Ja, Studienkosten kannst Du von der Steuer absetzen.[PRBREAK][/PRBREAK]
Bei der Frage in welcher Form man sie absetzen kann, muss man unterscheiden ob es sich um ein Erststudium („Ausbildung“) handelt oder ein berufsbegleitendes Studium, dem eine abgeschlossene erstmalige Berufsausbildung oder ein abgeschlossenes Erststudium vorausgegangen ist („Fortbildung“).
Stand: Deutsches Recht, Juli 2012
Bei der Frage in welcher Form man sie absetzen kann, muss man unterscheiden ob es sich um ein Erststudium („Ausbildung“) handelt oder ein berufsbegleitendes Studium, dem eine abgeschlossene erstmalige Berufsausbildung oder ein abgeschlossenes Erststudium vorausgegangen ist („Fortbildung“).
Stand: Deutsches Recht, Juli 2012