Klausurbesprechung Und, wie war's?

Studiengang
Bachelor of Laws
ECTS Credit Points
210 von 210
2. Studiengang
Master of Laws
ECTS Credit Points
0 von 90
Ich frag mal hier, um ein paar Meinungen einzufangen ...

Fragen 1, 3 und 4 fand ich super.

Bei 2 hab ich mich verdammt schwer getan, irgendwie auf die Rechtswidrigkeit des Bewilligungsbescheids zu kommen, auch wenn a) der Bauch sagt, dass der ja rechtswidrig gewesen sein muss, und b) die weitere Prüfunga uch eher auf 48 als auf 49 angelegt war, hatte ich so das Gefühl.

Hab dann ewig hin und her gegrübelt und mich irgendwann entschieden, die formellen Voraussetzungen zu verneinen, quasi kein ordnungsgemäßer Antrag, da da gelogen. Weiß nicht mehr genau, was ich mir da aus den Fingern gesaugt hatte. Es im Rahmen des Ermessens dann irgendwie rechtswidrig zu bekommen hätte ich gleich gar nicht hinbekommen.

Mir ist erst hinterher aufgefallen, dass man ja alle angesprochenen Probleme ggf. hilfsgutachterlich lösen sollte, bei mir sind die materiellen Voraussetzungen dann schlicht mal komplett weggefallen.

Wobei ich sagen muss, dass ich da auch keine Zeit zu gehabt hätte ... ich hätte noch mind. 20 Minuten mehr gebraucht, um auch noch das Thema Beurteilungsspielraum und dann Ermessen bei der materiellen Rechtmäßigkeit des Bewilligungsbescheids zu prüfen.

Letztlich war die Klage bei mir unbegründet, weil die Rücknahme rechtmäßig war.

Wie ging es Euch so?
 
Ich habe mich mit der Rechtmäßigkeit der Bewilligung auch recht schwer getan. Habe diese dann verneint und was gefaselt wegen das er ja nicht sein Exposé abgegeben hat u er keine herausragende Befähigung hat (ich vermutlich auch nicht ). Habe dann über 48 II 3 arglistige Täuschung gearbeitet u klage als unbegründet zurückgewiesen. Hoffe zum bestehen wird's reichen.
 
Mir ist gerade die Lösung eingafallen (ungefähr 7,5 Stunden zu spät - aber was solls, meinem Ego tuts trotzdem gut)
wollt ihr sie wissen?

Das war ein anerkannter Beurteilungsfehler...
und ich blöde Nuss konnte das eigentlich. Ich hab noch überlegt, ob ich das bei der Stoffeingrenzung nicht einfach weglassen soll beim Lernen (hab ich natürlich dann nicht! :reader:), weil ich mir keinen Fall vorstellen konnte, bei dem der Beurteilungsspielraum eine Rolle bei den 48/49 spielen könnte. Tja, der Lehrstuhl hatte da mehr Fantasie... ;-)


Also der Erst-VA könnte materiell rechtswidrig gewesen sein.
Fraglich ist, ob das TBM "berechtigte Hoffnung auf außergewöhnliche Leistungen" hier vorliegt.
Grundsätzlich ist ein unbestimmter Rechtsbegriff voll justiziabel. Es kann jedoch ausnahmsweise aufgrund einer besonderen Komplexität und Dynamik der geregelten Materie ein Beurteilungsspielraum eingeräumt werden, der der gerichtlichen Kontrolle nicht unbeschränkt zugänglich ist. Dies ist zum Beispiel bei Prognoseentscheidungen oder Entscheidungen unabhängiger, pluralistisch besetzter Gremien der Fall.
Sachverhalt wär hier sauber subsumierbar gewesen. :lookingup:
Überprüfbar ist der Beurteilungsspielraum nur auf anerkannte Beurteilungsfehler. In Betracht kommt hier der Beurteilungsfehler, dass die Behörde einen unvollständigen oder unrichtigen Sachverhalt zugrunde gelegt hat.
Sachverhalt war wieder sauber subsumierbar ... :wall:

Es liegt ein Beurteilungsfehler vor. Der Erst-VA ist damit materiell rechtswidrig gewesen.

:wein:
 
und weil ich sowieso nicht schlafen kann...
(Arbeiten morgen früh wird lustig)
15649040-cartoon-reanimiert-zombie.jpg


schreib ich jetzt mal Fall und Lösung, wie sie mir in Erinnerung ist, auf.
 
Das stimmt natürlich. Ach Mist, das hätte ich auch drauf gehabt. Aber war gedanklich irgendwie zu sehr bei Ermessen und dass ich es da nicht drunter subsumiert bekommen habe war dann ja sogar richtig. :-D Auch derGedanke, dass es bei der Prüfung ja nicht auf Ermessen ankommen kann, wenn sie zusätzlich die Ermessensfehler abfragen. Was meint Ihr, wie viele der 60 Punkte gibts auf den Beurteilungsspielraum? Doch allenfalls 15, oder?
 
ich hoffe nicht allzu viele. fürs bestehen wirds hoffentlich alles trotzdem noch gereicht haben. da bin ich auch gar nicht drauf gekommen irgendwie. aber jetzt klingt es logisch. zumal ja auch erwähnt war, dass es durch ein gremium entschieden wurde :eyeroll2:

naja wir werden sehen. jetzt heißt es erstmal wieder warten warten warten.... Waren bei euch auch nur so wenige Teilnehmer in den Klausurräumen? In Augsburg waren wir keine 20 Leute insgesamt für alle Fächer.
 
Wir waren in Tübingen zu sechst ... soweit ich mitbekommen habe 1x Konsensorientierte Konfliktbeilegung, 1x Mastermodul Arbeitsrecht und 4x Verwaltungsrecht.

Einer der Verwaltungsrechtler ist irgendwie nach ner Stunde oder 1:15 h gegangen, das hat mich dann doch etwas gewundert.

Im Nachhinein ärgere ich mich jetzt irgendwie doch ganz schön ... ich hab beim Lesen des Sachverhalts sofort an unbestimmte Rechtsbegriffe und das pluralistisch besetzte Gremium gedacht. Als ich dann aber versucht habe, den VA rechtswidrig zu bekommen, habe ich nur über Ermessensfehler nachgegrübelt und bin wie schon geschrieben zu keinem Ergebnis gekommen.

Da hätte man ja schon nochmal an die Beurteilungsspielräume denken können ... :facepalm: Zumal Ermessensfehler auch extra abgeprüft wurde und Beurteilungsspielräume so ein Klassiker in Verwaltungsrechtsklausuren sind. *seufz*
 
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