FernUni allgemein Semester alleine für Wiederholungen beantragen

Hallo,
folgende Situation:
Ich habe im 2 Semester die Klausuren für Buchhaltung/Jahresabschluss, und für Mathematik/Statistik leider ohne Erfolg abgeschlossen (Beide 1. Versuch).
Nun bin ich im 3 Semester und überlege mir im 4 Semester alleine die 2 Klausuren ohne neubesetzung zu schreiben.

Ich hätte folgene Fragen:
- Ist das überhaupt so machbar?
- Muss ich mich zurückmelden furs 4 Semester da ich ja keine Module besetzen will?
- Kosten mir die Klausuren/Semester dann was?
- Wie sollte man generell vorgehen?

Ich hoffe, ihr könnt mir helfen!

MFG
 
Ist das überhaupt so machbar?
Ja, das ist problemlos möglich
Muss ich mich zurückmelden furs 4 Semester da ich ja keine Module besetzen will?
ja, sonst kannst du die Module nicht als Wiederholer belegen und das wiederum sichert dir den Zugriff auf die Lernumgebungen und die EA's (auch wenn du die EA's schon bestanden hast, macht es ja evtl. Sinn sich die aktuellen noch mal anzuschauen). Einfach nicht Rückmelden ist zudem gleichbedeutend mit einer Exmatrikulation. Ansonsten kann man wohl auch ein Urlaubssemester beantragen (wie gesagt, ohne die eben erwähnten Möglichkeiten). Der Sinn eines Urlaubssemesters hat sich mir allerdings noch nicht erschlossen.
Kosten mir die Klausuren/Semester dann was?
Das Semester kostet dich die 11 EUR Irgendwasgebühr. Die Wiederholungsbelegung der nichtbestandenen Module ist kostenfrei (zumindest sofern sich das Kursmaterial nicht geändert hat)
Wie sollte man generell vorgehen?
Rückmelden, Module als Wiederholer belegen und am Ende des Semesters die Klausuren schreiben (natürlich davor auch dazu dann anmelden)
 
Nur noch eine Frage, gibt es einen gewissen Zeitraum, indem man das Teilzeit-Studium komplett absolviert haben muss?

Nein, es gibt keine Beschränkung. Du kannst dir soviel Zeit lassen, wie du möchtest. Außer wenn du in Vollzeit studierst, da gibt es bestimmte Regelungen wenn du Bafög beziehst.
 
Mathe/Statistik wurde doch überarbeitet, oder? Sofern du da die alten Unterlagen hast, musst du es nru belegen und die übliche Gebühr für die Skripte zahlen.
Außer du besorgst du die Skripte auf anderem Wege. Dann reicht die Wiederholerbelegung.
 
Rückmelden, Module als Wiederholer belegen und am Ende des Semesters die Klausuren schreiben (natürlich davor auch dazu dann anmelden)

So würde ich das auch machen.

Kurze Ergänzung: Die Einsendearbeiten musst du nicht neu machen (die alten, bestandenen gelten weiter), es empfiehlt sich aber zur Übung.


Nur noch eine Frage, gibt es einen gewissen Zeitraum, indem man das Teilzeit-Studium komplett absolviert haben muss?
Nein, es gibt keine Beschränkung. Du kannst dir soviel Zeit lassen, wie du möchtest. Außer wenn du in Vollzeit studierst, da gibt es bestimmte Regelungen wenn du Bafög beziehst.

Um es genau zu sagen:
Für den Bafög-Bezug ist es relevant. Grundsätzlich kann man aber auch in Vollzeit so lange brauchen, wie man muss/möchte.
 
Hallo,

keine Ahnung, ob die Frage hier so gut rein passt, aber ich stelle sie einfach mal.

Gibt es eine Frist, innerhalb derer man eine Prüfung wiederholen muss?
Ich nähere mich der ersten Wiederholung mit einem eher gemischten Gefühl.
Daher würde ich gern noch kurzfristig abspringen, um nicht den Drittversuch zu riskieren.
Mein Erstversuch war im WS 14/15, also mittlerweile schon ein Jahr her.

Ich kenne das von meiner vorherigen Uni, allerdings standen die Fristen da auch explizit in der Notenmitteilung.

Für eine schnelle Antwort wäre ich dankbar.

Lg Nicole
 
Nein, eine Frist gibt es erstmal nicht.
Aber es kann natürlich mit Fortschreiten der Zeit sein, dass sich das Kursmaterial und damit auch die Prüfungsinhalte ändern.
 
Und du kannst nur sieben Semester kostenlos das Wiederholerkennzeichen setzen. Danach müsstest du kostenpflichtig belegen, um wieder uneingeschränkt Zugriff auf alles zu haben.
 
Hallo,

ich habe eine Frage zu den Gültigkeiten und Wiederholungen von Einsendearbeiten.

Grundsätzlich habe ich dazu Informationen auf der Homepage der FernUni gefunden:
"Eine durch bestandene Einsendearbeiten erlangte Teilnahmeberechtigung an einer Modulabschlussklausur gilt über das Semester bzw. Studienjahr hinaus solange, wie das entsprechende Modul angeboten wird. Ihre Gültigkeit bleibt auch dann bestehen, wenn die Inhalte des Moduls zwischenzeitlich überarbeitet oder aktualisiert worden sind. Die Einsendearbeiten verfallen mit der Einstellung des Moduls."

Grundsätzlich geht es mir um folgenden Fall:
Ich habe das Wiwi-Modul "Integrale Führung" im SS15 belegt, EA mitgeschrieben und bestanden, Klausur nicht mitgeschrieben.
Im WS 15/16 wurde das Modul überarbeitet und hat einen neuen Namen bekommen "Zukunftsweisende Führung". Die Modulnummer ist gleich geblieben, inhaltlich hat sich aber schon was geändert.
Das war für mich trotzdem ein Grund, die EA noch einmal zu schreiben. EA bestanden, Klausur wieder nicht mitgeschrieben :durcheinander
Ich verstehe das so, dass ich für dieses Semester (theoretisch auch für das letzte) nicht noch einmal eine EA schreiben muss, da ja schon eine bestanden ist (sogar zweimal).

Ist das korrekt?

Zum Thema Wiederholungen - und das bezieht sich denke ich nur für den Fall, dass man eine EA nicht besteht - irritiert mich der letzte Satz der Erklärung:
"Zur Erfüllung der Klausurteilnahmevoraussetzung kann jeder Kurs beliebig oft wiederholt werden. Sofern sich das Studienmaterial inhaltlich nicht verändert hat, ist innerhalb von sieben Semestern eine kostenfreie Belegung von Einsendearbeiten (ohne dazugehöriges Studienmaterial) als Kurswiederholer möglich. Bei inhaltlichen Änderungen des Studienmaterials ist eine erneute (kostenpflichtige) Belegung erforderlich, um das überarbeitete Kursmaterial in gedruckter Form zu erhalten. Bestandene Einsendearbeiten können auch bei geänderten Kursinhalten zeitlich unbegrenzt gesammelt werden, sie müssen aber aus unterschiedlichen Kurseinheiten/Stoffgebieten stammen."

Kann mir das jemand erläutern, was damit gemeint ist?

Quelle: http://www.fernuni-hagen.de/wirtsch...nsendearbeiten/gueltigkeit_wiederholung.shtml

Danke :-)

Lg Nicole
 
Deine Einsendeaufgabe ist gültig und bleibt gültig.

Zu deiner letzten Frage: Ein Modul bietet 4 Einsendeaufgabe an, EA 1 bis EA 4. Du schreibst in Semester 1 die EA 1 und hast damit nicht die Klausurzulassung, da du 50% bestehen musst. Im nächsten Semester kannst du aber nicht die EA 1 schreiben, um damit 50% zu erreichen. Sondern du musst das mit EA 2 bis EA 4 erreichen. Die Themengebiete müssen also andere sein.
 
Danke für die schnelle Info. Im nachhinein verständlich. Da es in meinen Modulen max. 2 EA's gibt, konnte ich mir nichts darunter vorstellen. :-)
 
Und du kannst nur sieben Semester kostenlos das Wiederholerkennzeichen setzen. Danach müsstest du kostenpflichtig belegen, um wieder uneingeschränkt Zugriff auf alles zu haben.

Hey, ich überlege für das kommende Semester ein uralubssemeter zu beantragen. Wenn ich dann meine aktuellen Module nicht als "WDH" belege, zählt das Urlaubssemester dann nicht zu den 7 Semestern, bei dem man ein Modul als wdh belegen kann ?.

Beispiel: Es geht mir um InnoC. Wenn ich dieses nun zum 2x als WDH belegt habe, nun ein Urlaubssemester beantrage und keine wdh belege, sondern InnoC erst danach wieder als WDH belege, belege ich InnoC dann erst das 3. Mal als Wiederholer ? Es geht mir um die 7 Semester bis man das Modul komplett neu bezahlen muss.
 
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