Sonstiges WS 2020/21

Hochschulabschluss
Bachelor of Laws
Studiengang
Master of Laws
ECTS Credit Points
0 von 90
Hallo Zusammen,
ich habe vor im WS 2020/2021 das Modul zu bearbeiten. Gibt es jemanden, der Lust hat, sich mir anzuschließen?
Ich würde mich sehr über nette und zuverlässige Kontakte freuen.
Viele Grüße Bella
 
Hey, ich bin auf jeden Fall für die Einsendearbeiten am Start. Habe gestern mitgeschrieben aber unter Ausnutzung der Einsendearbeits-Freiheit in diesem Semester. In ZPO pokere ich auf jeden Fall nicht und bearbeite nächstes Mal brav die Einsendearbeiten damit ich im März beim Prinzen mitschreiben könnte. :winken:
 
Hey, ich bin auf jeden Fall für die Einsendearbeiten am Start. Habe gestern mitgeschrieben aber unter Ausnutzung der Einsendearbeits-Freiheit in diesem Semester. In ZPO pokere ich auf jeden Fall nicht und bearbeite nächstes Mal brav die Einsendearbeiten damit ich im März beim Prinzen mitschreiben könnte. :winken:
Muss man wirklich die Einsendeaufgaben im Wintersemester machen/bestehen, auch wenn man die Klausur jetzt schon im SS20 geschrieben hat?
 
Da ich die Einsendearbeiten auch in den vorherigen Semestern nie geschrieben habe, ja.


“... sollten Sie die Prüfungen des Sommersemester 2020 nicht bestehen, dann müssen Sie für die Zulassung zu den Prüfungen im kommenden Wintersemester 2020/21 die Einsendearbeiten erbringen. Die Ausnahmeregelung gilt ausschließlich für das aktuelle Semester.

Die Prüfungen des Wintersemesters finden wieder wie gewohnt im März statt. Es gibt also daher keine Sonderregelung bezüglich der Einsendearbeiten mehr.”

Antwort der ReWi-Fakultät auf meine Nachfrage vor ein paar Monaten.
 
Da ich die Einsendearbeiten auch in den vorherigen Semestern nie geschrieben habe, ja.


“... sollten Sie die Prüfungen des Sommersemester 2020 nicht bestehen, dann müssen Sie für die Zulassung zu den Prüfungen im kommenden Wintersemester 2020/21 die Einsendearbeiten erbringen. Die Ausnahmeregelung gilt ausschließlich für das aktuelle Semester.

Die Prüfungen des Wintersemesters finden wieder wie gewohnt im März statt. Es gibt also daher keine Sonderregelung bezüglich der Einsendearbeiten mehr.”

Antwort der ReWi-Fakultät auf meine Nachfrage vor ein paar Monaten.
Das ist ja mal super dämlich
 
Ja find ich auch. Werd im WiSe einiges an Einsendearbeiten dann mal einfach auf Verdacht schreiben müssen. :tongue2:
 
Ich bin im kommenden Semester auch dabei.
 
Da ich die Einsendearbeiten auch in den vorherigen Semestern nie geschrieben habe, ja.


“... sollten Sie die Prüfungen des Sommersemester 2020 nicht bestehen, dann müssen Sie für die Zulassung zu den Prüfungen im kommenden Wintersemester 2020/21 die Einsendearbeiten erbringen. Die Ausnahmeregelung gilt ausschließlich für das aktuelle Semester.

Die Prüfungen des Wintersemesters finden wieder wie gewohnt im März statt. Es gibt also daher keine Sonderregelung bezüglich der Einsendearbeiten mehr.”

Antwort der ReWi-Fakultät auf meine Nachfrage vor ein paar Monaten.
Wir hatten ja schon mal drüber diskutiert :) ich werde auch auf jeden Fall die EA mitschreiben. Bei Kubis gehe ich jetzt mal nicht davon aus, dass ich zu 100 Prozent bestanden habe.
 
Ja, geht mir genauso.
Ich fand mein Ergebnis am Ende stimmiger als ich befürchtet habe wie mein Gutachten bei Kubis ausfallen könnte. Aber dass ich 100% bestanden hab, von der Annahme bin ich auch weit weg. :-D
 
Ich hab ebenfalls vor, das Modul im WS zu bearbeiten; da es mein erstes Fachsemester ist, muss ich sowieso die EA durchlaufen.
 
Ich hab ebenfalls vor, das Modul im WS zu bearbeiten; da es mein erstes Fachsemester ist, muss ich sowieso die EA durchlaufen.
Wenn es dein erstes Fachsemester ist, dann kannst du dieses Modul doch noch gar nicht belegen? Oder wurden dir Module angerechnet?
 
Ich hab mal in die EAs geschaut. EA 2 ist quasi meine Klausur im Sachenrecht von vor zwei Wochen. Schaut euch den Fräsmaschinenfall an.
Die Aufgabe ist gefühlt zu 10% ZPO, 90% kniflliges Sachenrecht.
 
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