Plauderecke Schwerpunkt "Arbeit und Unternehmen" / Modulwahl

Ort
Frankfurt / Main
Hochschulabschluss
Diplom-Informatiker
2. Hochschulabschluss
Bachelor of Laws
Studiengang
Master of Laws
ECTS Credit Points
30 von 90
2. Studiengang
Erste Juristische Prüfung
Hallo zusammen,

ich stehe jetzt vor der schweren Wahl, welche Module ich im Schwerpunkt belegen möchte. 55541 ist ja klar, das ist Pflicht. Aber welches von den anderen drei Modulen soll ich wählen? Kann jemand etwas zu den Modulen sagen?

Es scheint mir so zu sein, dass alle 3 Wahlmöglichkeiten aus zwei Kursen bestehen, wobei der erste Kurs identisch ist. In "Kollektives Arbeitsrecht II" wird näher auf Arbeitskampf und Tarifverträge eingegangen. Das wird sicher spannend. Und der zweite Kurs ist jeweils unterschiedlich:
  • Arbeitsgerichtliches Verfahren (im Modul 55542)
    Das scheint mir für mein theoretisches Ziel (Richter am Arbeitsgericht) der sinnvollste Kurs zu sein. Scheint mir ZPO im Arbeitsrecht zu sein. :-D
  • Arbeitsvertragsgestaltung (im Modul 55543)
    Das wäre für meine Tätigkeit im Betriebsrat sicher das sinnvollste Modul. Scheint mir BGB AT (AGB-Prüfung) im Arbeitsrecht zu sein. :-D
  • Arbeitsrecht in der EU (im Modul 55544)
    Ich fürchte, das bringt mir am Wenigsten. Allerdings hat mit Europarecht in 55110 echt Spaß gemacht. :cool:
Kann jemand mehr zu den Modulen sagen?
 
Juhuu,

ich hab das Modul Arbeitsgerichtliches Verfahren im Schwerpunkt belegt und das Modul Arbeitsvertragsgestaltung im Master.
Die Frage ist, was dir mehr Spass macht ? Ich fand beide Module recht interessant. im Rahmen des Arbeitsgerichtlichen Verfahrens gehst du halt mehr auf prozessuale Aspekte ein, wie Anträge formuliert werden, Begrifflichkeiten und Besonderheiten des Arbeitsgerichtsprozesses im Vergleich zum normalen Zivilprozess. Die Klausur bestand aus mehreren Teilen, Fragen zu prozessualrechtlichen Aspketen, und 1 großem Gutachten zum Tarif- bzw. Arbeitskampfrecht und einem kleineren zur Kündigungsschutzklage. Es ist hier mehr eine Mischung aus Tarif- und Arbeitskampfrecht/BetrVG mit Prozessrechtlichen Schwerpunkt, also einen Einstieg über die Zulässigkeit.

Bei der Arbeitsvertragsgestaltung bleibt der Schwerpunkt auch im Bereich des Tarifvertragsrecht allerdings mit dem Hauptaugenmerk von AGB-Prüfungen. Hier ist der Bezug zum Zivilrecht größer. In der Klausur mussten dann 2 Gutachten angefertigt werden, einmal in Bezug auf die Rechtmäßigkeit einer Tarifklausel und einmal im Hinblick auf eine Befristungsabrede sowie wirksam einbezogene AGB.

Ich fand beide Gebiete sehr interessant. Für welches Modul du dich entscheidest, solltest du danach gehen, ob du lieber AGB-Prüfungen machst, oder dir das Prozessrecht eher liegt.
Die Hefte zum Tarif- und Arbeitskampfrecht sind identisch. Im Rahmen des Mastermoduls ist dann auch noch Arbeitsrecht in der EU dabei, das war aber zum Glück kein Thema der Klausur.

Hoffe ich konnte dir helfen.

Liebe Grüße
 
Ich fand beide Gebiete sehr interessant. Für welches Modul du dich entscheidest, solltest du danach gehen, ob du lieber AGB-Prüfungen machst, oder dir das Prozessrecht eher liegt.
BGB AT habe ich eine 1,0 und ZPO eine 1,7 geschafft. Beide Gebite fand ich richtig gut. :-D Du bestätigst mich darin, dass mir beide Gebiete großen Spaß machen würden.

Hoffe ich konnte dir helfen.
Ja und nein. Ich weiß jetzt besser, was mich bei den beiden Modulen erwartet. Die Entscheidung ist dadurch aber leider nicht einfacher geworden, sondern eher schwerer. :wall: Am liebsten würde ich die beiden zweiten Teile kombinieren, Tarifrecht finde ich nämlich nicht ganz so spannend. Leider geht das nicht.

Auf jeden Fall vielen Dank für die ausführliche Antwort!
 
Und jetzt... nachdem ich ein wenig darüber nachgedacht habe, fällt mir auf:

Das Modul 55316 beinhaltet beide Module 55543 und 55544 und trotz der Überschneidung bei den beiden ersten Hälften ergibt das 10 CP. Das liegt daran, dass im Modul 55316 alle drei Teile mit je 90 Arbeitsstunden berechnet werden, während sie in den EJP-Modulen nur mit je 60 Arbeitsstunden einfließen. Kann mir das jemand erklären?

Aber: Ich kann im Ergebnis alle 3 Module machen, wenn ich jetzt 55542 belege, danach den Master mache und 55316 wähle. Und als Bonus bekomme ich noch CP dafür, dass ich "Kollektives Arbeitsrecht II" wiederhole. :-D

Das spricht ganz stark dafür, das Modul 55542 zu belegen... oder?
 
Wenn du konkret wissen willst, welche Themenkomplexe in den jeweiligen Modulen konkret dran kommen, schau doch mal ins Modulhandbuch. Da bekommst du dann eine komplette Aufschlüsselung der Themen, die es zu bearbeiten gilt. Wie gesagt, Tarifrecht und Arbeitskampf ist in beiden Modulen dasselbe.

Unterscheiden tun sich die Module letztlich nur dadurch, dass in dem einen ein Sonderheft dabei ist, über das Arbeitsgerichtsverfahren (Prozessrecht), in dem anderen ein Sonderheft zur Vertragsgestaltung (insb. AGB-Recht)

Und ja, du kannst jetzt den Schwerpunkt wählen, und im Master dann das andere Modul. Hab ich auch so gemacht :)

Welches Modul du belegen willst, solltest du nach deinem Interesse beurteilen, ob du lieber Prozessrecht machst, oder AGB-Vertragsgestaltung.

Ich persönlich kann sagen, dass vom Inhalt her, die Klausur Arbeitsgerichtliches Verfahren einfacher war, die Klausur Arbeitsvertragsgestaltung viel anspruchsvoller war, lag aber auch daran, dass es eine Onlineklausur war, die andere Präsenz.
 
Wenn du konkret wissen willst, welche Themenkomplexe in den jeweiligen Modulen konkret dran kommen, schau doch mal ins Modulhandbuch. Da bekommst du dann eine komplette Aufschlüsselung der Themen, die es zu bearbeiten gilt. Wie gesagt, Tarifrecht und Arbeitskampf ist in beiden Modulen dasselbe.
Ja, da habe ich schon rein geschaut. Ich finde weiterhin beide Module extrem interessant.

Unterscheiden tun sich die Module letztlich nur dadurch, dass in dem einen ein Sonderheft dabei ist, über das Arbeitsgerichtsverfahren (Prozessrecht), in dem anderen ein Sonderheft zur Vertragsgestaltung (insb. AGB-Recht)

Und ja, du kannst jetzt den Schwerpunkt wählen, und im Master dann das andere Modul. Hab ich auch so gemacht :)
Das scheint mir die einzige Möglichkeit zu sein, das Problem zu lösen.

Welches Modul du belegen willst, solltest du nach deinem Interesse beurteilen, ob du lieber Prozessrecht machst, oder AGB-Vertragsgestaltung.
Ja. :-D

Ich persönlich kann sagen, dass vom Inhalt her, die Klausur Arbeitsgerichtliches Verfahren einfacher war, die Klausur Arbeitsvertragsgestaltung viel anspruchsvoller war, lag aber auch daran, dass es eine Onlineklausur war, die andere Präsenz.
Ich bin leider extrem merkwürdig, was schwere und leichte Klausuren angeht. Ich habe ZPO bei Kubis eine 1,7 geschafft - das finden andere schwer. Und bei anderen Klausuren haben mir andere Studierende vorgeschwärmt, wie leicht die waren und ich bin durchgefallen. Irgendwie funktioniert mein Hirn scheinbar merkwürdig. :paperbag: Leider ist es aber keine Regel, dass ich leichte Klausuren schlecht und schwere Klausuren gut abschneide, sonst würde ich nach Deinen Aussagen sofort das Modul 55543 wählen. :cool:

Noch einmal vielen Dank für Deine Hilfe. Ich denke, ich werde 55542 wählen und dann im Master 55316 folgen lassen. Wenn ich mit dem EJP was anfangen sollte, dann werde ich Richter - da passt 55542 sicher besser. Und wenn ich kein Referendariat mache, schließe ich den LL.M. an und mache dann den Rest vom Arbeitsrecht. Und vielleicht mache ich den LL.M. sowieso.
 
Ich bin leider extrem merkwürdig, was schwere und leichte Klausuren angeht. Ich habe ZPO bei Kubis eine 1,7 geschafft - das finden andere schwer. Und bei anderen Klausuren haben mir andere Studierende vorgeschwärmt, wie leicht die waren und ich bin durchgefallen. Irgendwie funktioniert mein Hirn scheinbar merkwürdig. :paperbag: Leider ist es aber keine Regel, dass ich leichte Klausuren schlecht und schwere Klausuren gut abschneide, sonst würde ich nach Deinen Aussagen sofort das Modul 55543 wählen. :cool:
Am Lehrstuhl Kubis habe ich 9 Punkte geschrieben und halte mich u.a. deshalb für Gott(ähnlich) ;-)
 
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