Klausuraufgaben UR I Klausur SoSe 2017

Studiengang
B.Sc. Wirtschaftsinformatik
2. Studiengang
Erste Juristische Prüfung
Für die Nachwelt:

P hat einen Handel mit Musikinstrumenten, „P Dream Musikinstrumente“

Vertrieb Online und Deutschland weit,
Büro im Keller, Lager auf einem Bauernhof, ab und zu 2 Angestellte, Frau hilft aus,
viele Aufträge, Kunden sind überwiegend Händler, sehr stark in der Branche, 300.000.- € Umsatz

B hatte Geigen im Wert von 20.000.- € geliefert.

G tritt ein. Sie begründen gemeinsam die „P&G Musikinstrumente OHG“ die im Handelsregister eingetragen wird.

Kann B von G die Zahlung der 20.000.- € verlangen?


Abwandlung 1
Was wäre, wenn sie die „P&G Musikinstrumente GmbH“ gegründet hätten?
Kann B von der GmbH die Zahlung der 20.000.- € verlangen?

Abwandlung 2
Was wäre, wenn sie die „P&G Musikinstrumente GmbH“ gegründet hätten, die noch nicht im Handelsregister eingetragen ist?
Kann B von der GmbH die Zahlung der 20.000.- € verlangen?

Ich hoffe es stimmt alles, ansonsten bitte korrigieren.

In der Abwandlung war die Fragestellung wahrscheinlich falsch, originale Frage:
Kann G von der GmbH die Zahlung der 20.000.- € verlangen?

So würde das keinen Sinn machen. Also wurde "G" gegen "B" getauscht.
 
Na da bin ich ja froh, habe auch B gegen die GmbH geprüft, da G gegen die GmbH nicht wirklich gemeint sein kann.
 
Habe es auch getauscht, war halt nur blöd, weil man mit der Entscheidung, ob man es so machen möchte oder nicht wertvolle Klausurzeit drauf ging, die man sinnvoller investieren könnte und mich es ein bisschen aus dem Konzept gebracht hat.

Mal ne doofe Frage stand auf der Rückseite der Klausur eigentlich noch etwas drauf an Bearbeiterhinweis? Das erste mal das ich nicht auf die Rückseite geguckt habe.
 
Normalerweise nicht. Die Klausuren werden idR im Folgesemester als Einsendearbeit nochmals verwertet.
 
Gab es denn irgendwo mal einen Kommentar vom Lehrstuhl zu der verhunzten Aufgabe 2? Wir hatten in Ausgburg den Klausurersteller als Prüfungsaufsicht und der hat uns das versprochen. Ich bin angesichts meines Gefühls in der Klausur und des Durchschnitts nicht wahnsinnig unzufrieden, aber insgesamt auch nicht glücklich mit der Note.
 
Gab es denn irgendwo mal einen Kommentar vom Lehrstuhl zu der verhunzten Aufgabe 2? ...

Glaub ich nicht. Das käme ja einem Eingeständnis gleich. Im ganzen Studium ist mir vollkommen unverständlich, dass nicht jede Klausuraufsicht eine Kontakttelefonnummer hat, wo unmittelbar beim Ersteller nachgefragt werden kann. Gerade auch dann, wenn der Lehrstuhl schon Feierabend hat.

In Düsseldorf hat die Aufsicht gerätselt und wir haben die Änderung auf eigene Kappe genommen.
 
Dem kann ich nur zustimmen, habe auch ein viel besseres Gefühl gehabt, habe jetzt einen Dreier Schnitt habe aber doch mehr erwartet und so falsch konnte ich nicht gelegen haben.

Die Aufgabe hätte bei fehlerhafter Stellung der Frage gestrichen werden müssen. Es kann ja nicht in unserer Verantwortung liegen, wenn der Fehler auf Seiten des Lehrstuhls gemacht wurde. 20 Punkte sind ne Menge die man sich hier durch den Fehler des Lehrstuhls und dem einhergehenden Grübeln und Hinterfragen etc. an Zeitverlust verloren hat.

Finde ich unmöglich und auch das es hierzu auch keine Informationen gibt.
 
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