Hausarbeit Wieviele Fehlversuche Hausarbeit?

Hallo zusammen,

ich hatte mich zweimal zur HA in BGB II angemeldet, allerdings nicht abgegeben.

Kann mir jemand sagen (oder weiß vielleicht, wo genaueres nachzulesen ist), wieviele Versuche man hat. Leider finde ich keine eindeutigen Informationen dazu.

Lieben Dank schon mal.

LT
 
Siehe § 15 Abs. 2 der Prüfungsordnung:
http://www.fernuni-hagen.de/imperia/md/content/rewi/po_llb_2017.pdf

"Eine Modulabschlussprüfung, die nicht mit mindestens 50 Punkten, also der Note „ausreichend“ (4,0) bewertet worden ist, kann zweimal wiederholt werden"

Beachte dazu, dass, wenn du das Modul im Semester der Erstbelegung geschrieben hast, noch der Freiversuch dazukommt.
 
Allerdings besagt die Neuregelung nun, dass eine nicht abgegebene HA auch nicht bewertet wird und somit auch nicht als "nicht bestanden" gewertet wird, oder hab ich das falsch aufgeschnappt?
 
Genau, das kommt für die Hausarbeiten ab dem SS18 nun auch noch mit dazu!
 
Das bedeutet aber nicht, dass Hausarbeiten, die zu einem früheren Zeitpunkt nicht abgegeben wurden, von dieser Regelung profitieren können, oder?
 
Grundsätzlich gilt natürlich auch hier ein Rückwirkungsverbot, wovon aber natürlich durch die Begünstigung abgewichen werden dürfte... aber dann hätte die Fernuni das natürlich explizit regeln müssen. Also m.A.n.: Nein.
 
Allerdings besagt die Neuregelung nun, dass eine nicht abgegebene HA auch nicht bewertet wird und somit auch nicht als "nicht bestanden" gewertet wird, oder hab ich das falsch aufgeschnappt?
Ich konnte die Neuregelung nirgends finden die Prüfungsordnung scheint noch die von 2017 zu sein. Kann mich bitte jemand erleuchten oder ist das ein Gerücht?
 
Und schon habe ich es selbst gefunden in https://www.fernuni-hagen.de/rewi/download/heft_2_ss2018.pdf und da dann auf Seite 14
Aufgrund eines Fakultätsratsbeschlusses vom 06.02.2018 sind die Modulabschluss-Hausarbeiten zu den Modulen

- 55103 Schuldrecht Allgemeiner Teil - 55104 Staats- und Verfassungsrecht sowie Grundlagen des Europarechts - 55107 Einführung in das Strafrecht

von der oben genannten Abmeldefrist ausgenommen.

Um an den Hausarbeiten teilnehmen zu können, müssen Sie sich innerhalb der Prüfungsanmeldefrist vom 12. Juni 2018 bis 31. Juli 2018 über das Prüfungsamtsportal anmelden. Wenn Sie diese Hausarbeiten nicht zum Abgabetermin 29. September 2018 abgeben, treten die o.g. Rechtsfolgen (Prüfungsleistung gilt als „nicht ausreichend“, ggf. Anfallen von Gebühren) hier aber nicht ein. Sie werden vielmehr so gestellt, als ob Sie sich nicht zur Prüfung angemeldet hätten.

Na zum Glück sonst hätte ich mir wohl einen anderen Studiengang suchen müssen.
 
verified ;)
Es ist in der Tat so, ich hatte beim Prüfungsamt telefonisch nachgefragt. Leider hat sich natürlich auch bestätigt, dass diese Regelung nicht für zurückliegende Hausarbeiten Gültigkeit hat. Aber gut einen Versuch habe ich ja noch.
 
Bedeutet "Zwei mal Wiederholen" nicht am Ende das man 3 Versuche hat?
Eine Wiederholung impliziert ja nun einen ersten Versuch ;-)

Siehe § 15 Abs. 2 der Prüfungsordnung:
http://www.fernuni-hagen.de/imperia/md/content/rewi/po_llb_2017.pdf

"Eine Modulabschlussprüfung, die nicht mit mindestens 50 Punkten, also der Note „ausreichend“ (4,0) bewertet worden ist, kann zweimal wiederholt werden"

Beachte dazu, dass, wenn du das Modul im Semester der Erstbelegung geschrieben hast, noch der Freiversuch dazukommt.
 
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