Du verwendest einen veralteten Browser. Es ist möglich, dass diese oder andere Websites nicht korrekt angezeigt werden. Du solltest ein Upgrade durchführen oder einen alternativen Browser verwenden.
Konnte an dem heutigen Vorbereitungsseminar in Hgn leider nicht teilnehmen.
Könntet Ihr bitte mal kurz niederschreiben was stofflich vermittelt wurde und ob ein evtl. Schwerpunkt angedeutet wurde. Erfolgt auch noch eine Stoffeingrenzung in moodle?.
Schönes Wochenende
Ja, Schnecke hat dies schon richtig beschrieben. Hatte auch nochmal gerade in Moodle nachgesehen und kann dies mit der HA aus dem jetzigen Semester "Grundrechte" nur bestätigen.
Für Hgn Vorbereitun g auf die Kl. habe ich auch die Anmeldung vorgenommen,
Da kann in der jetzigen Situation nur...
Na, endlich bewegt sich hier wieder was.
Nur ein kleiner Hinweis. Mir hilft immer die jedem hier zugängliche Möglichkeit d. Bibiliothek d. FU Hgn. Hier besonders die Datenbanken z. B. beck-online oder auch die Zeitschriften.
Habe da bisher immer gute Ergebnisse bei meiner Recherche gewonnen...
@ Rechtsbeuger
Versicherungsvertragsrecht ist m. E. hier nicht gefragt.
Anspruchsgrundlagen sind im BGB -Schuldrecht- für die zweite Fallfrage zu suchen.
Geht es hier so weiter, werden u. U. weitere Reaktionen der Tutoren s. Beitrag # 194 folgen.
Werde jetzt hier erstmal nur den Beiträgen folgen, da mir der momentane Umgangston nicht gefällt.
@ An alle Forumteilnehmer.
Bitte beachtet den Hinweis von Der Belgarath, damit wir uns hier sachbezogen konstruktiv weiter austauschen können.
Hatte gerade bei Angabe des GF einen Schreibfehler begangen.
Ja, welche Anspruchsgrundlage könnte man hier nennen. § 280ff. u. d. § 249 ff.?????????? Wir bewegen uns in Schuldrecht AT u. BT. Finde hier im Moment einfach nichts.
Vom Gefühl her bekommt er nichts -Motorradfahrer und die Kasko fehlt auch noch. Dies hilft aber nicht weiter:confused:
@ An alle
Lese mit Interesse die Einträge.
Die Diskussion um Art. 14 u. Art. 3 ist sehr ausführlich. Diskutiert Ihr hier nicht um den "Bart d. Kaisers".
I. Rede steht hier der Verlag und nicht der A. Dieser vertritt den Verlag. Vom Urteil ist der Verlag betroffen. An dieser Stelle den Art...
Diese Seite verwendet Cookies, um Inhalte zu personalisieren und dich nach der Registrierung angemeldet zu halten. Durch die Nutzung unserer Webseite erklärst du dich damit einverstanden.