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ich bin voll durcheinander gewesen, wo war da groß ebv? ich habe als agl § 862 Abs. 1 BGB und nur noch § 8 5 4, § 9 0a, § 8 5 8 Abs. 1, § 903 Satz 1, § 9 0 6 Abs. 2 geprüft . in der 2. nur auf § 9 6 0 verwiesen und blabla geschrieben. in 3. § 9 2 9 und § 9 5 9 mit viel blabla geschrieben.
Es ging hier doch in allererster Linie um eine umfassende Prüfung des 1004 BGB?! EBV lag ja eben nicht vor und daher ging es um unterlassungs- bzw bei 3. um Beseitigungsansprüche des jeweiligen Eigentümers…bei Frage 3 durch den Überhang in Kombination mit 910 BGB…also habe ich zumindest so geprüft…inhaltlich wurde ich aber auch etwas auf dem falschen Fuß erwischt von der Klausur
Ich schließe mich Wulko komplett an. Ich habe auch §1004 Abs. 1 BGB geprüft und mich in der Folge dann mit 903 und 906 BGB herumgeschlagen. EBV war nicht einschlägig, weil keine Vindikationslage etc. §862 hab ich in Aufgabe 1 aber auch angesprochen. ABER: Bei mir ist es, zumindest bei Frage 1, ein bisschen Durcheinander gelaufen, weil ich ebenfalls überrascht war.
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