Hi,
gibt es eigentlich eine Stoffeingrenzung zur kommenden Klausur?
Grüße
gibt es eigentlich eine Stoffeingrenzung zur kommenden Klausur?
Grüße
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Also ich fand die Klausur eigentlich ziemlich fair. Trotzdem bin ich mal gespannt was bei mir letzten Endes bei rumgekommen ist.
Den einzigen Ansruch den ich geprüft habe ist §§ 951, 950, 818 (wollte erst 812 I S.1 2.Alt prüfen, hab mich aber dann doch für eine Rechtsfolgenverweisung entschieden. Die h.M. sieht in 951 aber wohl doch eine Rechtsgrundverweisung :\).
Hier dann die Ganzen Probleme wie Vertretung, Gutgläubiger Erwerb usw. zu prüfen hat mich dann auch die meiste Zeit gekostet. Für Frage 2 hatte ich dann noch knapp 20 Minuten, konnte aber nur bei a) wirklich was schreiben und mir bei b) noch schnell was aus dem Finger saugen.
Ich habe das auch mit 165 gelöst wollte eigentlich noch den Paragraphen 116 oder so der das Arbeitsverhältnis mit minderjährigen regelt nennen habe es aber dann doch nicht gemacht.
Okay gut, weil ich bin mir da nicht so sicher :/
Rechtsgrundlage für den Fall war der Jungbullenfall.
Ja das hört sich auch plausibel an.
In der Lösung zum Jungbullenfall sind die Ansprüche:
1. GoA (war hier ja nicht zu prüfen)
2. 990,989 (-)
3. 990,987 (-)
4. 823 I (-)
5. 951, 950 i.V.m 812 I 1 Alt. 2 (+)
Das wars...
Ich hoffe ich bin durch gekommen. Habe jetzt wirklich ein mieses Gefühl. Habe schon ein paar Vorgehensweisen von anderen gehört und dagegen sah meine Lösung aus wie "Hat die überhaupt was gekonnt?!" :(
Obwohl ich mir den Jungbullenfall zuvor noch angesehen habe und ihn gelöst habe :(