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Hinweis zur kommenden Klausur zum WS 2016/2017 im März 2017
von Timke Jan - Mittwoch, 8. Februar 2017, 16:43
Der § 4 Europäische Vollstreckungstitel aus dem Kurs 55110 II wird nicht Gegenstand der kommenden Klausur sein. Die EuVTVO, EuMVVO und EuGFVO brauchen Sie daher für die Klausur nicht zu lernen. Dieser Stoff wird künftig aus dem Kurs ausgegliedert und in den Kurs 55309 III integriert.