Frage zu Modul/Klausur Modul im WS 2014/15 belegen und im SS 2015 Prüfung schreiben?

Ort
Schwabenland
Hochschulabschluss
Bachelor of Arts
Studiengang
M.Sc. Wirtschaftswissenschaft
ECTS Credit Points
100 von 120
Hallo,

ich interessiere mich für das Modul, kann jedoch im März 2015 keine Prüfung schreiben. Macht es eurer Meinung nach Sinn, dass Skript im WS 2014 zu belegen und zu bearbeiten und im SS 2015 die Prüfung zu schreiben?

Ich habe keine Erfahrung mit Wiederholungsprüfungen und die im SS 2015 wäre ja eine. Lehnen sich diese wirklich an die alten Prüfungen an oder gab es auch schon öfters Klausuren die am Schluss ganz anders aufgebaut waren?

Ich komme nicht aus dem Bereich Finanzierung-macht es Sinn den Teil des A-Moduls (Finanzierung) dazuzubelegen und zum besseren Verständnis zu bearbeiten oder ist das eher überflüssig?

Vielen Dank für eure Tipps im Voraus!
 
Ich habe keine Erfahrung mit Wiederholungsprüfungen und die im SS 2015 wäre ja eine. Lehnen sich diese wirklich an die alten Prüfungen an oder gab es auch schon öfters Klausuren die am Schluss ganz anders aufgebaut waren?

Ich verstehe nicht ganz was du meinst mit Wiederholungsprüfung. Nachtrag: Ich sehe dass Münchner Kindl oben schrieb, dass das Skript bis "mindestens WS 14/15 unverändert bleibt". Beziehst du dich mit deiner Frage nach der Wiederholung auf diesen Satz: "Eine Wiederholungsbelegung mit Klausur wird noch bis einschließlich zum WS 2015/16 möglich sein." Ich denke nicht, dass sich an der Art und Weise wie der Stoff bisher geprüft wurde, etwas grundlegend ändert. Mit Transferaufgaben muss man aber immer rechnen, vom Niveau müsste sich das aber an den aktuellen Klausuren orientierten.

Ich komme nicht aus dem Bereich Finanzierung-macht es Sinn den Teil des A-Moduls (Finanzierung) dazuzubelegen und zum besseren Verständnis zu bearbeiten oder ist das eher überflüssig?

Ich würde dir schon raten zumindest den Finanzierungsteil des A-Moduls zu besorgen (erfreulicherweise habe ich sogar ein Exemplar daheim, wenn du es haben möchtest?), da der Lehrstuhl davon ausgeht dass du den Teil des Stoffes aus dem A-Modul beherrschst. Beim vorherigen Professor (Betreuung hat gewechselt) wurde in einigen Klausuren auch ganz gezielt mal eine oder zwei Fragen zum A-Modul gestellt.

beste Grüße
schmetterling
 
Das Modul FiWi Vertiefung kann letztmalig im WS 14/15 belegt und die Klausur geschrieben werden. Nur wer bis dahin bereits einmal zur Klausur angetreten ist, kann diese - bei Nicht-Bestehen - in den darauffolgenden zwei Semestern noch einmal schreiben. Danach ist definitiv Schluss. Das Modul wird durch ein neues C-Modul ersetzt.

Wenn du die Klausur schreiben möchtest, musst du das also nächstes Semester tun. Ansonsten brauchst du es nicht zu belegen.

Die Klausuren werden wohl noch wie bisher vom Baule gestellt. Es dürfte also theoretisch keine Änderungen geben.
Wiederholungsklausuren gibt es in dem Sinne nicht. Verstehe auch nicht ganz, was du damit meinst. Solltest du eine Klausur wiederholen müssen, schreibst du sie ja einfach im Semester danach nochmal. Das ist aber die übliche Klausur, die alle schreiben.
 
Vielen Dank für die schnellen Antworten @schmetterling und @Flubber. Da bin ich ja froh, dass ich hier gepostet habe bevor ich das Modul bestellt habe.

Nun, das lag jetzt wohl an einem Verständnisproblem meinerseits. Ich bin davon ausgegangen, dass man das Modul nur noch im WS 2014 belegen kann aber die, die es dann belegt haben, können noch 2 weitere Semester die Klausur schreiben wenn sie z.B. verhindert sind. So wie ihr es jetzt erklärt habt macht es mehr Sinn.Sagt ja eigentlich schon das Wort "Wiederholungsklausur"...:hammer1:

Ich denke dann muss ich auf das C-Modul warten..da ich im März nochmal Nachwuchs erwarte, halte ich es für unrealistisch 2 Tage vor dem Entbindungstermin zur Klausur anzutreten .Aber ich habe ja auch gerade erst mit dem Master angefangen...

Danke auch @schmetterling für das Angebot (A-Modul):danke:. Aber dann werde ich mich erstmal auf ein anderes Modul konzentrieren und abwarten
 
So wie ich es erklärt habe, hat es uns ein Mentor gesagt. Und ich fand es auch stimmig. :-D

Du könntest natürlich auf Risiko gehen, dich zur Klausur anmelden und nicht hingehen ohne dich abzumelden. Dann wird sie mit "nicht bestanden" bewertet und du kannst nochmal antreten. Aber ich würde das nicht machen. Nur mal so als Hinweis, falls man das Modul so unbedingt machen möchte, aber wie du nicht nächstes Semester schreiben kann.
 
Das verstehe ich nicht, Flubber.

Wenn cherry das Modul im WS belegt, muss es doch möglich sein im SS dafür die Klausur zu schreiben. Wenn sie die EAs besteht im WS muss sie ja nicht mal das Wiederholerkennzeichen setzen für das Modul. Es sollte doch allen Belegern des Moduls freistehen, selbst zu wählen ob sie im WS oder erst im SS zur Prüfung antreten.
 
Laut dem Mentor, der die Info vom Mentorentag beim Lehrstuhl hat nicht. Die letzte Möglichkeit, die Klausur zu schreiben ist im WS 14 / 15. Nur wer dann von den Wiederholungsmöglichkeiten wegen Nicht-Bestehen Gebrauch machen möchte, hat danach im SS 15 und WS 15/16 nochmal die Möglichkeit, die Klausur zu schreiben.

Für mich klingt das auch schlüssig. Irgendwann müssen sie einen Schlussstrich ziehen. Und die Wiederholungsmöglichkeiten können sie nicht streichen. Wenn jmd im SS 15 das erste Mal zur Klausur antreten würde, müsste man ihm bis zum SS 16 die Möglichkeit zur Wiederholung einräumen. Es würde sich also ewig so weiter ziehen. Daher sagt man, dass man im WS 14/15 das letzte mal antreten und danach nur noch zwei Semester wiederholen kann.
 
Achso und mit Wiederholungsmöglichkeiten meine ich nicht das Wiederholungskennzeichen, sondern die Wiederholung der Klausur, falls man nicht bestanden hat. Nicht dass es zu Missverständnissen kommt.
 
So ergibt das Sinn, danke Flubber.
Ich dachte bisher: Wer später schreibt hat eben Pech mit den Wiederholmöglichkeiten.
 
Heute Mittag hatte ich nicht die Möglichkeit das raus zu suchen. Aber im Link von Münchner Kindl steht das auch genau so:

  • B-Modul „Finanzwirtschaft: Vertiefung“: Dieses Modul läuft aus und wird letztmalig im WS 2014/15 gelehrt. Eine Wiederholungsbelegung mit Klausur wird noch bis einschließlich zum WS 2015/16 möglich sein.
  • C-Modul „Finanzwirtschaftliche Bewertungstheorie und Kreditrisikomanagement“: Dieses Modul ist neu und wird voraussichtlich erstmalig zum SS 2015 angeboten.
  • Weiteres Angebot in C-Modulen: Bis einschließlich zum WS 2014/15 ist das B-Modul „Finanzwirtschaft: Vertiefung“ als Ersatz für ein C-Modul in den Masterstudiengängen wählbar, sofern dieses Modul noch nicht im Bachelorstudium belegt wurde. Des Weiteren bietet Prof. Bitz bis auf Weiteres das C-Modul „Finanz- und bankwirtschaftliche Modelle“ an.
Quelle
 
Eine Wiederholungsbelegung mit Klausur wird noch bis einschließlich zum WS 2015/16 möglich sein.

Siehst du, den Satz verstehe ich anders. Da steht nur dass eine Wiederholungsbelegung des Kurses mit Klausur möglich ist. Da steht nicht, dass man zuvor bereits einen (nicht) erfolgreichen Klausurversuch hinter sich gebracht haben muss.
 
Ich verstehe den Satz wie Schmetterling. Da steht nicht, dass man bereits einmal durchgefallen sein muss....

Im Zweifelsfall den Lehrstuhl anschreiben. Die Situation lässt sich ja gut erklären ;-)
 
Ich verstehe ihn so, wie der Mentor es gesagt hat wegen dem "mit Klausur". Denn die Wiederholungsmöglichkeiten der Klausur stehen einem ja zu. Die dürfen sie nicht einfach "weg nehmen". D.h. wenn man im WS 15/16 zum 1. Versuch antreten darf, müssten Wiederholungsklausuren bis WS 16/17 möglich sein (so mein Verständnis und das, was der Mentor vom Lehrstuhl-Treffen berichtet hat).
Aber wie Kiwi sagt: Im Zweifelsfall müsste man mal den Lehrstuhl anschreiben und nachfragen. Vielleicht irre ich mich ja auch. :-)

@cherry2013 Wenn du das Modul belegen möchtest, solltest du vielleicht mal beim Lehrstuhl nachfragen. Wenn schmetterling Recht hat, käme es ja dann doch für dich in Frage.
 
Ich hatte noch eine hin geschrieben. Hätte man es wirklich auch im SS noch das erste Mal schreiben können, wäre es für mich nämlich vllt auch ne Option gewesen. Aber ist es wohl nicht. Hier die Antwort (kam heute Morgen) auf die Frage, ob man zwangsläufig im WS zum ersten Mal zur Klausur antreten muss:

"vorgesehen ist, dass Sie im Wintersemester 2014/2015 den Kurs erstmalig belegen können und auch in diesem Semester die Klausur schreiben. Angenommen Sie würden bei dieser Klausur durchfallen, hätten Sie im SS 2015 die Möglichkeit eines Zweitversuchs oder im darauf folgenden Semester die Möglichkeit eines Drittversuchs. Eine Verschiebung in danach folgende Semester ist nicht angedacht und auch nicht möglich."
 
Hallo Flubber,

jetzt bin ich wirklich sehr verwirrt...ich habe meine Antwort soeben vom Lehrstuhl erhalten und die besagt genau das Gegenteil:

"Sie können das Modul im WS 2014/2015 belegen und die Klausur erst im SS 2015 schreiben. Sollten Sie dann durchfallen, können Sie im WS 2015/2016 den zweiten Versuch wahrnehmen. Eine Prüfung darüber hinaus ist allerdings nicht möglich."

Und jetzt?
 
Habt ihr die Mails an den Lehrstuhl oder das Prüfungsamt geschickt?
 
"vorgesehen ist, dass Sie im Wintersemester 2014/2015 den Kurs erstmalig belegen können und auch in diesem Semester die Klausur schreiben. Angenommen Sie würden bei dieser Klausur durchfallen, hätten Sie im SS 2015 die Möglichkeit eines Zweitversuchs oder im darauf folgenden Semester die Möglichkeit eines Drittversuchs. Eine Verschiebung in danach folgende Semester ist nicht angedacht und auch nicht möglich."


Hallo Flubber,

jetzt bin ich wirklich sehr verwirrt...ich habe meine Antwort soeben vom Lehrstuhl erhalten und die besagt genau das Gegenteil:

"Sie können das Modul im WS 2014/2015 belegen und die Klausur erst im SS 2015 schreiben. Sollten Sie dann durchfallen, können Sie im WS 2015/2016 den zweiten Versuch wahrnehmen. Eine Prüfung darüber hinaus ist allerdings nicht möglich."

Und jetzt?

Auch wenn ich das Modul nicht belege, lesen sich für mich die Antworten gleich.
Belegung im WS 2014/2015 (beide gleich)

Klausurmöglichkeiten:
WS 2014/15 (erster Versuch bei Flubber),
SS 2015 (zweiter Versuch für Flubber und erster Versuch für cherry2013,)
und WS 2015/16 (dritter Versuch für Flubber und zweiter Versuch für cherry2013)
Nach dem WS 2015/16 ist eine Prüfung nicht mehr möglich.
 
Ich habe den Lehrstuhl angeschrieben. Die Antwort kam von einer Frau Grundmann. Deine auch, cherry?

Ich finde die Antwort an mich aber auch etwas schwammig formuliert. Und jetzt wo ich die von cherry lese (welche ich sehr deutlich finde), habe ich die Mail an mich vllt nur falsch verstanden?! Oder habe ich blöd gefragt? Keine Ahnung...
Wie versteht ihr die denn?

Also wenn cherry sie von derselben Person hat, habe ich meine sicher falsch verstanden. Wenn es zwei Personen sind, ist die Verwirrung nun perfekt. :-D
 
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