Sonstiges Wer hat das Modul im SS2018 belegt?

Hm, bin mal gespannt, wann die zweite EA zurückkommt. Wäre schön, wenn sich jemand finden würde, der z.B. letztes Semester die Klausur geschrieben hat. Das Buch ist ja sehr dick - da kann alles und nix drankommen. Der LS schreibt ja selbst, dass es dem Aufbau der EA ähnelt - wir können doch aber nicht mal auf gut Glück alle möglichen Entscheidungen drauf haben. Die abgefragten Entscheidungen (freedom of speech und stare decisis) ok, aber darüber hinaus finde ich das ziemlich weitgehend so komplett ohne Betreuung und Vorbereitung und ohne eine Klausur überhaupt mal gesehen zu haben....
 
Ich gehöre zwar zu der 5 ECTS-Version - aber ja, ich teile die Bedenken - und vor allem die bange Frage: Was, wenn nicht das gleiche wie immer abgefragt wird?:durcheinander
 
vor allem die bange Frage: Was, wenn nicht das gleiche wie immer abgefragt wird?:durcheinander

Ja, das ist ne gute Frage...mir fällt die Vorbereitung momentan echt schwer...Vielleicht finden sich ja noch Klausurenschreiber....
 
Ich hab mich zumindest für dieses Semester gegen dieses Modul entschieden. Ich hätte schon gerne beide Einsendearbeiten solide gut bestanden um ein Gefühl dafür zu bekommen, was der Lehrstuhl gerne hören würde - man hat ja sonst keinerlei Anhaltspunkte. Kann mir vorstellen, dass ich es aber auch in Zukunft ganz sein lassen werde. Ein Minimum an Betreuung wäre schon schick im Vorhinein.

Sollte ich das EJP machen, tendier ich vom Bauchgefühl her auch grad mehr zu den Summerschools für den Fremdsprachennachweis...
 
Will mal jemand zusammenfassend sagen, was er/sie jetzt genau lernt und vermutet, was drankommen könnte? Ist es tatsächlich so, dass uns jeder der Fälle in den KEn geläufig sein sollte? Gerne auch PN
 
@Davjura Das ist eine gute Frage - ich gehe anhand dessen, was der LS in Moodle schreibt davon aus, dass die Themen der EAs abgefragt werden - ansonsten wüsste ich nicht, wie ich all die Einzelfälle und Themen aus den KEs lernen sollte. Leider gibt es keinerlei Klausuren zur Ansicht, so dass man mal eine Vorstellung hätte, was gefragt wird. Aus all dem ziehe ich für mich, dass ich die Themen der beiden EAs pauke und hoffe, dass das drankommt. Ansonsten ziehe ich den Joker Freiversuch und weiss dann (hoffentlich) fürs nächste Mal, was dran kommt.
 
Klar, im Endeffekt kann man sich auch da reinsetzen, gucken, was drankommt und dann, wenn man's verbockt, beim nächsten Mal davon ausgehen, dass dies oder das drankommt. Nichtsdestotrotz wollen wir die Klausur ja alle bestehen. Es soll ja wohl eine Eingrenzung stattfinden, oder nicht? Jedenfalls meine ich, das mal gelesen zu haben für dieses Modul. Bezüglich der Fälle fasse ich mir die wichtigsten, also die mit Wikipedia-Eintrag, momentan zusammen...aber ehrlich gesagt ist das dann immer noch eine Menge an Stoff + natürlich dem ganzen Kram aus den EAn.
 
Natürlich will ich die Klausur auch bestehen - aber das Glaskugellernen hilft einem da nicht wirklich. In Moodle gibt es keine Eingrenzung, da heißt es nur, dass der Stoff der EAen als Klausurvorbereitung dient. Daher gehe ich davon aus, dass Themen aus den EAen abgefragt werden (Abgrenzung common law - civil law, freedom of speech, obiter dictum/stare decisis, Schadensersatzansprüche etc.) und dass daneben keine weiteren Fälle gekannt werden müssen. Auf welche Fälle konzentrierst Du dich dabei?
 
Ich glaube, dass könnte mein neues Motto für die Klausuren werden...
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Marbury v. Madison, Rogers v. Tennessee, Bouie v. City of Columbia, McCulloch v. Maryland, Dred Scott v. Sandford, Strauder v. West Virginia, Plessy v. Ferguson, Fre Le Poole Griffith, New York Times Co. v. Sullivan, Mapp v. Ohio, International Shoe Co. v Washington, Moore v. Regents of the University of California, Feinberg v. Pfeiffer Co., Nga Li v. Yellow Cab Company of California. Das sind die Fälle, zu denen ich auch im Internet noch am meisten Input gefunden habe. Muss mich jetzt aber noch an die KE zum Strafrecht ranmachen.
 
Lernt Ihr die Fälle auswendig? Mist...
 
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