Sonstiges maximale Anzahl abgelegter Prüfungen

U

User12360

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Moinsen,

Ich habe da mal eine kleine Verständnisfrage.
Im Master WiWi steht in der Prüfungsordnung, dass Modulabschlussprüfungen in höchstens acht Wahlmodulen abgelegt werden, wovon 6 auf dem Zeugnis erscheinen werden. Die gleiche Regelung gilt ja auch im Bachelor.
Was ist nun wenn man wie ich im Bachelor bereits 8 Module abgeschlossen hat, von denen ja nur 6 ins Bachelor-Zeugnis eingetragen wurden, womit ich jetzt 2 überschüssige Module habe, die ich theoretisch in den Master übernehmen könnte. Allerdings möchte ich diese beiden Module aufgrund von schlechten Noten nicht in den Master übernehmen. Darf ich jetzt im Master nur noch 6-Wahlmodule mit einer Klausur abschließen, weil die beiden dazuzählen, oder zählen die beiden Bachelormodule nicht zu dieser 6 aus 8 Regelung, sodass ich wieder erneut bis zu 8 Wahlmodule machen darf?
 
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