Studienorganisation Leistungsnachweis Bafög

Studiengang
B.A. Kulturwissenschaften
ECTS Credit Points
60 von 180
Hallo ihr Lieben,

ich such jetzt schon eine Weile und kann leider nichts dazu finden.. vielleicht wisst ihr ja was.
Für den Leistungsnachweis, welchen ich nach dem 4. Semester beim Bafög-Amt einreichen muss, brauche ich wie viele bestandene Prüfungen? Nur 4, 5 oder 6?
Wär ganz toll, wenn einer was wüsste, vielen Dank schon mal.
 
Hallo,
ich bekomme zwar kein BAföG, aber auf der Seite vom Studentenwerk Dortmund, das für die Fernuni Hagen zuständig ist, gibt es ein paar FAQ's. BAföG bekommt man demnach nur als Vollzeitstudent und das wiederum bedeutet, dass zwei Module im Semester belegt (und für die Leistungsnachweise zum Erhalt von BAföG auch abgeschlossen werden) müssen.
Das würde bedeuten, dass du nach vier Semestern acht Module abgeschlossen haben musst. Aber wie gesagt, da ich kein BAföG bekomme, kenne ich mich nicht wirklich damit aus.

Auf der Seite der Fernuni gibt es die folgende Seite:
https://www.fernuni-hagen.de/studium/studienorganisation/gebuehren/bafg.shtml

Dort steht auch, dass das Prüfungsamt die Bescheinigung nach §48 BAföG ausstellt. Also wende dich am besten mal direkt an Frau Dahlmann-Müller. Sie antwortet immer recht schnell und ist auch sehr nett.

Viel Erfolg! :-)
 
Hallo Antje,

Es stimmt, dass man als Vollzeitstudent eingeschrieben sein muss, aber das heißt nicht, dass man unbedingt alle Prüfungen bestanden haben muss.
Ich weiß auch mit Sicherheit, dass es wirklich höchstens 6 sein müssen, das ist allgemein so, auch weil der Bafög-Antrag schon lange vor Ende des 4. Semesters abgeschickt werden muss (schon ab Juni) und die Prüfungen des vierten Semesters gar nicht mehr mit reingezählt werden. Und im Normalfall (bei anderen Unis/ Studiengängen) ist man auch immer noch etwas nachsichtig, könnte ja eine Prüfung ganz ärgerlich vergeigt worden sein etc..
Ich müsste also eventuell dieses Semester noch 2 bestehen, vielleicht nur eine.
Und kann, da im letzten halben Jahr bei mir persönlich viel los war, einfach nicht die wirre Hoffnung aufgeben, dass schon meine 4 bestandenen Prüfungen ausreichen...
Aber vielen Dank für deine Antwort :)
Ich frage mal bei Frau Dahlmann- Müller nach und stelle die Antwort dann rein, vielleicht hat ja jemand irgendwann mal die gleiche Frage.
 
Hallo Antje,

Es stimmt, dass man als Vollzeitstudent eingeschrieben sein muss, aber das heißt nicht, dass man unbedingt alle Prüfungen bestanden haben muss.
Ich weiß auch mit Sicherheit, dass es wirklich höchstens 6 sein müssen, das ist allgemein so, auch weil der Bafög-Antrag schon lange vor Ende des 4. Semesters abgeschickt werden muss (schon ab Juni) und die Prüfungen des vierten Semesters gar nicht mehr mit reingezählt werden. Und im Normalfall (bei anderen Unis/ Studiengängen) ist man auch immer noch etwas nachsichtig, könnte ja eine Prüfung ganz ärgerlich vergeigt worden sein etc..
Ich müsste also eventuell dieses Semester noch 2 bestehen, vielleicht nur eine.
Und kann, da im letzten halben Jahr bei mir persönlich viel los war, einfach nicht die wirre Hoffnung aufgeben, dass schon meine 4 bestandenen Prüfungen ausreichen...
Aber vielen Dank für deine Antwort :)
Ich frage mal bei Frau Dahlmann- Müller nach und stelle die Antwort dann rein, vielleicht hat ja jemand irgendwann mal die gleiche Frage.

alles klar - das wusste ich nicht. ich drücke dir auf jden fall die daumen, dass alles klappt! :daumen:
 
also, falls sich irgendwann mal jemand mit der gleichen Frage beschäftigt, ich hab jetzt Antwort vom Prüfungsamt bekommen:
nach dem 4. Semester, müssen (nach momentan gültiger Regelung) 5 Prüfungen bestanden sein, also 75 ects Punkte.
Ob dann nach dem 5. Semester noch mal was eingereicht werden muss für das letzte Semester, weiß ich nicht, glaub ich aber eher nicht.
 
Der Bewilligungszeitraum erstreckt sich i.d.R. über 2 Semester. Den 3. Leistungsantrag zur Bewilligung von Leistungen für das 5. und 6. Semester stellt man im 4. Semester, bevor die Prüfungsergebnisse für dieses Semester vorliegen. Folglich wäre die Leistungsvorgabe von 75 ECTS-Punkten bereits in den ersten 3(!) Semestern zu erfüllen, was letztlich auf die Vorgabe hinausläuft, das Studium in der Regelzeit mit 30 ECTS-Punkten pro Semester abzuschließen. Die Akzeptanz, eine von 6 vorgesehenen Prüfungen bis zum Ende des 3. Semesters nicht zu bestehen, führt dann auf die 75 ECTS-Punkte.
 
Ganz genau, man stellt den Antrag bereits während des 4. Semesters und könnte deshalb auch überhaupt erst 90 ects-Punkte haben (im Rahmen eines normalen Vollzeitstudiums). Eine Prüfung darf also erst mal fehlen.
Kannst du mit relativer Sicherheit sagen, dass nicht noch einmal ein Leistungsnachweis gefordert wird? Also dann eventuell ganz streng nach mindestens 8 bestandenen Prüfungen gefragt wird im 5. Semester? Hast du da persönliche Erfahrungen?
 
Zur Klarstellung: Ich beziehe kein Bafög und bin auch kein "Experte" auf dem Gebiet. Nichtsdestotrotz kannst du sicher sein, dass während des dritten Bewilligungszeitraums für das 5./6. Semester keine weiteren Leistungsnachweise vorzulegen sind. Mit dem Erlass des Bewilligungsbescheids auf Grundlage des im 4. Semester gestellten Antrages sind und bleiben die Leistungen für weitere 12 Monate bewilligt, sofern sich die relevanten persönlichen Verhältnisse des Lb. nicht ändern (Studienabbruch, Hochschulwechsel, Einkommens- und Vermögensverhältnisse etc.).
 
nee, nicht 90 Punkte, (das ist aber manchmal auch von Studiengang zu Studiengang unterschiedlich)
ich hab jetzt ja schon die offizielle Rückmeldung vom Prüfungsamt:
wirklich nur 75 Punkte sind nötig.
 
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