretung, Gutgläubiger Erwerb usw. zu prüfen hat mich dann auch die meiste Zeit gekostet. Für Frage 2 hatte ich dann noch knapp 20 Minuten, konnte aber nur bei a) wirklich was schreiben und mir bei b) noch schnell was aus dem Finger saugen.

Bei mir hatte E auch nur einen Anspruch aus 951 ivm 812 I S.1 2. Alt...hab noch 985, 861, 1007 Abs.2, 989,990 geprüft und abgelehnt. Für Frage 2 hatte ich dann ungefähr 10 min Zeit :/
 
Habe 861,985,990,989,951,950,812 I 1 1Alt, 1007 I, 1007 II geprüft.
Bei mir hatte er einen Anspruch aus 950,951 i.V.m 812 I 1 1.Alt; 990,989.
Herausgabeansprüche schieden ja aus weil die Sache an sich ja nicht mehr existierte sondern eingeschmolzen wurde, so habe ich argumentiert.

Ich habe am Ende auch Probleme mit der Zeit bekommen. Habe 1007 nur noch sehr oberflächlich geprüft. Teilweise weil ich Dinge schon zuvor geprüft hatte und nach oben verweisen konnte oder weil sie offensichtlich nicht vorlagen.
Für mich war das größte Problem der Aufbau! Ich wusste nicht wo ich einbringen soll, dass die C beschränkt geschäftsfähig war und wie sich das auf die Stellvertretung auswirkt etc.
Fand das schon Tricky.
Habe es dann direkt am Anfang in 861 BGB geprüft.
Hat jemand noch die Reihenfolge der AGL bedacht? petitorisch und possesorisch?
Der Fall baute ja quasi auf dem Jungbullen-Fall auf.

Für Aufgabe 2 hatte ich nur noch 10 min Zeit. A) habe ich leider falsch verstanden und somit auf jeden Fall falsch und B) habe ich nur kurz beantwortet in 2 Sätzen aber 81 InsO erwähnt. Hoffe, dass das Punkte gibt :/
 
Das mit der Stellvertretung habe ich mit §165 gelöst und §113... nach h.M ist §113 aber anscheinend nicht anwendbar auf Ausbildungsverhältnisse...

Bzgl der Reihenfolge habe ich leider alles durcheinander geprüft!
 
Ich habe das auch mit 165 gelöst wollte eigentlich noch den Paragraphen 116 oder so der das Arbeitsverhältnis mit minderjährigen regelt nennen habe es aber dann doch nicht gemacht.

Okay gut, weil ich bin mir da nicht so sicher :/
 
Ja das war die
Ich habe das auch mit 165 gelöst wollte eigentlich noch den Paragraphen 116 oder so der das Arbeitsverhältnis mit minderjährigen regelt nennen habe es aber dann doch nicht gemacht.

Okay gut, weil ich bin mir da nicht so sicher :/

Ja das war §113, was eben falsch war...also gut, dass du es nicht genannt hast :ROFL:
 
Huch,
ich bin über § 985, 929 S.1, 932 ( mit C als Besitzdiener), 935 und dann über 946 ff zum Rechtsgrundverweis 812.
Aufgabe 2: § 80 und § 81
 
Hier noch der Fall:
E wurde sein Goldbarren von D gestohlen. D hat an Goldschmied D veräußert(der schon öfter von Privatleuten Gold aufgekauft hat), der G war aber nicht im Laden, sondern die Azubine C, 17 Jahre alt und Nichte des G. C hat auch Zugriff zum Kassenbereich und hat den "deal" mit D gemacht (der ihr erzählte, er hätte den Goldbarren geerbt, was C auch geglaubt hat). C wurde von G auch gelobt. G hat dann den Goldbarren an B übergeben, der ihn eingeschmolzen hat und neue Schmuckstücke daraus anfertigte. Was kann E von G fordern?
 
Rechtsgrundlage für den Fall war der Jungbullenfall.

Ja das hört sich auch plausibel an.
In der Lösung zum Jungbullenfall sind die Ansprüche:
1. GoA (war hier ja nicht zu prüfen)
2. 990,989 (-)
3. 990,987 (-)
4. 823 I (-)
5. 951, 950 i.V.m 812 I 1 Alt. 2 (+)

Das wars...

Ich hoffe ich bin durch gekommen. Habe jetzt wirklich ein mieses Gefühl. Habe schon ein paar Vorgehensweisen von anderen gehört und dagegen sah meine Lösung aus wie "Hat die überhaupt was gekonnt?!" :(
Obwohl ich mir den Jungbullenfall zuvor noch angesehen habe und ihn gelöst habe :(
 
Rechtsgrundlage für den Fall war der Jungbullenfall.

Ja das hört sich auch plausibel an.
In der Lösung zum Jungbullenfall sind die Ansprüche:
1. GoA (war hier ja nicht zu prüfen)
2. 990,989 (-)
3. 990,987 (-)
4. 823 I (-)
5. 951, 950 i.V.m 812 I 1 Alt. 2 (+)

Das wars...

Ich hoffe ich bin durch gekommen. Habe jetzt wirklich ein mieses Gefühl. Habe schon ein paar Vorgehensweisen von anderen gehört und dagegen sah meine Lösung aus wie "Hat die überhaupt was gekonnt?!" :(
Obwohl ich mir den Jungbullenfall zuvor noch angesehen habe und ihn gelöst habe :(

Also in den Hinweisen stand wir sollten Ansprüche aus dem Deliktsrecht nicht prüfen...oder? :/
Wie 990, 987 da reinpasst weiss ich auch nicht so ganz genau....
 
Okay entschuldige dann fällt 823 I natürlich auch weg. :)
Das hatte ich nicht mehr in Erinnerung.

987 war etwas mit Nutzungen. Allerdings scheitert das auch an der fehlenden Bösgläubigkeit.

Ist es eigentlich schlimm, wenn man "zu viel" geprüft hat? Habe ja 2 AGLs geprüft die im Jungbullenfall nicht geprüft wurden. Hab etwas Angst dass mir das das Genick gebrochen hat.
Zudem habe ich auch 990,989 wegen 989 I 2 BGB bejaht anstatt 989 I 1 BGB verneint...
Ich bin nun so unsicher und sehe mich im September noch mal schreiben! :-(
 
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