Einsendeaufgaben SS 2019

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User4433

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Hallo schreibt noch jemand die EA I und hat Lust sich auszutauschen?
 
Hallo,
ich werde am kommenden Wochenende mit der EA beginnen und würde mich über einen Austausch freuen.
 
Ja sehr cool Teil 1 scheint zumindest schon mal machbar.
Dann bis bald
 
Bin auch dabei!

Teil 1 scheint ja komplett die Anfechtbarkeit der Betriebsratswahl zu sein (19 BetrVG)
Ich habe mich bisschen eingelesen. Schwerpunkt scheint minimal die Frist, ob sie eingehalten wurde, ansonsten die Anfechtungsgründe, die vorliegen könnten.

Teil 2 habe ich im Skript gefunden; ein Schaubild
 
huhu ich bin auch dabei :-)
 
Hallo ihr alle, gibt es irgendwo auch ne Musterlösung zu dem Fall bzw. einen ähnlichen Fall mit Lösung? Wäre euch sehr dankbar, wenn ihr mir helfen würdet.
 
Wie schaut es aus - schon jemand an der zweiten Einsendeaufgabe :notebook:
Ich habe mich mal dran gemacht und bin gerade am überlegen wie sich hier die indiviudalrechtliche Vereinbarung im Arbeitsvertrag auswirkt:reader: eigentlich wirkt diese sich ja kollektivrechtlich nicht aus, aber warum steht das dann so im SV:cautious: grundsätzlich schränkt diese Klausel ja das Direktionsrechts des AG ein, wobei ich das hier für fraglich halte, dass die AN tatsächlich deswegen "nur" auf Station 4 arbeiten kann... wie seht ihr das?
 
hallo,
ich bin gerade an der zweiten EA dran und denke, dass wir das zustimmungsersetzungsverfahren nach 99 VI BetrVG prüfen müssten oder? und davon nur die begründetheit?
da würde ich dann auf 99 II BetrVG eingehen und durchprüfen, ob ein zustimmungsverweigerungsrecht vorliegt?
 
ja so hab ich das auch - die indiviualrechtliche Vereinbarung im AV hab ich nicht verwertet... hab ich einfach nicht gesehen wo ich das unterbringen soll... hast du dir da schon Gedanken gemacht ?
 
...was mich stutzig macht ist §99 II nr. 1, also wenn die entscheidung gegen ein tarifvertrag bzw vereinbarung verstößt. Ist das hier der fall?
 
Tarifvertrag etc ist hier ja nicht ersichtlich.
Wie sich die individualrechtliche Vereinbarung auswirkt ist fraglich, wenn man die Kommentare durch liest findet man da wenig bis nichts... nur eben das der BR nicht eine Inhaltskontrolle des AV bei Einstellung durchführen kann wegen 99 II Nr.1 - echt tricky
 
...also dann einfach das zustimmungsverweigerungsverfahren anhand von 99 I, II runterprüfen? dann wär ich aber ziemlich schnell fertig und als ergebnis, würde ich die versetzung durchgehen lassen...ich hab das gefühl, dass das zu einfach ist...im SV wird die form ja auch genannt, also da noch ein aufhänger, weil die zustimmungsverweigerung per mail erfolgt ist?
 
naja du musst ja erstmal prüfen ob 99 überhaupt anwendbar ist, und dann eben auch ob das wirksam erfolgte sodass nicht die Fiktion des 99III eintritt
 
und ob 99 überhaupt anwendbar ist, ist doch eine frage der Antragsbefugnis (=Zulässigkeit), welche laut Bearbeitervermerk gar nicht geprüft werden muss.

ABer ich werde es wie Enila handhaben und die Antragsbefugnis runterprüfen:

mehr als 20 Wahlberechtigte?
Versetzung?
Form- und fristgerechte Verweigerung?
 
...genau, die zulässigkeit ist nicht zu prüfen, also nur die begründetheit und da würde ich zuerst den anwendungsbereich, der sich aus 99 I ergibt prüfen und dann definition von versetzung, form- und frist der verweigerung und dann wäre ich auch schon durch...
ich hätte nur gerne einen fall mit musterlösung dazu, hab aber nichts finden können
 
...was vielleicht noch erwähnt werden muss, ist die unterscheidung zwischen individualrechtlicher und kollektivrechtlicher versetzung?
 
...was vielleicht noch erwähnt werden muss, ist die unterscheidung zwischen individualrechtlicher und kollektivrechtlicher versetzung?

hast du dazu was gefunden? wenn man sich die kommentar so zu 99BetrVG durchliest steht da wenig bis nichts dazu ?
 
..was ich gerade überlege ist, ob man eine ermessenheitsprüfung durchführen muss? also weshalb B und nicht C versetzt wurde...weil naxh 106 gewo kann der arbeitgeber das nach billigem ermessen bestimmen...
 
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