Klausuraufgaben Stoffeingrenzung

Ja, es geht mir auch nicht um die Stellung der objektiven Klagehäufung, sondern um den Aufbau der Begründetheit. Wenn das Begehren des Klägers ist, dass er die Aufhebung des Widerrufs und den Wegfall einer Nebenbestimmung möchte, prüfe ich dann in der Begründetheit erst die Nebenbestimmung und dann die urspr. Bewilligung? Also wäre das quasi so korrekt:

A. Zulässigkeit
B. objektive Klagehäufung
C. Begründetheit
I. Begründetheit der Klage gegen die Auflage
1. Ermächtigungsgrundlage Auflage
2. formelle Rechtmäßigkeit
3. materielle Rechtmäßigkeit
II. Begründetheit der Klage gegen die Aufhebung
...

Aber dieser überarbeitete Fall der Uni Bielefeld kommt dem, was ich gesucht habe schon sehr nahe. Wenn man die Rückforderung rauslässt, könnte das genau ein Fall für die Klausur sein.
 
Zuletzt bearbeitet:
Scheinbar gibt es Bielefeld doch - zumindest hat man aber den Fall überarbeitet und das Widerspruchsverfahren eingearbeitet.

http://www.jura.uni-bielefeld.de/le...en/repetentenkurs_/fall_AK_neu_konzipiert.pdf

wow, das ging ja schnell. Aber fehlt hier nicht jetzt die Antwort auf die Frage ob eine Anfechtung gegen die Auflage erfolgreich wäre? In der Lösung dafür wurde ja ausgeführt, dass die Anfechtung gegen die Auflage verfristet ist, hier ist das nicht mehr erwähnt.
 
Der Fall ist diesbezüglich auch abgewandelt - die Aufhebung geht am 17.08.06 zu und B legt am 12.09.06 Widerspruch ein. Die Klage wird dann form- und fristgerecht lt. SV erhoben.
 
Ich glaube aber nicht, dass so ein ausführlicher Fall drankommt, das ist in zwei Stunden nicht zu schaffen. Ich denke, es wird in Richtung Klausur SS 2015 gehen, da wird eine Anfechtungsklage wegen Widerruf eines VA wegen NIchteinhaltung einer Auflage geprüft. Dort sind entsprechende Normen für den Widerruf vorgegeben, das kann man aber mit 48/49 genauso gut darstellen.
 
Guten Abend,

und schon alle aufgeregt? :-)

Hab mir gerade mal wieder die epische Frage gestellt, ob wir das GG (dtv) auch mitnehmen dürfen. Steht in der Liste der Hilfsmittel nicht direkt drin und die Aufsichten haben üblicherweise null Ahnung.
Eure Meinung?

Danke
Robert
 
Ich nehm den Schöni mit, da ist das doch mit drin. Also solltest du das auch so mitnehmen können.
 
Hab grad die Ergänzungslieferung einsortiert und dabei festgestellt, dass das GG im Ergänzungsband ist. Ich werd es daher einfach mal mitnehmen.
 
Ich nehme die dtv Ausgabe ÖffR und noch zur Sicherheit den Nomos mit - da ist mE alles drin was man brauchen könnte ( im Nomos zB GaststättenG und eben auch das GG)… Wobei das GG ja auch in der dtv ÖffR Ausgabe komplett drin ist.
Ob man beim Schönfelder auch die Ergänzungslieferung mitnehmen darf, weiß ich nicht.
 
Kurze Frage in die Runde, ich gehe gerade meine Zusammenfassungen durch. Dabei ist mir aufgefallen, dass mögliche Auflagen/Bedingungen nur beim Widerruf eines VA wirklich problematisch sind.
Ist da meine Beobachtung korrekt oder hab ich da was übersehen?

EDIT: Kurz zu meinem Gedankengang: Rücknahme=rechtswidriger VA; Widerruf=rechtmäßiger VA.
Wenn rechtswidriger VA mit Nebenbestimmung, dann ist es doch unbeachtlich welche Art Nebenbestimmung und ob diese rechtmäßig ist. Wenn HauptVA (-), dann actus contrarius Nebenbestimmung auch (-).

Aber umgekehrt kann HauptVA (+), aber Nebenbestimmung (-). Oder?
 
Das wäre eine schöne Klausur, in der ein Widerruf wegen NIchteinhaltung einer Auflage geprüft würde. Es könnte allerdings auch sein, dass der Ursprungs-VA wegen einer rechtswidrigen Auflage rechtswidrig ist und genau das zu prüfen ist inzident beim Ursprungs-VA - dann landen wir beim 48. Ich rechne aber auch eher mit einem Widerruf.
 
Danke, das wünsche ich dir und allen anderen auch. Hoffe mal auf eine faire standardmäßige Klausur zu den in der Stoffeingrenzung genannten Themen, dann sollte es eigentlich machbar sein *uns allen die Daumen drück*
 
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