Studis Online Verlustvortrag & Co: Weiterbildenden Master von der Steuer absetzen

Wer ein weiterbildendes Master-Studium absolviert, kann dieses von der Steuer absetzen. Wird es berufsbegleitend absolviert, kann es in voller Höhe von der Steuer abgesetzt werden. Ansonsten ist ein Verlustvortrag oder Verlustrücktrag möglich.

Weiterlesen...
 
Zurück
Oben