Klausuraufgaben Stoffeingrenzung

Im WS 18/19 ging es ja bei der Probeklausur um Schweine und in der Klausur dann um Pferde. Wann sind Tiere gebrauchte Sache, war Schwerpunkt und man musste die Meinungsstreite aus der Probeklausur sehr genau kennen.

Diesmal waren es die Probeklausur, der letzte Mentoriatsfall und die beiden Zusatzvideo von Bermann und Otto (mit der sehr lustigen Artikulation).

Es scheint also bei Lehrstuhl Bergmann tatsächlich so zu sein, dass die letzten Fälle und Zusatzmaterialien eine Art unausgesprochene Stoffeingrenzung sind.
Ja, auf jeden Fall. Aber fragt sich wie lange das noch so bleibt. Im letzten Mentoriat haben Teilnehmer schon direkt nachgefragt ob sich die Klausur immer stark an der Probeklausur orientiert. Wenn das so offensichtlich ist, werden sie das vielleicht irgendwann ändern. Im Prinzip kann man sich gerade das ganze Semester zurücklehnen und nur die Fälle aus der letzten VA lernen.
 
freut mich dass es geholfen hat. Seid ihr am Ende auch über 475 darauf gekommen dass V sich nicht auf Unverhältnismäßigkeit berufen kann, weil es die einzige mögliche Art der Nacherfüllung ist? Ich war etwas verunsichert, weil ein Softwareupdate ja nicht im Sachverhalt vorkam.
Ist auch mein Ergebnis. Ich hatte allerdings Sachmangel geprüft, andere anscheinend auch Rechtsmangel.
Wie habt ihr das mit den Prozentquoten gehandhabt?

Und habt ihr auch verschiedene Mangelmöglichkeiten aus §§ 434 geprüft? Ich hatte drei und den letzten bejaht. Kann aber auch totaler Quatsch sein.

Typisch Jura-Klausur, man weiß nicht, ob etwas gut oder komplett daneben ist.
 
Ja, auf jeden Fall. Aber fragt sich wie lange das noch so bleibt. Im letzten Mentoriat haben Teilnehmer schon direkt nachgefragt ob sich die Klausur immer stark an der Probeklausur orientiert. Wenn das so offensichtlich ist, werden sie das vielleicht irgendwann ändern. Im Prinzip kann man sich gerade das ganze Semester zurücklehnen und nur die Fälle aus der letzten VA lernen.
Ja gut, aber wenn die Leute das 1. Staatsexamen machen wollen, wird ihnen das ja langfristig nichts nützen.
 
Ist auch mein Ergebnis. Ich hatte allerdings Sachmangel geprüft, andere anscheinend auch Rechtsmangel.
Wie habt ihr das mit den Prozentquoten gehandhabt?

Und habt ihr auch verschiedene Mangelmöglichkeiten aus §§ 434 geprüft? Ich hatte drei und den letzten bejaht. Kann aber auch totaler Quatsch sein.

Typisch Jura-Klausur, man weiß nicht, ob etwas gut oder komplett daneben ist.

Ich bin direkt auf 434 I Nr. 2 gegangen und bin da der Argumentation aus dem BGB Urteil gefolgt. Bei Unverhältnismäßigkeit habe ich nur die absolut geprüft und direkt bejaht. Also dass die Kosten nicht den Wert der mangelfreien Sache übersteigen darf, wie in dem Artikel auf den im Mentoriat erwiesen wurde. Die Zeit hat bei mir am Ende leider nicht gereicht, deshalb habe ich Aufgabe 2 nur sehr halbherzig bearbeitet.
 
Ich bin direkt auf 434 I Nr. 2 gegangen und bin da der Argumentation aus dem BGB Urteil gefolgt. Bei Unverhältnismäßigkeit habe ich nur die absolut geprüft und direkt bejaht. Also dass die Kosten nicht den Wert der mangelfreien Sache übersteigen darf, wie in dem Artikel auf den im Mentoriat erwiesen wurde. Die Zeit hat bei mir am Ende leider nicht gereicht, deshalb habe ich Aufgabe 2 nur sehr halbherzig bearbeitet.
Ging mir genauso. Die Zeit ist immer zu knapp. Am Ende schreibt man nur noch runter, obwohl man meist schon am Anfang tausend gute Ideen hat. Ich hab gerade mal 30 Minuten auf Aufgabe 2 verwendet und meiner Erinnerung nach sogar die Gliederung vergessen. Aber die Ansichten und Argumente konnte ich wenigstens noch hinschreiben vor Abgabe.
 
Mir fiel noch ein bei der Unverhältnismäßigkeit, dass in dem einen Aufsatz von einem Prozent-Aufschlag beim Verschulden die Rede war, um die 25 % etwa. Dann hätte es doch passen müssen mit dem VW.
 
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