- Studiengang
- Bachelor of Laws
- ECTS Credit Points
- 190 von 210
Guten Morgen!
Meine letzte Klausur liegt hinter mir und ich bin noch sehr skeptisch, was meine Lösung angeht, es erschien mir irgendwie schon fast zu fair. Vielleicht hab ich was übersehen. Wie erging es euch?
Sachverhalt in kurzen eigenen Worten für die Nachwelt:
S, dt. Staatsbürger, wohnhaft in Münster, interessiert sich für ein Ferienhaus in Schweden, dass er gewerblich vermieten will. Verkäufer ist die luxemburgische A Gesellschaft. Bei einem Besichtigungstermin vor Ort fällt eine Lampe runter, die die A nachlässig montiert hatte und fällt dem S auf den Kopf. Er muss daraufhin eine zeitlang in D ärztlich behandelt werden, wofür 6000 EUR anfallen, die er als Schadensersatz haben möchte. Der Anwalt der A weist alle Ansprüche zurück, rügt aber nicht die Unzuständigkeit des LG Münster, vor dem S klagt, obwohl er der Auffassung ist, dass es unzuständig sei. Einer von beiden (weiß leider gar nicht mehr wer), meint es sei ein Anspruch aus c.i.c.
Ist das LG Münster international zuständig?
ich habe:
EuGVO:
sachlich, räumlich zeitlich +
Zuständigkeitsordnung
SV mit Auslandsberührung +
Beklagter hat Wohnsitz in MS --> Bestimmung nach Art. 63 --> Luxemburg --> +
Ausschließliche Gerichtsstände -
kurz thematisiert das kein ausschließlicher GS wegen Anspruch aus dinglichem Recht
Gerichtsstandsvereinbarung - keine
allg GS: 4 I wäre Luxemburg
nach 5 I aber auch in anderem MS möglich unter den Voraussetzungen Art. 7 ff.
besonderer GS:
7 I a: hier dann die Abgrenzung Vertrag/c.i.c/SE --> cic nach Art. 12 Rom II eindeutig außervertraglich
daher kein GS nach Art. 7 I a
7 II: GS der unerlaubten Handlung: Ort des schädigenden Ereignisses
hier hab ich nochmal Erfolgsort/Handlungsort abgegrenzt und bin zu einem Distanzdelikt gekommen
daher Wahlrecht des Kl. zwischen Erfolgs-/Handlungsort.
Wahlrecht ausgeübt durch Klage am Erfolgsort
Rügelose Einlassung Art. 26: einerseits ist Münster nach der EuGVO eh zuständig, andererseits auch nicht gerügt daher rügelose Einlassung.
LG Münster international zuständig +
Was habt ihr?
Meine letzte Klausur liegt hinter mir und ich bin noch sehr skeptisch, was meine Lösung angeht, es erschien mir irgendwie schon fast zu fair. Vielleicht hab ich was übersehen. Wie erging es euch?
Sachverhalt in kurzen eigenen Worten für die Nachwelt:
S, dt. Staatsbürger, wohnhaft in Münster, interessiert sich für ein Ferienhaus in Schweden, dass er gewerblich vermieten will. Verkäufer ist die luxemburgische A Gesellschaft. Bei einem Besichtigungstermin vor Ort fällt eine Lampe runter, die die A nachlässig montiert hatte und fällt dem S auf den Kopf. Er muss daraufhin eine zeitlang in D ärztlich behandelt werden, wofür 6000 EUR anfallen, die er als Schadensersatz haben möchte. Der Anwalt der A weist alle Ansprüche zurück, rügt aber nicht die Unzuständigkeit des LG Münster, vor dem S klagt, obwohl er der Auffassung ist, dass es unzuständig sei. Einer von beiden (weiß leider gar nicht mehr wer), meint es sei ein Anspruch aus c.i.c.
Ist das LG Münster international zuständig?
ich habe:
EuGVO:
sachlich, räumlich zeitlich +
Zuständigkeitsordnung
SV mit Auslandsberührung +
Beklagter hat Wohnsitz in MS --> Bestimmung nach Art. 63 --> Luxemburg --> +
Ausschließliche Gerichtsstände -
kurz thematisiert das kein ausschließlicher GS wegen Anspruch aus dinglichem Recht
Gerichtsstandsvereinbarung - keine
allg GS: 4 I wäre Luxemburg
nach 5 I aber auch in anderem MS möglich unter den Voraussetzungen Art. 7 ff.
besonderer GS:
7 I a: hier dann die Abgrenzung Vertrag/c.i.c/SE --> cic nach Art. 12 Rom II eindeutig außervertraglich
daher kein GS nach Art. 7 I a
7 II: GS der unerlaubten Handlung: Ort des schädigenden Ereignisses
hier hab ich nochmal Erfolgsort/Handlungsort abgegrenzt und bin zu einem Distanzdelikt gekommen
daher Wahlrecht des Kl. zwischen Erfolgs-/Handlungsort.
Wahlrecht ausgeübt durch Klage am Erfolgsort
Rügelose Einlassung Art. 26: einerseits ist Münster nach der EuGVO eh zuständig, andererseits auch nicht gerügt daher rügelose Einlassung.
LG Münster international zuständig +
Was habt ihr?