Also erstmal Danke für die Hilfestellungen und Infos.
Ich habe nun nochmal genau nachgeschaut. Auf dem Antrag zu Klausureinsicht steht "...Sofern auch nach der Klausureinsicht Unstimmigkeiten bei der Bewertung bestehen, ist die einfachste und schnellste Möglichkeit zur Klärung des Sachverhalts die telefonische Klausurbesprechung mit dem Prüfer oder die formlose Beantragung der Nachkorrektur. ..."
Weiter oben hatte jemand einen Auszug aus den FAQ geschickt. Darin steht "...Wir empfehlen, immer zuerst die Prüfungseinsicht zu beantragen und bei Unstimmigkeiten eine Klärung mit dem Lehrstuhl herbeizuführen. Ergibt sich im Rahmen der Besprechung eine Änderung der Punktzahl bzw. Note, benachrichtigt der Lehrstuhl das Prüfungsamt. Dieses stellt einen korrigierten Notenbescheid aus und stellt ihn zu."
Also gibt es in diesem Zusammenhang wohl keine Frist. Die hätte sonst ja eigentlich irgendwo stehen müssen.
Es wird sich nun ja bald hoffentlich zeigen, wie es ausgeht. Ich werde dann auf jeden Fall einmal Bescheid geben.
Ich habe nun nochmal genau nachgeschaut. Auf dem Antrag zu Klausureinsicht steht "...Sofern auch nach der Klausureinsicht Unstimmigkeiten bei der Bewertung bestehen, ist die einfachste und schnellste Möglichkeit zur Klärung des Sachverhalts die telefonische Klausurbesprechung mit dem Prüfer oder die formlose Beantragung der Nachkorrektur. ..."
Weiter oben hatte jemand einen Auszug aus den FAQ geschickt. Darin steht "...Wir empfehlen, immer zuerst die Prüfungseinsicht zu beantragen und bei Unstimmigkeiten eine Klärung mit dem Lehrstuhl herbeizuführen. Ergibt sich im Rahmen der Besprechung eine Änderung der Punktzahl bzw. Note, benachrichtigt der Lehrstuhl das Prüfungsamt. Dieses stellt einen korrigierten Notenbescheid aus und stellt ihn zu."
Also gibt es in diesem Zusammenhang wohl keine Frist. Die hätte sonst ja eigentlich irgendwo stehen müssen.
Es wird sich nun ja bald hoffentlich zeigen, wie es ausgeht. Ich werde dann auf jeden Fall einmal Bescheid geben.