Allgemeine Infos Zulassung Master of Laws geändert

Ort
Gülleland = Münsterland
Hochschulabschluss
Bachelor of Laws
Studiengang
M.Sc. Wirtschaftswissenschaft
ECTS Credit Points
10 von 90
Wie versteht ihr die Hagener Depeche? Ich hab nur 180 ECTS aus dem LL.B. bin aber schon im LL.M. eingeschrieben, muss ich jetzt 30 ECTS nachholen oder gilt dat erst für künftige Einschreibungen?
Heute am Freitag kann ich natürlich an der Fernuni niemanden mehr erreichen..............http://www.fernuni-hagen.de/imperia/md/content/rewi/depesche_nr_33.pdf
 
Dem Tenor nach kann das nur für zukünftige Einschreibungen gelten, denn man darf sich zu keiner Klausur anmelden, wenn man nicht die 30 ECTS nachgeholt hat. Wer aber schon (länger) im Masterstudium ist, hat schon Klausuren geschrieben oder Klausurzulassungen erworben.

"Besitzstandswahrung", tät ich mal sagen, heißt hier das für schon immatrikulierte Studis das Zauberwort!
 
Danke für Deine Hilfe. Hoffentlich hast Du Recht. Ich habe nämlich keinen Bock, weitere 3 Klausuren aus dem doofen LL.B. nachzuschreiben.
Ich hab noch keine Klausurzulassung erworben und noch keine geschrieben.
 
Gemäß der hier https://www.fernuni-hagen.de/rewi/studium/master_of_laws.shtml verlinkten Zulassungsvoraussetzungen gilt dies ohnehin nur für die Studis des Masterstudienganges, die ihren Abschluß woanders als in Hagen erworben haben.

Denn der Abschluß BoL in Hagen (mit beliebig vielen ECTS) nach (a) berechtigt uneingeschränkt zum Masterstudium, während der Passus (d) nur den Erwerb von mindestens 120 ECTS nach mit in Hagen vergleichbaren Fremdleistungen umfasst; nur bei diesem sind 30 weitere ECTS gefordert. (Man beachte die Formulierung "in diesem Falle")
 
Hier der Passus im Zitat:

In den Studiengang Master of Laws kann eingeschrieben werden, wer

a) den Titel Bachelor of Laws an der FernUniversität in Hagen erworben hat oder

b) das Erste Juristische Staatsexamen / die Erste Juristische Prüfung bestanden hat oder

c) ein rechtswissenschaftliches Studienprogramm mit mindestens 210 ECTS mit dem Titel Bachelor of Laws (LL.B.) oder einem gleichwertigen Grad an einer Hochschule abgeschlossen hat, wovon mindestens 120

ECTS mit den im Studiengang Bachelor of Laws an der FernUniversität in Hagen vermittelten vergleichbaren rechtswissenschaftlichen Lehrinhalten erbracht worden sein müssen oder

d) ein rechtswissenschaftliches Studienprogramm mit mindestens 180 ECTS mit dem Titel Bachelor of Laws (LL.B.) oder einem gleichwertigen Grad an einer Hochschule abgeschlossen hat, wovon mindestens 120 ECTS mit den im Studiengang Bachelor of Laws an der FernUniversität in Hagen vermittelten vergleichbaren rechtswissenschaftlichen Lehrinhalten erbracht worden sein müssen. In diesem Falle müssen vor der Anmeldung zur Masterarbeit aus dem Wahlbereich nach § 11 Abs. 2 dieser Ordnung zusätzliche Studien- und Prüfungsleistungen im Umfang von 30 ECTS erfolgreich absolviert werden.
 
Übrigens hat die Fernuni Hagen bei der Erweiterung des BoL von sechs auf sieben Semester seinerzeit eine Zusage gegeben,daß sich für die Studierenden nichts ändern wird und damit sinngemäß die Absolventen des sechssemestrigen BoL nicht anders behandelt würden als die des siebensemstrigen. (Hagener Depesche Nr. 8).

Zur Klarstellung sei noch folgendes erwähnt: Für das Studium an der FernUniversität Hagen macht es keinen Unterschied, ob der Abschluss nach 6 oder 7 Semestern abgelegt wird, Die Studierenden können jedenfalls weiter im Master of Laws studieren und erhalten auch gleichwertige Abschlüsse.
 
Ich gehe mal davon aus, daß die "alten" auch die "neuen" bis zum Ende des Wintersemesters sind und bleiben ...


Ansonsten wird man abwarten müssen, bis die neue Prüfungsordnung für das SS 2016 rausgekommen ist.

Aber: Dieser Passus steht in der PO unter "Zulassungsvoraussetzungen". Das kann logischerweise nur für diejenigen gelten, die noch nicht zugelassen sind. Du bist aber schon zugelassen - die Zulassung ins Masterstudium hast du doch schon amtlich bekommen, oder nicht?

Und da es sich um die Zulassungsvoraussetzungen fürs Sommersemester 2016 handelt, hast du doch alle Zeit der Welt, im Wintersemester noch die erste Klausurzulassung zu erlangen oder gar die erste Klausur zu absolvieren.

Danach brauchen dich irgendwelche Änderungen in der Zulassung zum Studium doch gar nicht mehr zu stören! Ich sehe auch keine Möglichkeit für die Fernuni, dir die Zulassung zum Masterstudium nach Studienbeginn durch Änderung der Prüfungsordnung wieder rückwirkend zu entziehen ...
 
Okay, danke bis hier erstmal. Ich weiß gar nicht, ob ich eine Zulassung zum Master habe. Ich habe einfach nachdem ich die Urkunde von LL.B. hatte im Februar 2014, online Masterkurse bestellt und die Skripte auch hier.
 
Du meinst diese Bescheide mit den blauen Studienbescheinigungen zum Auschneiden, oder? Ja, darauf steht als Teilzeitstudientin im Master Rewi eingeschrieben.So, jetzt will ich Dir aber nicht weiter das schöne Wetter mit Fragerei verderben.
 
Was steht denn auf Deinen Immatrikulationsbescheinigungen drauf?
Nachtrag: Dein Posting mit der Antwort kam gleichzeitig mit meiner Frage.
Wenn man das Abschlusszeugnis von der Fernuni erhält wird man gefragt ob man weiterstudieren will und wenn ja welchen Studiengang oder ob man exmatrikuliert werden will. Da hast Du damals vermutlich "weitermachen MoL" angegeben.
 
Du meinst diese Bescheide mit den blauen Studienbescheinigungen zum Auschneiden, oder? Ja, darauf steht als Teilzeitstudientin im Master Rewi eingeschrieben.So, jetzt will ich Dir aber nicht weiter das schöne Wetter mit Fragerei verderben.


Damit wurdest du zum Studiengang "Master of Laws" zugelassen; zukünftige Änderungen bei den Zulassungsvoraussetzungen für diesen Studiengang betreffen dich daher nach meinem Rechtsverständnis überhaupt nicht mehr.
 
So habe heute Antwort von der FernUni bekommen:

Sehr geehrte Frau Giraffe,


wenn Sie im LL.M. aufgrund eines hiesigen LL.B. Abschlusses bereits eingeschrieben waren, müssen Sie keine zusätzlichen Leistungen erbringen.


Beste Grüße
 
Kommando zurück: Man sollte jetzt doch die fehlenden Module nachholen. An der FernUni scheint die eine Hand nicht zu wissen, was die andere macht. :hammer1: Echt, wenn ich Geld hätte, würde ich an eine private Hochschule wechseln.
 
Was soll das denn? Die aktuellen Zulassungsvoraussetzungen vom 26-02-2014 verlangt in § 4a) einen in Hagen erworbenen LL.B. Damit würde § 4d) Dich nicht betreffen. Ich frag mich langsam ob die keine Juristen haben, ....
 
Außerdem ist sie bereits zum Masterstudium zugelassen, auch deshalb träfe sie die Änderung nicht mehr ...

Zudem gibt es die veröffentlichte Zusicherung der Fernuni von damals, als die Umstellung vom BoL von 180 auf 210 ECTS angekündigt wurde, daß sich für bereits im BoL befindliche Altstudenten nichts ändern würde, sie könnten nach wie vor genauso nach Abschluß des sechssemestrigen BoL den Master absolvieren, hätten dann aber eben nachher keine 300 ECTS.

Auf diese Zusicherung muß sich die Fernuni festnageln lassen!
 
Tja, und wenn man dann bedenkt, das die Volljuristen die LL.M. gerne in der Praxis verhindern möchten... - jetzt kann man wenigstens erahnen, warum das so ist... ;-)
 
Gibt es eigentlich hier noch mehr Leute wie mich, die nur einen 180 ECTS-Bachelor of Laws haben (also nach der alten PO von 2003 studiert haben und nicht in die 210 Variante gewechselt haben)?
 
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