Sonstiges Zusatzlektüre BGB I?

Ich persönlich bin kein Freund des Kaufs oder Abonnement von Zeitschriften, nach dem Probelesen mehrerer Exemplare kam ich für mich zu dem Schluß, daß man das Studium auch gut abschließen kann ohne.

Ohne ergänzende Bücher kommt man hingegen nicht durchs Studium, aber da ist die Bandbreite so groß, daß man nicht wirklich gute Empfehlungen abgeben kann, die für alle zutreffen.

Der eine kommt besser mit den Büchern von Rolf Schmidt zurecht, andere ziehen die Klassiker vor, wieder andere irgendwelche Exoten.

Ich würde daher vorschlagen, einmal im Bereich der Online-Empfehlungen http://www.fernuni-hilfe.de/showthread.php/378-Online-Quellen-zum-BGB-AT

http://www.fernuni-hilfe.de/showthread.php/379-Übung-macht-den-Meister

zu stöbern, oder mal die Probekapitel, die verfügbar sind, zu lesen, um den persönlichen Geschmack und die verschiedenen Autoren in Übereinklang zu bringen.

Idealerweise verbringst Du einmal einen Nachmittag in einer Universitätsbibliothek oder einer gut sortierten Universitätsbuchhandlung und schaust in die Bücher hinein.

Wenn Du Dich zum Kauf entschieden hast, dann guck mal nach Ebay, Booklooker oder neuerdings auch ReBuy, dort kannst Du die Bücher der letzten zwei, drei Jahre, die sind in aller Regel aktuell genug, für wirklich kleines Geld erwerben!
 
Das beste Buch das ich kenne, für jemanden der keine Vorkenntnisse im Recht hat:

Rainer Wörlen
Einführung in das Recht und BGB AT
In der Bibliothek unter anderem zu finden unter:
QNX / WOE oder Buchungsnummer:
080257401

Das erste Recht Buch, das ich auf anhieb verstanden habe.
 
Hat jemand gute Tipps für

-Bücher
-Zeitschriften etc.

die sich als Zusatzlektüre zum BoL Studium eignen?

Mir hat für BGB I - III ziemlich gut

Eugen Klunzinger - Einführung in das Bürgerliche Recht

geholfen. Wenn Du Dir lieber Videos zum lernen reinziehst empfehle ich Dir Die Online-Vorlesungen von Dr. John Montag auf Lecturio. Sind zwar aufs Staatsexamen ausgelegt - aber Dr. Montag versteht es, sehr anschaulich den Stoff zu vermitteln. Schau Dir mal eins der Videos an (ich glaube ca. 15 Minuten kann man umsonst anschauen) und wenns Dir gefällt kaufst Du den Zugang. Besorg Dir in dem Fall auch auf der Homepage von Dr. Monatg sein Lehrbuch und zusätzlich den Medicus.

Zum Lernen allgemein bietet Lecturio einen kostenfreien Vortrag von Dr. Oberhain (dem ZPO-Papst) an über juristisches Lernen. Sehr zu empfehlen.

Und auf jeden Fall benötigst Du Fallbücher. Mir hat

Winfried Schwabe - Lernen mit Fällen BGB AT

sehr gut geholfen, da die Fälle komplett im Gutachtenstil ausformuliert sind.

Viele Grüße

BoL-Bim
 
Für alle, die Online-Vorlesungen schätzen, empfehle ich auf jeden Fall vor dem Erwerb kostenpflichtiger Angebote einmal das Hineinschnuppern in die kostenlosen Angebote z.B. von Professor Hassemers Vorlesungen:

http://www.fernuni-hilfe.de/vbtube.php?do=cat&id=5&o=0&page=0

Ich verbringe mittlerweile jede freie Minute um Prof. Hassemer zu schauen. Leider bin ich erst jetzt in BGB 2 auf Ihn gestoßen. Ich finde den Mann einfach Klasse. Mir fällt der Stoff nach seiner Erklärung viel einfacher. Danach kann ich mir auch ein anspruchvolles Lehrbuch nehmen und verstehe es zumindest auf anhieb. Leider weiß ich nicht, wie viele Vorlesungen man für BGB AT von ihm findet aber das Schuldrecht kann man sich von AbisZ von Ihm erklären lassen.
Der Tipp war und ist für mich goldwert.
Allerdings läuft man danach Gefahr bei den Lehrvideos der FernUni trotz guter Vorsätze einzuschlafen. Das liegt aber eher an Prof. Hassemers dynamischen Lehrveranstaltungen.
 
BGB AT ist auch alles online . Die werde ich mir alle auch nochmal reinziehen!!! Bin totaler Fan. Gibt der Mann Autogramme oder Lebensechte Poster?
 
Ich finde seinen Lehrstil auch wirklich ganz hervorragend. :thumbsup:

Was Prof. Hassemer einem erklärt hat, das kann man sich gut merken, das bleibt hängen und rieselt nicht wie bei manch anderem zum einen Ohr hinein und zum anderen wieder heraus ... :wtf:
 
@Der Belgarath: ich hatte in irgendeinem Threat von Dir den Link zu den podcasts von Stephan Lorenz gefunden. Man hat da zwar nicht ihn im Bild, sondern nur im Ton mit seinen Folien, aber ich liebe ihn. Ich bin jetzt bei Folge 25 vom BGB AT und mache dann mit dem Schuldrecht weiter.
Er ist hat einen total witzigen Stil, und er erklärt alles auf eine Weise, dass man es einfach verstehen muss. Und er hat alle seine Folien ins Netz gestellt, so dass man alles noch mal nachlesen (oder bestimmte Teile einfach nochmal nachhören) kann.
Ich kann ihn nur empfehlen. Die ersten Folgen haben auch einiges drin, was man für das Propädeutikum gut gebrauchen kann.:like:

Für diesen Link werde ich Dir ewig dankbar sein!!!!:-):-)
 
Kannst du den Link einstellen?

Ist heute abend zufällig einer von euch beim Mentoriat in Bonn?
 
Danke Dir, Susanne - den habe ich eben einfach fürs Verrecken nicht finden können.

Da ist das Forum doch noch so klein, und ich habe schon den Überblick verloren, wo was steht ... :cautious:

Ich kann übrigens auch bestätigen, daß der Professor Lorenz das ganz klasse macht und es sich in jedem Fall lohnt, auch im Schuldrecht, sich seine Ausführungen anzuhören! :thumbsup:
 
Da stimme ich voll zu. Ich nutze die Hassemer und die Lorenz-Podcasts auf meinem mp3-Player dazu, mir den Stoff wieder ins Gedächtnis zu rufen. Ideal, denn da der Stoff nicht neu ist sondern nur in den Untiefen des Gedächtnisses verschwunden macht es nichts wenn ich nur für wenige Minuten reinhöre. Das geht zwischendurch im Bus, beim Warten, etc.
 
Kann mir jemand die Frage beantworten, wie alt zu alt ist? :)
Wie weit in der Zeit zurückgehen darf man im BGB aktuell eurer Einschätzung nach mit Lehrbüchern und Kommentaren?
 
Kann mir jemand die Frage beantworten, wie alt zu alt ist? :)
Wie weit in der Zeit zurückgehen darf man im BGB aktuell eurer Einschätzung nach mit Lehrbüchern und Kommentaren?

Grundsätzlich gilt natürlich, je jünger desto besser. M.E. sollte ein Lehrbuch/Kommentar keinesfalls älter als 12-14 Jahre sein.
Im Jahr 2002 gab's eine "große" Reform im Schuldrecht, seitdem aber auch immer wieder Änderungen.

Kaufen würde ich mir Nix, dafür ist das online- und Bib- Angebot zu umfangreich und aktuell. Wie hier in vielen Beiträgen beschrieben, gibt es auch viele Prof's anderer Unis, deren (frei zugängliches) online Material oft besser ist als das der Fernuni...
 
Oh danke für die Einschätzung.

Veröffentlichungsdaten mit ner 19 vorn hätte ich eh nicht in Betracht gezogen, aber dass selbst 14 Jahre noch als okaish betrachtet werden, beruhigt. Ich dachte eher an gebrauchte Bücher von um 2010-2014 rum und wie schnell sich wohl fundamentale Dinge tun.

Sind die online Angebote tatsächlich ausreichend und gut genug für Grundlagen? Krass, in den Naturwissenschaften würd ich sagen kommt man im Studium mit gratis online Angeboten nicht weit.
 
Über die Unibibliothek der Fernuni haben wir ja Online-Zugriff auf sehr viele juristische Lehrbücher, Kommentare und Zeitschriften und alle wichtigen juristischen Datenbanken. www.ub.fernuni-hagen.de
Also sehr viel mehr als die für jeden frei im Internet abrufbaren Gratis-Informationen.
 
....und z.B. die BSB bietet auch online Zugriff auf Zeitschriftenartikel, die man über den Fernuni-Zugang nicht direkt hat.

Bücher 2010-2014 sind voll in Ordung, zumal wir beim BoL in erster Linie Grundsätzliches behandeln, oft durch BGH-Urteile (auch die gibt's free im web) bestägigt, und durch entsprechende Zeirschriftenbeiträge (aus)diskutiert...und so'n Gang durch die Instanzen braucht ja Jahre ;-)
 
Danke euch für die Antworten! Jetzt versteh ich. ;)

Ich bin noch nicht eingeschrieben - wen die ganze Geschichte interessiert, kann sie im Vorstellungsthread für den Bachelor nachlesen. ;) Ich werde mich in diesem Semester erstmal auf den Gutachtenstil und BGB I vorbereiten um mich im Sommer einzuschreiben und dann im nächsten Semester das Vollzeitpensum zu belegen. Daher hab ich noch keinen Zugang zu Datenbanken und bin erst davon ausgegangen, ihr meint vielleicht die Online-Quellen, die hier in manchen Threads empfohlen werden. Skripte, Podcasts und Videos von Vorlesungen etc.

Von daher werd ich jetzt wohl doch mal das eine oder andere gebrauchte Buch bestellen.
 
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