Einsendeaufgaben EA 2 SS 2019

Hochschulabschluss
Bachelor of Laws
Hallo :)
hat zufällig schon jemand mit der 2. Einsendearbeit begonnen und hätte Lust sich darüber auszutauschen?
 
Hab die nur mal überflogen.
Aber bzgl. der Strafbarkeit des C würde ich wohl eine versuchte gefährliche Körperverletzung des S und eine gefährliche Körperverletzung des P prüfen und beide wegen fehlendem Vorsatz verneinen.
Für T dann in beides in mittelbarer Täterschaft.
 
So habe Ich mir das auch gedacht. Ich habe nur bzgl. der Strafbarkeit des C noch eine fahrlässige Körperverletzung nach § 229 StGB angeprüft. Ansonsten ist meine Vorgehensweise aber identisch
 
Stimmt könnte man auch noch prüfen.

Innerhalb der obigen Prüfungen sind dann wohl Error in Persona und die Zurechenbarkeit des Irrtums von P über das Eigentum der Flasche für T relevant. Sonst ist mir da erstmal nichts besonderes aufgefallen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich tue mich gerade mit T etwas schwer bzw. mit seinem Vorsatz.

Wenn überhaupt käme ja nur dolus eventualis in Frage. Aber der Sachverhalt gibt dazu ja leider gar nichts her. Deshalb wird man den wohl verneinen müssen.

Das heißt T ebenfalls wegen fahrlässiger Körperverletzung strafbar?
 
Mit entsprechender Begründung ist dies m.E. auch gut vertretbar.
 
Wenn T die bekannten Nebenwirkungen billigend in Kauf nimmt, ist doch dolus eventualis eigentlich eindeutig. Dann muss er doch auch im Einzelfall mit schlimmeren Beschwerden rechnen, insbesondere, wenn er die individuellen Unverträglichkeiten oder etwaige Vorerkrankungen nicht kennt. Oder übersehe ich da was?
 
Nein du hast recht. Ich muss mir nur abgewöhnen mir über Aufgaben rein aus dem Gedächtnis Gedanken zu machen ohne den Sachverhalt vor mit zu haben.
 
Eine Frage zum Irrtum bei C.

Handelt es sich hier wirklich um ein error in persona? Meiner Ansicht nach handelt es sich um ein aberratio ictus. Was meint ihr dazu?
 
DIe habe ich beide gegenüber gestellt und mich für den error in persona entschieden, weil der Ablauf bis zum Trinken genau so passiert ist wie C sich das vorgestellt hat. Er hat eine Flasche ausgesucht, von der er dachte sie gehört S, hat das Pulver reingemischt und der Besitzer der Flasche hat aus ihr getrunken. Er hat nur leider die Flasche bzw. deren Besitzer falsch ausgewählt.

Ein Fehlgehen des Angriffs wäre es meiner Meinung nach gewesen, wenn er die richtige Flasche ausgewählt, sich dann aber vergriffen hätte.
 
Danke für deine Antwort. Ich finde die Abgrenzung hier mega schwierig.

Wenn ich nach den Definition gehe:

Error in Persona: Täter visiert ein bestimmtest Tatobjekt an, verletzt auch genau dieses Objekt, hat sich aber unter dem anvisierten Objekt ein anderes Objekt vorgestellt

Aberratio ictus: Täter visiert ein bestimmtes Tatobjekt an, seine Handlung verletzt jedoch ein anderes Objekt, dessen Verletzung er weder vorausgesehen noch für möglich gehalten hat

Würde ich den Sachverhalt eher dem aberratio ictus zuordnen. C visiert S an, trifft aber versehentlich den P.

Error in Persona wäre es meiner Meinung nach gewesen, wenn er das Pulver in eine Flasche schüttet von der er denkt, dass sie S gehört, die Person die er für S hält trinkt auch aus der Flasche. Aufgrund der Bademützen (oder sowas in der Art :-)) hat C aber nicht erkannt, dass es sich nicht um S, sondern um P handelt.

Allerdings kann ich nichts dazu finden, wie ein aberratio ictus des Vordermanns beim Hintermann behandelt wird... Es wird überall nur der Error in Persona diskutiert...
 
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