- Hochschulabschluss
- Diplom-Finanzwirtin (FH)
- 2. Hochschulabschluss
- Master of Laws
- Studiengang
- Erste Juristische Prüfung
Die Stoffeingrenzung für das WS 18/19 lautet:
"Inhaltlich wird sich die Modulabschlussklausur mit dem Baurecht beschäftigen.
Auch sollte die polizei- und ordungsrechtliche Problematik einer Versammlung wiederholt werden."
"Inhaltlich wird sich die Modulabschlussklausur mit dem Baurecht beschäftigen.
Auch sollte die polizei- und ordungsrechtliche Problematik einer Versammlung wiederholt werden."