"A und B sitzen abends gerne zsuammen vorm Fernseher. A geht früher als B ins Bett. Später hört er Geräusche und denkt, ein Einbrecher sei im Haus. Allerdings geht er davon aus, dass B neben ihm im Bett liegt. Die ist aber vorm Fernseher einschlafen und will nun ins Bett. Durch die geschlossene Schlafzimmertür schreit A "Verzieh dich!". Dann reißt er unvermittelt die Tür auf und schlägt mit einer Nachttischlampe auf B ein. Diese erleidet eine Platzwunde und einige Hämatome. Dann erkennt A sein Versehen und will B hochhelfen. Die geht nach einigen Sekunden allerdings davon aus, dass sie sich nun gege A wehren darf und gibt ihm einen Fausthaken. A erleitet einen blauen Fleck.
Strafbarkeit von A und B? Eventuelle Strafanträge sind gestellt."
Hab ich aus nem anderen Forenteil