Sonstiges Wer hat im WS 2015/16 Arbeitsvertragsrecht belegt?

... für "Individuelles Arbeitsvertragsrecht" und "Kollektives Arbeitsvertragsrecht" habe ich mich für dieses Semester auch eingeschrieben. Bin gespannt, was da kommt. Wäre sehr interessiert an einem regen Austausch über die EAs, Lösungsmöglichkeiten und interessante sowie klausurnützliche Arbeitsrechtliteratur.
P.S.: Gruss an Patty!
 
:winken: Hallo Tomcat, freut mich, dich hier zu treffen! Bin gespannt, was uns an diesem Lehrstuhl erwartet ;-)
 
Ich bin dieses Semester auch nochmal dabei.
Ich habe die EAs zwar im letzten Semester bestanden, für die Klausur habe ich mich allerdings nicht bereicht gefühlt. Daher nochmal der zweite Versuch :-)
 
Hallo, ich habe mich jetzt kurzfristig dazu entschieden die Klausur im März mit zuschreiben, kann mir aber im moddle die aktuellen Skripte nicht ausdrucken, da ich das Modul dieses Semester nicht belegt habe. Könnte mir die hier jmd reinstellen oder per e-Mail schicken?

Glg Nadine
 
Ohne Belegung ist Klausurteilnahme nicht möglich..., evtl. geht ja ein Nachbelegen noch, frag mal beim Studiensekretariat nach.
 
Ohne Belegung ist Klausurteilnahme nicht möglich..., evtl. geht ja ein Nachbelegen noch, frag mal beim Studiensekretariat nach.

Doch, eine Klausur kann man auch mitschreiben ohne im Klausursemester das Modul belegt zu haben. Man muss das Modul nur früher schon mal belegt gehabt haben und die Klausurzulassung erworben haben.

Dennoch ist es eine Nachbelegung sehr sinnvoll, Nadine, damit Du an die aktuellen EAs rankommst und in Moodle reinkommst. Wenn Du Arbeitsvertragsrecht in den letzten 6 Semestern kostenpflichtig belegt hattest, kannst Du Dich als Wiederholer zum Modul anmelden, dann kostet Dich das nur die Nachbelegungsgebühr von 5 Euro. Nachbelegen geht noch bis 15.11.2015

Bedenke allerdings, dass Du nur 5 ECTS für Arbeitsvertragsrecht bekommst wenn Du die Klausur jetzt im März schreibst, aber 10 ECTS wenn Du die Klausur im September 2016 schreibst.
 
Ohne Belegung ist Klausurteilnahme nicht möglich..., evtl. geht ja ein Nachbelegen noch, frag mal beim Studiensekretariat nach.


Definitiv falsch, Schnecke hat dazu ja auch schon Hinweise gegeben, zudem schreibt die Fernuni:

"Eine Wiederholungsbelegung ist für die Klausurteilnahme nicht erforderlich, sofern Sie die erforderlichen Einsendearbeiten bestanden haben. Diese sind als Klausurzulassung unbefristet gültig. Die Wiederholungsbelegung hat allerdings den Vorteil, dass man zur Klausurvorbereitung auf die Einsendearbeiten zugreifen kann. Wenn in der Zwischenzeit Kurse grundlegend überarbeitet worden sind, ist jedoch eine Neubelegung anzuraten."


Bitte beachtet bei Ratschlägen, die Ihr gebt, daß Ihr nicht leichtfertig Vermutungen abgebt, ohne sie als solche zu kennzeichnen, sondern nur sicheres Wissen!
 
Hallo, ich habe mich jetzt kurzfristig dazu entschieden die Klausur im März mit zuschreiben, kann mir aber im moddle die aktuellen Skripte nicht ausdrucken, da ich das Modul dieses Semester nicht belegt habe. Könnte mir die hier jmd reinstellen oder per e-Mail schicken?

Glg Nadine


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Ich habe den Hinweis von Nadine so verstanden, als dass sie diesen Kurs noch nicht belegt hatte, daher kam ich auf meinen Rat - der in diesem Zusammenhang dann natürlich auch richtig gewesen wäre.
 
Ohne die Klausurzulassung in der Tasche zu haben, sich zu "entscheiden, die Klausur mitzuschreiben" macht nicht wirklich Sinn in meinen Augen ... aber gut, das ist ja jetzt geklärt.

Wichtig ist, daß niemand glaubt, man müsste ein bereits belegtes Modul erneut wiederbelegen, um die Klausur mitschreiben zu dürfen!
 
Insoweit hast Du natürlich Recht, eine Nachfrage nach Belegungsstatus wäre da wohl weniger verwirrend gewesen.
 
Wenn ich das jetzt richtig verstehe und im Sommersemester dann arbeitsvertragsrecht schreibe, gibt es 10 etc. dafür würde dann das Modul Einführung in die Wirtschaftswissenschaften wegfallen, wenn es noch nicht bestanden wäre oder?

Wenn ich die Klausur jetzt schreibe, dann bekomme ich nur 5 etc und Einführung in die Wirtschaftswissenschaften würde zählen?
 
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