Klausuraufgaben Klausur September 2019

diesmal Familien- und Erbrecht

1.
Ehefrau kauft Einbauküche für neues Haus (20.000 EUR); Ehemann findet es zu teuer und will wissen, ob er auch zahlen muss.
(25 Pkt.)

2.
Ehepaar in Gütertrennung; sie gibt ihm Geld für die Einrichtung seiner Kanzlei; die Ehe scheitert und wird geschieden; kann sie das Geld zurückverlangen (wie Übungsfall S. 20 ff. im Skript)
(35 Pkt.)

3.
Tolpatschiger Ehemann schüttet Wein auf das Kleid seiner Frau; Schadensersatz? (P: Haftungsprivilegierung unter Ehepartnern bei deliktischer Haftung)
(10 Pkt.)

4.
Ehemann schreibt auf Tankbeleg sein Testament und setzt seine Geliebte zur Alleinerbin ein, damit die mit Ihm ins Bett geht; später pflegt sie ihn bis zu seinem Tod; Ehefrau will wissen, ob das Testament gültig ist; das Testament ist handschrftlich verfasst und oben unterschrieben, weil unten kein Platz ist;
(30 Pkt.)
 
In Laiensprache ...

1. Ehemann wird auch Vertragspartner und muss zahlen; die Frau hat's für die Familie angeschafft und es war notwendig. Außerdem hat es ihn sonst auch nicht gekümmert, dass sie teure Sachen kauft.

2. Ja. Wird als Darlehen angesehen und nicht als Schenkung. Wenn sie gewusst hätte, dass die Ehe nicht lange hält, hätte sie es ihm wohl nicht geschenkt, sondern nur geliehen.

3. Kein Schadensersatz. Wer einen Tolpatsch heiratet hat Pech gehabt. Ausnahme: Schäden im Straßenverkehr.

4. Testament ist wirksam, da handschriftlich und mit Unterschrift. Motive sind grundsätzlich ohne Belang.
 
Hab gerade gehört, dass die Noten Online sind.
 
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