Sonstiges Wer macht denn mit bei BGB III im WS 2012/2013?

Ich. Ziel: Klausurzulassung. Die Klausur werde ich definitiv nicht im März schreiben, sondern voraussichtlich nächstes Jahr im September.
 
Wobei man nicht vergessen sollte, auch das Seminar zu absolvieren, was sehr oft wichtige Hinweise für die Klausur bringt!
Richtig, in der Präsenzveranstaltung gab es ja bisher immer ziemlich konkrete Hinweise auf das Klausurthema :thumbsup:. Deswegen bin ich auch ganz sicher, dass ich nicht im März die Klausur schreiben werde, denn die Präsenzveranstaltung belege ich in dem Semester, in dem ich die Klausur schreiben werde. Abgesehen davon, dass mir das zu viel Stoff für ein Semester ist und ich das Modul über mindestens zwei Semester strecken will habe ich keine Lust im Winter am 19.1. nach Hagen zu fahren. Das mache ich lieber im Sommer, da ist es nicht ganz so unangenehm wenn ich mit dem Zug auf der Hin- oder Rückfahrt an einem Bahnhof längeren Aufenthalt habe und draussen rumstehen muss :-)
 
Das kann ich gut verstehen.

Ich habe übrigens "seinerzeit" erst angefangen, mich ernsthaft mit dem Stoff zu beschäftigen, nachdem ich im Seminar gewesen bin.

Dabei hatte ich das damals nur "abhaken" wollen, damit es nicht irgendwann als fehlend stört. Dank der Stimmung im Seminar und der dort gegebenen Hinweise habe ich mich dann aber ganz spontan entschieden, ranzuklotzen und die Klausur mitzuschreiben.

Es hat sich gelohnt ... :victorious:
 
Ich bin auch dabei, allerdings nur beim Kampf um die Zulassung. Das Seminar und die Klausur sind für nächstes Semester geplant, ich bevorzuge ebenfalls Bahnfahren im Sommer. ;-)
 
Hallo!
Hat von euch vielleicht jemand BGB III Kursuntrlagen, die er nicht mehr braucht und vielleicht verkaufen würde?
 
Da hätte ich auch großes Interesse dran. Ich bekam die Einsendearbeiten aufgrund eines vorausgegangenen Studiums anerkannt, muss aber die Klausur schreiben. Ich denke es wäre schon sehr sinnvoll vorher mal in die Unterlagen zu schauen, ohne den ganzen Kurs zu buchen.
 

@Grinzekatze und@lefreak

Ich vermute, dass die meisten der hier im BGB III-Forum mitlesenden das Modul noch nicht abgeschlossen haben und somit ihre Unterlagen noch benötigen. Es gibt hier in der Fernuni-Hilfe ein eigenes Unterforum zum Kauf und Verkauf von Unterlagen (Marktplatz), versucht es mal dort mit einer entsprechenden Anfrage http://www.fernuni-hilfe.de/forumdisplay.php/979-Marktplatz

Andere Möglichkeit: Fragt beim Lehrstuhl nach ob sie Euch für den Moodle-Zugriff auf BGB III freischalten. Bei einigen Lehrstühlen klappt das wenn man ein Modul angerechnet bekommen hat aber die Klausur noch mitschreiben muss, bei BGB III habe ich keine Erfahrungsmeldungen vorliegen ob ja oder nein.
 
Hilft wohl kaum, da das Skript nicht online steht...

Und ich bin mir nicht so sicher, ob man denn die Skripte so einfach weitergeben darf... Aber grundsätzlich gibt es ja genug Literatur zu BGB 3. Themen sind Eigentum, Schutz des Eigentum/Besitz und Insolvenz.
 
Hilft wohl kaum, da das Skript nicht online steht...

Und ich bin mir nicht so sicher, ob man denn die Skripte so einfach weitergeben darf... Aber grundsätzlich gibt es ja genug Literatur zu BGB 3. Themen sind Eigentum, Schutz des Eigentum/Besitz und Insolvenz.

Falls Du Dich mit dem "Hilft wohl kaum" auf meinen Moodle-Hinweis beziehst: In Moodle sind die BGB III - Skripte drin, das habe ich geprüft bevor ich gepostet habe.
Falls Du Dich damit auf die Weitergabe beziehst: Ich darf meine Original-Skripte weitergeben/weiterverkaufen. Ich darf sie nur nicht in Kopie weitergeben und die Originale behalten, egal ob die Kopie eine elektronische Datei ist oder eine Papierkopie.
 
Stimmt, mittlerweise stehen die Skripte online. Letztes Semester war dem noch nicht so...
 
Deswegen hatte ich vor dem Posten extra nochmal geschaut :glasses:, denn das habe ich schon häufiger erlebt, dass Skripten mal online sind und dann plötzlich nicht mehr und dann doch wieder:facepalm:. Die Fernuni sorgt halt dafür, dass wir ein sehr abwechsungsreiches Studium haben ;-).
 
Ich werde mal den Lehrstuhl anschreiben, ob man mir Zugang zu den PDFs gewährt. Es gibt natürlich genug Literatur zu den Themen, ich wüsste aber gerne genau, was in dem Kurs behandelt wurde. Ich könnte mir vorstellen, dass ich im Sachenrecht nicht mehr so viel Zeit und Energie investieren muss, dafür beim Insolvenzrecht umso mehr.
 
Hallo alle zusammen.
Ich habe ein Frage.
In einem anderen Forum hat jemand seine EA1 schon am 29.11. zurückbekommen.
Heute ist der 14.12. und ich hab immer noch keine Rückmeldung.
Habt ihr schon alle die EA1 zurück (soweit ihr sie geschrieben habt)?
Hab schön langsam zweifel, ob sie in Hagen eingetroffen ist. Geht es jdm. genauso????
 
Hallo alle zusammen.
Ich habe ein Frage.
In einem anderen Forum hat jemand seine EA1 schon am 29.11. zurückbekommen.
Heute ist der 14.12. und ich hab immer noch keine Rückmeldung.
Habt ihr schon alle die EA1 zurück (soweit ihr sie geschrieben habt)?
Hab schön langsam zweifel, ob sie in Hagen eingetroffen ist. Geht es jdm. genauso????

Ich habe meine EA 1 schon zurück, aber ich kenne noch jemand der die EA 1 so wie Du noch nicht zurückerhalten hat. Möglicher Hintergrund der Verspätung: Die Einsendearbeiten werden normalerweise von externen Korrektoren korrigiert, meist sind es mehrere pro Modul. Es kommt fast jedes Semester in mindestens einem Modul vor, dass ein Korrektor sehr viel langsamer korrigiert als die anderen Korrektoren in diesem Modul (sei es wegen Erkrankung sei es wegen nicht-auf-die-Reihe-bringens) oder ein Korrektor wegen Erkrankung die bereits erhaltenen EAs unkorrigiert wieder an die Fernuni zurückschickt und diese dann erneut an einen anderen Korrektor versendet werden müssen. Außerdem kontrollieren die Lehrstühle stichprobenartig die Arbeit der Korrektoren, d.h. einige der EAs werden nach der Korrektur durch den Korrektor auch noch von einem Lehrstuhlmitarbeiter zweitkorrigiert. Dadurch verzögert sich dann natürlich auch die Rücksendung.
 
@ Schnecke.

Hallo und lieben Dank für die Antwort.
Die EA I ist jetzt endlich angekommen und bestanden ist sie auch. Nicht ganz so gut wie ich wollte, aber mit fast 70%. Hoffe bei allen anderen lief es auch gut und Ihr habt mittlerweile die Zulassung zur Prüfung in BGB III.

Ich wünsche Euch allen eine besinnliche Weihnachtszeit und einen guten Rutsch ins Neue.

Beste Grüße,

Murmel.
 
@ Schneke


Vielen lieben Dank für deine Antwort, ich werde mich aufjedenfall mit dem Lehrstuhl in Verbindung setzen und nachfragen, ob sie mich für moodle freischalten!
Im Unterforum Kauf und Verkauf hab ich's auch schon versucht, allerdings verkauft da auch niemand BGB III :(
Liebe Grüße, Grinzekatze
 
Ich hab bis heute leider noch keine Antwort vom Lehrstuhl bezüglich des Zugangs zu den Kursmaterialien. Ich weiß auch nicht, was das Anerkennen eines Kurses soll, wenn man ihn faktisch dennoch belegen muss. Sollte jemand noch seine Unterlagen veräußern wollen, würde ich mich sehr über ein Angebot freuen.
 
Zurück
Oben