Klausurbesprechung Klausur SoSe 2017 - Sachverhalt

Hochschulabschluss
Diplom-Ingenieur
Studiengang
Bachelor of Laws
Für zukünftige Generationen:
Thema dieses Semester waren 3 Fragen, mit Punkteverteilung 80/10/10.
Hauptfrage war ein Gutachten zum Markenrecht, basierend auf dem Fall "Mac Dog", BGHZ 138, 349-359 (Link Jurion).
Sinngemäß:
Die McDonalds AG (M) ist in Deutschland ins Handelsregister eingetragen, betreibt Schnellrestaurants und verkauft Burger. T betreibt eine Futtermühle und stellt Lebensmittel und Tierfutter her; u.a. hat er Hundefutter und Katzenfutter im Sortiment, die er als "MAC Dog" und "MAC Cat" bezeichnet. Aufgrund einer Anmeldung mit Zeitrang vom 28. Dezember 2012 wurden die beiden Zeichen für Tiernahrungsmittel in die Zeichenrolle eingetragen.
M verlangt nun von T Unterlassung.

Frage: zu Recht?

Der Fall wird übrigens auch im Skript unter "grundlegende Entscheidungen zu den gewerblichen Schutzrechten" aufgeführt. Hätte ich vielleicht doch mal lesen sollen. :wall:

Zusatzfragen, je 10 Pkt.: 1) Markenrecht: absolute und relative Schutzhindernisse, 2) Zugang zum online Spieleserver - Nutzungsrechte
 
uh das ist aber schon ordentlich für das bisschen, was in den Skripten zum Markenrecht abgehandelt wird.
 
Die Klausur hat mich ziemlich überrumpelt, vorallem weil ich mir leider die Wochen vor der Klausur die Problemfelder (wozu bei mir Markenrecht gehört) aus privaten Gründen nicht mehr näher anschauen konnte :(

Hab dann fast 40 Minuten an der Lösungsskizze gearbeitet und dann schnell das alles runtergeschrieben. Dabei sind mir dann auch wieder zich Dinge eingefallen die ich hätte anders machen sollen, aber da wars schon zu spät das nochmal umzukrempeln :(

Ich war mir erst auch sehr unsicher ob ich das jetzt anhand einer Marke oder geschäftlichen Bezeichnung prüfen soll. Hab dann erst einen Anspruch auf Unterlassen aus § 15 bzgl. der geschäftlichen Bezeichnung geprüft und dann noch einen aus § 14 bzgl der Marke "Mc", welche McDonalds ja für alle seine Burger nutzt, aber eigentlich gab es dazu ja nichts im Sachverhalt.

Wenn ich ganz viel Glück habe komme ich mit den Zusatzfragen auf die 50 Punkte, hab aber weig Hoffnung...
 
Der Fall wird übrigens auch im Skript unter "grundlegende Entscheidungen zu den gewerblichen Schutzrechten" aufgeführt. Hätte ich vielleicht doch mal lesen sollen. :wall:
Das Problem ist dabei aber auch das da sehr viele Grundlegende Entscheidungen aufgeführt waren. Ich hab mir glaub ich das erste Drittel genauer durchgelsen, dann noch ein Drittel überflogen und die anderen gar nicht angeschaut...
 
Ja, mich hats auch ziemlich auf dem falschen Fuß erwischt. Markenrecht hatte ich auch ziemlich ausgeblendet. Ich war mir anfangs nichtmal sicher ob es überhaupt um Markenrecht ging, weil ich in dem Zusammenhang noch nie was von einer Zeichenrolle gehört hatte. Ich kenne das Wort zwar sehr gut aus meinem Erststudium, aber da ist das ein Behälter für technische Zeichnungen. :)
Letztlich habe ich nur den Begriff "McDonalds" selbst als Marke geprüft, und eine Verletzung aus §14 Abs. 2 MarkenG.

Ich darf also ziemlich sicher nächstes Jahr nochmal. Na ja, was solls. :)
 
How the hell?

80 Punkte und ich hab mich fast schon nicht getraut nachzuschauen :)
 
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