Klausuraufgaben Klausur Sept. SS 2018

Hallo zusammen,

vielleicht hat ja jemand Lust ein bisschen über die Klausur im SS 18 zu spekulieren, nach dem desaströsen Ergebnis im letzten SS müsste ja eigentlich mal ein bisschen zurück gerudert werden vom Lehrstuhl, mit einem etwas "netteren" Thema... Was meint ihr?
 
Wieso das, wenn man auch der erste Lehrstuhl an der FUH mit einer 100%-Durchfallquote sein kann?
 
Ich hoffe auch, dass dieses Mal ein "netteres" Thema kommt. :-) Ich schreibe allerdings einen Verbesserungsversuch und bin daher entspannt. Wäre natürlich schön, wenn sich der Lernaufwand rentiert. ;-)
 
Da bist du in einer beneidenswerten Position, @Liese... So langsam steigt bei mir die Aufregung... setzt ihr irgendwelche Schwerpunkte? ich habe leider so gar keine Ahnung was kommen könnte :chewingnails:
 
Hallo zusammen,

ich darf dieses Semester auch zum zweiten Mal schreiben und bin auch schon ziemlich nervös. Ich werde definitiv nichts ausschließen und spekulieren, was dran und was nicht drankommen würde, nichtsdestotrotz hoffe ich auch, dass es diesmal ein "humanerer" Fall ist...

Kann mir jemand von Euch vielleicht die aktuellen EAn aus diesem Semester zukommen lassen, das wäre sehr nett!
 
@whph
Ich fand den Sachverhalt zu umfangreich. Das Lesen hat schon einige Zeit beansprucht.
Dann zu dem Gutachten auch noch die Fragen 2 und 3. Das war zuviel für 120 Minuten. Für Aufgabe 3 hatte ich noch genau eine Minute Zeit. :bugeye: Aber vielleicht schreibe ich auch einfach zu langsam. ;-)
 
Ich fand die Klausur ziemlich lang und zu vollgestopft mit all diesen Daten... Sehr verwirrend und für mich schwer, was die materiellrechtliche Prüfung anging. Habe ungefähr halbe Stunde gebraucht, bis ich angefangen habe zu schreiben und letztendlich die materielle Prüfung komplett ausgelassen. Ok, habe da im Rahmen von Klageantrag zu 2) das Feststellungsinteresse erwähnt, aber das war bestimmt auch falsch platziert, weil es eigentlich zur Zulassigkeitsprüfung gehört.

Ergibt sich die Zuständigkeit des Gerichts aus 23 Nr 2a gvg und 29 a zpo? War mir nicht sicher, weil das ja nicht mehr das Mietverhältnis zwischen K und B ist, aber das dürfte dann keine Rolle spielen. Dann habe ich in der Zulassigkeit noch die Prozessführungsvoraussetzungen kurz erwähnt und das war's...

Als ich gesehen habe, dass ich mit der materiellen Prüfung nicht weiter komme, habe ich dann die Fragen 2 und 3 mehr oder weniger umfassend beantwortet, damit sie mir wenigstens verhelfen, eventuell über die 50 Punkte zu kommen...
 
@ whph
Aufgabe 1 war die Erstellung eines Rechtsgutachtens zu der Frage, ob das Gericht ein Versäumnisurteil erlassen wird. Den Sachverhalt kann ich aber nicht wiedergeben, er war wie anilak11 schon gesagt hat, viel zu vollgestopft und verworren.

Bei Aufgabe 2 ging es darum, die Wirkungen eines Prozessvergleichs zu erläutern.

Aufgabe 3 war das Aufzeigen der Unterschiede der Primäraufrechnung zur Eventualaufrechnung.
 
Es ging um ein VU in Aufgabe 1, Aufgabe 2 war eine Frage zum Prozessvergleich und Aufgabe 3 zur Aufrechnung.

Ich fand es auch viel zu umfangreich, im VU waren 2 Klageanträge zu prüfen und alleine die ganzen Angaben zu den Daten haben mich ganz verrückt gemacht, sie alle unterzubringen, deshalb hatte ich für Aufgabe 3 auch nur noch eine Minute und habe nicht wirklich etwas brauchbares mehr aufs Papier bekommen...

In der materiell rechtlichen Prüfung bin ich bei dem Klageantrag zu 1 darauf eingegangen, ob das Schuldverhältnis in Form des Mietvertrages durch die Eigenbedarfskündigung wirksam beendet wurde oder nicht und bei dem Klageantrag zu 2 habe ich das Feststellungsinteresse verneint... bin mir aber auch unsicher
 
Hab den Sprung in die Begründetheit nicht geschafft, weil es ja eigtl. nur um das Versäumnisurteil ging!?
Habe die Begründetheit bzw. materielles Recht dann per Hilfsgutachten bearbeitet, meint Ihr das wird noch was? :D
 
@ Moogle
Ich kann Dir natürlich nichts versprechen ;-), aber der Schwerpunkt der Klausuren liegt ja immer auf der materiellrechtlichen Prüfung. Von daher, ist doch noch alles drin. :-)
Wie bist Du denn mit der Zeit zurecht gekommen?
 
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