Klausurbesprechung Klausur SS 2022 (Fr. 9. Sep., 17:00 - 20:00 Uhr)

Ort
München
Hochschulabschluss
Staatsexamen
Studiengang
Master of Laws
Hallo alle zusammen,
in gut drei Wochen ist es mal wieder soweit, die Abschlußklausur steht an. Was ist (offiziell) bekannt:

55302 Öffentliches Recht/Öffentliches Wirtschaftsrecht
Freitag, 09. September 2022 17:00 – 20:00 Uhr
Prüfender Lehrstuhl: Frau Prof. Dr. Edenharter
Prüfungsform: E-Klausur über Online Übungssystem
Teilnahmevoraussetzungen: Eine bestandene Einsendearbeit von zwei angebotenen des Moduls 55302
Hilfsmittel: Gängige Gesetzessammlungen: z. B. Sartorius I, Habersack, inhaltlich vergleichbare oder dtv oder Nomos-Ausgaben; VwVfG, VwGO, Gesetzessammlungen der Länder sind nicht erforderlich
Stoffeingrenzung: Keine

Also wieder eine E-Klausur, diesmal aber kein »Freischuß« mehr wie zu Corona-Zeiten. Leider keine Stoffeingrenzung, das war in den letzten Jahren allerdings auch nicht üblich. Bemerkenswert für mich, daß der Termin am späten Freitagnachmittag liegt, finde ich nicht so gut ...
 
Guten Morgen, der freiversuch bleibt aber bestehen, wenn man das Modul das erste mal belegt hat oder?
Guten Morgen, ich frage mich bei solchen sinnlosen Fragen immer, wie diese Leute bisher durch ihr Leben gekommen sind. Das steht seit Jahren schwarz auf weiß in den Studien- und Prüfungsinformationen. Suchbegriff "Freiversuch" und da kommt es sofort.

"Grundsätzlich gilt: Nimmt ein Studierender an einer Modulabschlussprüfung in einem rechtswissenschaftlichen Modul im Semester der ersten Belegung dieses Moduls teil und besteht diese Prüfung nicht, so wird ein zusätzlicher Prüfungsversuch (Freiversuch) eingeräumt."

Diese mangelnde Initiative und Selbstständigkeit nervt total. Erstmal selber nach einer Lösung suchen (die hättest du gefunden). Dann kann man ja immer noch um Rat fragen.
 
Hallo,

kann mir jemand erklären wie der Ablauf der Online Klausur ist?
Ist meine erste Online Klausur!
Danke und viel Erfolg!
 
Hi Lindt,

du hast von der Uni einen Link geschickt bekommen. Über diesen Link kommst du auf die Übungs-Plattform. Dort lädst du dir den
Sachverhalt runter. In einer Word-Datei das Deckblatt anfügen mit Namen, Matrikelnummer und Klausurnummer/-thema.

Du schreibst die Klausur. Im Anschluss lädst du diese über die Übungsplattform hoch. Musst diverse Haken anklicken, dass du diese alleine ausgeführt hast.
Während der gesamten Klausur musst du über Zoom in einem bestimmten Raum anwesend sein. Hier können stichprobenartige Kontrollen durchgeführt werden. Grundsätzlich bleibst du im Warteraum, wenn der Moderator eine Kontrolle machst, bekommst eine Meldung, musst annehme und die Kamera anmachen. Hier werden dann Personalien abgeglichen evtl. auch Bildschirmfreigabe oder sonstiges.

Du solltest aber eine Email bekommen haben, in der der Ablauf nochmal komplett zusammengefasst ist.
 
Die Zeit hat bei mir überhaupt nicht gereicht, viel zu viele Infos habe viel zu wenig geschrieben. Auf ein neues nächstes Semester.

Wie wars bei Euch?
 
Hoffentlich wird es kein 3. Versuch …

Bin im letzten Semester beim Freiversuch durchgefallen. Also habe ich doch noch einen letzten Versuch übrig, wenn diese Klausur in die Hose geht, richtig?

@ Claudia M.:Klage gegen einen Aufhebungsbescheid (ursprünglicher Bescheid war die Bewilligung einer Coronahilfe).

Zeit hat bei mir nicht gereicht. Musste die Ermessensprüfung „hinklatschen“.
 
Ja so ist es bei mir auch, habe bisher nur den Freiversuch gehabt. Das war auch mein Zeitproblem daher vermute ich da lass ich ziemlich viele Punkte liegen, die Ermessensprüfung war wirklich nur noch schnell - regt mich persönlich jetzt natürlich extrem auf. Aber naja auf ein neues :)
 
Hi,
war bei euch die EGL ebenfalls 48 II VwVfG?

Und, habt ihr die Ermessenentscheidung ebenfalls kurz gehalten? Hat weder zeitlich ganz gepasst, noch bin ich mir beim Inhalt sicher :(
 
Eine Frage wäre natürlich, ob es sich beim ursprünglichen Bewilligungsbescheid in der Tat um einen rechtswidrigen VA handelt? Das war doch vermutlich die Kernfrage: §48 oder §49? ... Mit guten Argumenten kann man ja auch sagen, dass der Bescheid rechtmäßig war (damit § 49 einschlägig): A hat nach bestem Wissen und Gewissen ausgefüllt in der Coronahysterie ...
Allerdings sollten wir hier nicht selbst hysterisch werden und abwarten - etwas anderes kann man eh nicht machen.
 
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