Plauderecke Praktische Studienzeit

Ort
Frankfurt / Main
Hochschulabschluss
Diplom-Informatiker
2. Hochschulabschluss
Bachelor of Laws
Studiengang
Master of Laws
ECTS Credit Points
10 von 90
2. Studiengang
Erste Juristische Prüfung
Ich mache mir gerade Gedanken über die Praktische Studienzeit. In § 5a DRiG werden 3 Monate gefordert. Im Merkblatt des OLG Hamm werden die aufgegriffen und anschließend in zweimal 6 Wochen aufgeteilt. 3 Monate sind aber knapp 13 Wochen.

Akzeptieren die JPAs also zweimal 6 Wochen... oder muss ich einmal 6 Wochen und einmal 7 Wochen machen? Hat damit jemand Erfahrung?

Ich plane, die beiden Praktikumsabschnitte aufzuteilen, also 4x 3 Wochen zu machen. Das geht ja ohne Antrag, wie das OLG Hamm in seinen Hinweisen schreibt:
Eine Aufteilung der sechs Wochen in zwei mindestens dreiwöchige Abschnitte wird generell genehmigt. Hierzu bedarf es keines gesonderten Antrages durch die einzelnen Studentinnen oder Studenten.

Wenn aber 13 Wochen nötig sind, damit ich auch auf die 3 Monate komme, müsste ich jeden Abschnitt um 2 Tage verlängern... oder den letzten Abschnitt auf 4 Wochen ausdehnen. Vermutlich dann letzteres - irgendwie schaffe ich es bestimmt, mehr als 3 Wochen Urlaub am Stück zu bekommen.

Habt ihr Tipps? Hinweise? Anmerkungen?
 
Falls Du im öffentlichen Dienst bist, gibt es auch noch die Möglichkeit des unbezahlten Sonderurlaubs nach § 28 TvöD - und solange man davon nicht länger als 1 Monat Gebrauch macht, dann bleibt man auch in der gesetzlichen KV. So als worst case, wenn der Jahresurlaub nicht reicht.

Ach ja - und es sind tatsächlich nur 6 Wochen jeweils nötig. Und wenn da Ostern mit reinfällt, muss man auch nicht Karfreitag oder Ostermontag nacharbeiten - das ist egal!
 
Falls du dein Examen in NRW machen wirst, ist auch eher das JAG NRW maßgeblich als das DRiG. Im JAG steht alles wichtige zur Juristenausbildung in NRW drin.
 
Falls Du im öffentlichen Dienst bist, gibt es auch noch die Möglichkeit des unbezahlten Sonderurlaubs nach § 28 TvöD - und solange man davon nicht länger als 1 Monat Gebrauch macht, dann bleibt man auch in der gesetzlichen KV. So als worst case, wenn der Jahresurlaub nicht reicht.
Danke für den Hinweis. Leider bin ich nicht im ÖD. Aber wenn ich bei meinem AG nett frage, kann ich vielleicht wirklich unbezahlten Urlaub nehmen - so im worst case. Im Moment plane ich mit 3 Wochen 2021, 2x3 Wochen 2022 und dann Anfang 2023 nochmal 3 Wochen. In 2022 wird es mit dem Jahresurlaub knapp... Aber auf der anderen Seite wollen wir auch Eltern werden. Vielleicht passt es ja mit der Elternzeit irgendwie.

Ach ja - und es sind tatsächlich nur 6 Wochen jeweils nötig. Und wenn da Ostern mit reinfällt, muss man auch nicht Karfreitag oder Ostermontag nacharbeiten - das ist egal!
Top! Danke für den Hinweis. Jetzt brauche ich nur noch eine Verwaltung, die mich als Praktikant nimmt. Die nächstgrößere Stadt hat schon abgewunken: Mindestens 2 Monate, weniger machen sie nicht. Zwei Verwaltungen habe ich noch im Auge, bei denen ich mich bewerben will. Klappt schon irgendwie.
 
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