Abschlussarbeit Zulassung zur Bachelorarbeit

Mit FSP:
http://www.fernuni-hagen.de/KSW/download/ordnungen/aktuell/sto_bakwmfs.pdf

§ 13
B.A.-Abschlussarbeit
(1) Die Zulassung zur B.A.-Abschlussarbeit erfolgt auf schriftlichen Antrag beim Prüfungsamt der Fakultät für Kultur- und Sozialwissenschaften, dem ein Nachweis der erfolgreichen Bearbeitung von 10 Modulen und der Teilnahme an 3 Präsenzveranstaltungen beizufügen ist. Die B.A.-Abschlussarbeit kann nur im Fachschwerpunkt geschrieben werden.

Ohne FSP
http://www.fernuni-hagen.de/KSW/download/ordnungen/aktuell/sto_bakwof.pdf

§ 13
B.A.-Abschlussarbeit und deren Präsentation
(1) Die Zulassung zur B.A.-Abschlussarbeit erfolgt auf schriftlichen Antrag beim Prüfungsamt der Fakultät für Kultur- und Sozialwissenschaften, dem ein Nachweis der erfolgreichen Bearbeitung von 11 Modulen und der Teilnahme an 3 Präsenzveranstaltungen beizufügen ist.
 
Hallo,
ich habe ein paar Fragen zur BA-Arbeit:
Gibt es für den schriftlichen Antrag ein bestimmtes Formular, oder kann man den Antrag frei verfassen?
Reicht als Nachweis für die bestandenen 10 Module ein Ausdruck aus dem Prüfungsportal oder müssen die jeweiligen Notenbescheide nach Hagen geschickt werden?
Müssen die Kopien beglaubigt werden?
Kann mir jemand weiterhelfen?
LG, Sally
 
Formloses Anschreiben mt der Bitte um Zulassung zur BA-Arbeit plus Kopien der Scheine (zehn Prüfungs- und drei PVscheine), unbeglaubigt reicht.
 
Super, danke Balina!
Dann werde ich die Unterlagen mal suchen und mich anmelden :-)
 
HalliHallo,

eine Frage: Weiß jemand, ob man die Anmeldung zur BA-Arbeit auch online einreichen kann?
LG
Ninni

Edit : hat sich erledigt - habe alles mit der Post geschickt ...
 
@alle BA-SchreiberInnen...soweit ich das jetzt verstanden habe, geht das Exposé für die BA-Arbeit mit in die Bewertung ein, weil man die Arbeit an sich nicht verteidigen muss, oder? - Wie ist das dann mit einer "Korrektur" des Exposés? Ist das möglich oder bedeutet das automatisch Punktabzug? Bisher hat man ja für eine Hausarbeit oder mündliche Prüfung ein Exposé verfasst und es war kein Problem, falls der Betreuer noch Anmerkungen oder Hinweise hatte. Muss für die BA quasi soviel wie möglich mit dem Betreuer vorher geklärt werden oder kann man das Inhaltsverzeichnis/Gliederung in der Exposé-Phase besprechen? Oder ist das alles schon Prüfungsleistung, weil es die Abschlussarbeit ist?

...ich weiss, ich sollte mich mit der Ausarbeitung für W4 beschäftigen, aber irgendwie geht mir das schon so lange im Kopf rum und ich dachte, vielleicht kann mir das einer beantworten oder hat einen Link parat, den ich mir beruhigt abspeichern kann...bin irgendwie ein bisschen hibbelig so mit der letzten Prüfung im kommenden Monat und dann die BA...die Zulassung hab ich schon hier...Thema absprechen kann ich jetzt aber vorher noch nicht, dafür hab ich keinen Kopf, aber diese Exposé-Sache macht mich ganz kirre..
 
Nach meiner Zulassung zur BA-Arbeit steht sie jetzt in meinem Prüfungsportal für dieses Semester. Ich werde sie allerdings erst nächstes Semester schreiben.
Muss ich nach der Rückmeldung für das Wintersemester noch mal an das Prüfungsamt schreiben, dass sich die Arbeit verschiebt oder passt das so?
 
Also bei mir hatte es sich nicht in ein anderes Semester verschoben, aber bei mir stand auch das Datum der Zulassung zur Abschlussarbeit im Prüfungsportal - auf meine panische Anfrage, ob da jetzt schon die Zeit läuft etc, meinte Frau Dahlmann-Müller, dass ich mir keine Gedanken machen muss. Es wird das Datum der Zulassung vermerkt und das wird dann geändert, sobald man ein Abgabedatum erhält. Ich würde vermuten, es gilt analog, auch wenn's in ein anderes Semester fällt. Aber wenn du zu unsicher bist, dann frag lieber nochmal kurz nach - Frau Dahlmann-Müller ist ja immer sehr schnell bei einer Rückmeldung.


EDIT: Hab grade mal hochgescrollt - also wenn ich im Februar 2015 schon meine Zulassung zur BA hatte, dann hat es sich bei mir doch verschoben. Ich hab im Wintersemester 2015/16 geschrieben. Dann gab es da bei mir offensichtlich keine Probleme. Hab die Zulassung dann nach zehn Modulen beantragt und anschließend meine MP in W4 gemacht, danach dann die BA. Ich hab mich ganz normal zurückgemeldet.
 
Zuletzt bearbeitet:
EDIT: Hab grade mal hochgescrollt - also wenn ich im Februar 2015 schon meine Zulassung zur BA hatte, dann hat es sich bei mir doch verschoben. Ich hab im Wintersemester 2015/16 geschrieben. Dann gab es da bei mir offensichtlich keine Probleme. Hab die Zulassung dann nach zehn Modulen beantragt und anschließend meine MP in W4 gemacht, danach dann die BA. Ich hab mich ganz normal zurückgemeldet.

Ja, so ist es bei mir auch. Dann reicht also rückmelden. Vielen Dank!
 
Ich habe meine Zulassung zur Bachelorarbeit schon vor einigen Semestern beantragt und bisher auch noch nicht damit angefangen. :paperbag:
 
Kann man eigentlich auch einen Antrag stellen, wenn man noch nicht alle PV Scheine hat? Ich plane nächstes Semster die Ba zu schreiben und wollte noch ein Online Seminar machen, das allerdings bis August läuft. Kann man dann sowas wie eine Notiz des Seminarleiters einreichen oder so?
 
Kann man eigentlich auch einen Antrag stellen, wenn man noch nicht alle PV Scheine hat? Ich plane nächstes Semster die Ba zu schreiben und wollte noch ein Online Seminar machen, das allerdings bis August läuft. Kann man dann sowas wie eine Notiz des Seminarleiters einreichen oder so?
Frag mal beim Prüfungsamt nach, aber ich denke, Du brauchst die drei PVs um Dich für die Ba anzumelden.
 
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