Klausuraufgaben Klausur SS 2019

Hochschulabschluss
Diplom-Mathematiker
2. Hochschulabschluss
Master of Laws
Studiengang
Erste Juristische Prüfung
Falls jemand noch einmal den Schwerpunkt IPR wählt, hier die Klausur und einige Nebenbemerkungen für die Belegung. Das Modul konzentriert sich auf einen geschichtlichen Teil, Vertiefungen zu den Grundbegriffen sowie einigen Punkten bei der Rom-I und Rom-II VO sowie dem Sachenrecht. Der zweite Teil widmet sich der EuGVO mit Art. 8, den Schutzgerichtsständen sowie den europäischen Vollstreckungs- und Mahnmöglicheiten sowie der Bagatellverordnung.

Das Skript ist (wie immer bei diesem Lehrstuhl) gut geschrieben.

Die Klausur war lang und mit komplexer Norm, aber auch fair.

S ist Deutscher mit Wohnsitz in Amsterdam. Er macht eine Reise quer durch Europa, bei welcher er dann ein neues Handy braucht. Schließlich kauft er dieses in Sevilla auf einem Markt vom Händler H. Der Händler hatte das Handy 6 Monate vorher zu privaten Zwecken in Paris gekauft. Hersteller ist C mit Sitz in Bordeaux, das Vertriebsgebiet ist ausschließlich Frankreich und Portugal.

S reist weiter durch Europa und in Portugal explodiert das Handy, S erleidet Verbrennungen und lässt sich in Amsterdam behandeln. Die Behandlung kostet 5000 €.

Zur Erholung von den Strapazen fährt S zu seinen Eltern nach Konstanz. Diese meinen, er solle das nicht auf sich sitzen lassen. Daher schreibt S die C an, um außergerichtliche Schmerzensgeld zu fordern. Da nichts passiert, reicht S Klage beim LG Konstanz ein. C erwidert auf die Klageschrift mit einem Sachvortrag, insbesondere sei der ZUlieferer verantwortlich, da er den Akku geliefert hat.

Frage 1: Ist das LG Konstanz international zuständig?

Frage 2: Bei Unterstellung der Zuständigkeit des LG Konstanz, welches Recht ist für die Ansprüche S gegen C anwendbar?
 
Zurück
Oben