Abschlussarbeit Masterarbeit: keine Rückgabe

Ort
München
Hochschulabschluss
Staatsexamen
Studiengang
Master of Laws
Nur zur Klarstellung:
beim LLM ist es nicht vorgesehen bzw. möglich, das gestellte Thema der Masterarbeit einmalig »zurückzugeben«. In vielen Studiengängen an einigen Unis scheint es diese Regel noch zu geben.
Mit diesem Schritt hätte man zB vier Wochen Zeit, in sich zu gehen und bei einem schlechten Gefühl oder warum auch immer folgenlos ein neues Thema anzugehen. In der Prüfungsordnung (ich sehe jedenfalls nichts anderes) steht für uns allerdings nichts davon; es gibt genau einen zweiten Versuch, egal ob man den ersten nach zwei Wochen abbricht oder die Bewertung ein »durchgefallen« ergibt.
 
Auf die Gefahr hin, dass ich mich unbeliebt mache: Eine Masterarbeit, bei der man auf das Thema Einfluss hat zurückzugeben ist m.E. unklug. Da kann man vorher recherchieren....
 
Haste recht ...
Allerdings: nicht immer hat man Einfluss auf das Thema. Siehe das Verfahren an der FernUni: ich gebe zB eine handelsrechtliche Aufgabenstellung als erste Präferenz bei Dozentin XY an - diese nimmt allerdings andere Prüflinge und ist ausgebucht. Ich habe natürlich nicht drei oder vier Lieblingsthemata parat und lande unter Umständen bei Lehrstühlen, die mir nicht zusagen.
Auf diese ungünstige Möglichkeit weist das Prüfungsamt ja auch explizit hin: »Wenn Sie sicherstellen wollen, zum jetzigen Termin eine Arbeit zugeteilt zu bekommen, müssen Sie ggf. auch mit weniger beliebten auskommen« (sinngemäß)
 
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