- Studiengang
- Bachelor of Laws
- ECTS Credit Points
- 210 von 210
- 2. Studiengang
- Master of Laws
- ECTS Credit Points
- 0 von 90
Ich frag mal hier, um ein paar Meinungen einzufangen ...
Fragen 1, 3 und 4 fand ich super.
Bei 2 hab ich mich verdammt schwer getan, irgendwie auf die Rechtswidrigkeit des Bewilligungsbescheids zu kommen, auch wenn a) der Bauch sagt, dass der ja rechtswidrig gewesen sein muss, und b) die weitere Prüfunga uch eher auf 48 als auf 49 angelegt war, hatte ich so das Gefühl.
Hab dann ewig hin und her gegrübelt und mich irgendwann entschieden, die formellen Voraussetzungen zu verneinen, quasi kein ordnungsgemäßer Antrag, da da gelogen. Weiß nicht mehr genau, was ich mir da aus den Fingern gesaugt hatte. Es im Rahmen des Ermessens dann irgendwie rechtswidrig zu bekommen hätte ich gleich gar nicht hinbekommen.
Mir ist erst hinterher aufgefallen, dass man ja alle angesprochenen Probleme ggf. hilfsgutachterlich lösen sollte, bei mir sind die materiellen Voraussetzungen dann schlicht mal komplett weggefallen.
Wobei ich sagen muss, dass ich da auch keine Zeit zu gehabt hätte ... ich hätte noch mind. 20 Minuten mehr gebraucht, um auch noch das Thema Beurteilungsspielraum und dann Ermessen bei der materiellen Rechtmäßigkeit des Bewilligungsbescheids zu prüfen.
Letztlich war die Klage bei mir unbegründet, weil die Rücknahme rechtmäßig war.
Wie ging es Euch so?
Fragen 1, 3 und 4 fand ich super.
Bei 2 hab ich mich verdammt schwer getan, irgendwie auf die Rechtswidrigkeit des Bewilligungsbescheids zu kommen, auch wenn a) der Bauch sagt, dass der ja rechtswidrig gewesen sein muss, und b) die weitere Prüfunga uch eher auf 48 als auf 49 angelegt war, hatte ich so das Gefühl.
Hab dann ewig hin und her gegrübelt und mich irgendwann entschieden, die formellen Voraussetzungen zu verneinen, quasi kein ordnungsgemäßer Antrag, da da gelogen. Weiß nicht mehr genau, was ich mir da aus den Fingern gesaugt hatte. Es im Rahmen des Ermessens dann irgendwie rechtswidrig zu bekommen hätte ich gleich gar nicht hinbekommen.
Mir ist erst hinterher aufgefallen, dass man ja alle angesprochenen Probleme ggf. hilfsgutachterlich lösen sollte, bei mir sind die materiellen Voraussetzungen dann schlicht mal komplett weggefallen.
Wobei ich sagen muss, dass ich da auch keine Zeit zu gehabt hätte ... ich hätte noch mind. 20 Minuten mehr gebraucht, um auch noch das Thema Beurteilungsspielraum und dann Ermessen bei der materiellen Rechtmäßigkeit des Bewilligungsbescheids zu prüfen.
Letztlich war die Klage bei mir unbegründet, weil die Rücknahme rechtmäßig war.
Wie ging es Euch so?