Familienversicherten Studierenden ohne Kind wird (im Inland) ab Wintersemester 2019/20 ein BAföG-Bedarf von 744 Euro zugestanden. Neben Grundbedarf und Wohnpauschale kann es noch den Krankenversicherungs- und Pflegeversicherungszuschlag geben. Mit ihm zusammen liegt der BAföG-Höchstsatz somit bei 853 Euro.
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