Sonstiges Klausur Sommer 2020

Hochschulabschluss
Bachelor of Laws
Studiengang
Bachelor of Laws
ECTS Credit Points
210 von 210
Hallo zusammen,
wer schreibt die Klausur im September mit ?? Habt ihre Vorschläge was als Thema dran kommen könnte.
Grüße sabine
 
Hallo ich schreibe auch,
hatte nur blöderweise dieses Semester das Modul nicht als Wdhl. belegt, kann mir bitte einer die aktuellen Unterlagen mailen? Gibt es seitens des Lehrstuhls Anmerkungen zur Klausur?
Liebe Grüße
Silke
 
Hallo, ich habe keine Kenntnisse über Anmerkungen, welche Unterlagen möchtest du den haben??
 
Ich glaube tendenziell kommt häufiger Mobiliarsachenrecht dran, aber Immobiliarsachenrecht lässt sich nicht ausschließen. Von daher lerne ich einfach mal alles was die klassischen Fallbücher so hergeben. Bei Sachenrecht finde ich die Fallbücher vom Fallag richtig super. Die vermitteln mir besser als jedes Skript oder Lehrbuch für mich die Struktur innerhalb des Sachenrechts.
 
Meine Lösung könnte glatt als Drehbuch für einen zweiten Teil von Inception durchgehen. :dead:

"Inception - Die Vindikationslage. Jetzt im Kino."
 
Ich weiß zwar nicht wie es euch so ergangen ist, aber ich hab gefühlt nur Mist geschrieben. Vermutlich werde ich nächste Semester nochmal schreiben.

:-(
 
ich fand die Klausur äußerst fair, deshalb habe ich Angst, dass ich was übersehen habe. Schwerpunkt: mittelbarer Nebenbesitz und ansonsten einfach striktes Durchprüfen der Übereignungstatbestände. Bei mir sind letztlich alle gescheitert und R hat keinen Anspruch aus § 985.

V -----> F (-), weil nur Eigentumsvorbehalt
F -----> P (-), nicht berechtigt und § 933 scheitert an der Übergabe
F -----> P Anwartschaftsrecht (+)
P ------> R, 929, 931, 934 Einigung (+), Surrogat (+), Sicherungsübereignung zwischen F und P zwar fehlgeschlagen, aber abtretbarer Anspruch aus Anwartschaftsrechts (+)

Aber: mittelbarer Nebenbesitz / Meinungsstreit und je nachdem (+) oder (-)

Habt ihr das auch so?
 
ich fand die Klausur äußerst fair, deshalb habe ich Angst, dass ich was übersehen habe. Schwerpunkt: mittelbarer Nebenbesitz und ansonsten einfach striktes Durchprüfen der Übereignungstatbestände. Bei mir sind letztlich alle gescheitert und R hat keinen Anspruch aus § 985.

V -----> F (-), weil nur Eigentumsvorbehalt
F -----> P (-), nicht berechtigt und § 933 scheitert an der Übergabe
F -----> P Anwartschaftsrecht (+)
P ------> R, 929, 931, 934 Einigung (+), Surrogat (+), Sicherungsübereignung zwischen F und P zwar fehlgeschlagen, aber abtretbarer Anspruch aus Anwartschaftsrechts (+)

Aber: mittelbarer Nebenbesitz / Meinungsstreit und je nachdem (+) oder (-)

Habt ihr das auch so?
Jap. Aber bin nicht fertig geworden. War ziemlich nah am Fräsmaschinenfall... aber mein Problem war Die Zeit:/
 
ich fand die Klausur äußerst fair, deshalb habe ich Angst, dass ich was übersehen habe. Schwerpunkt: mittelbarer Nebenbesitz und ansonsten einfach striktes Durchprüfen der Übereignungstatbestände. Bei mir sind letztlich alle gescheitert und R hat keinen Anspruch aus § 985.

V -----> F (-), weil nur Eigentumsvorbehalt
F -----> P (-), nicht berechtigt und § 933 scheitert an der Übergabe
F -----> P Anwartschaftsrecht (+)
P ------> R, 929, 931, 934 Einigung (+), Surrogat (+), Sicherungsübereignung zwischen F und P zwar fehlgeschlagen, aber abtretbarer Anspruch aus Anwartschaftsrechts (+)

Aber: mittelbarer Nebenbesitz / Meinungsstreit und je nachdem (+) oder (-)

Habt ihr das auch so?
Das Anwartschaftsrecht hatte ich erstmal geprüft, am Ende dann aber wieder rausgenommen. Denn ich würde denken, dass die R hier gutgläubig erworben hat. Es reicht ein auch nur behaupteter Anspruch (BGH NJW 1978, 696; Palandt-Herrler § 934 Rn. 4), sonst könnte der Fall ja nie eintreten. (?)
 
ich fand die Klausur äußerst fair, deshalb habe ich Angst, dass ich was übersehen habe. Schwerpunkt: mittelbarer Nebenbesitz und ansonsten einfach striktes Durchprüfen der Übereignungstatbestände. Bei mir sind letztlich alle gescheitert und R hat keinen Anspruch aus § 985.

V -----> F (-), weil nur Eigentumsvorbehalt
F -----> P (-), nicht berechtigt und § 933 scheitert an der Übergabe
F -----> P Anwartschaftsrecht (+)
P ------> R, 929, 931, 934 Einigung (+), Surrogat (+), Sicherungsübereignung zwischen F und P zwar fehlgeschlagen, aber abtretbarer Anspruch aus Anwartschaftsrechts (+)

Aber: mittelbarer Nebenbesitz / Meinungsstreit und je nachdem (+) oder (-)

Habt ihr das auch so?
habe ich auch so
 
den gutgläubigen Erwerb habe
Das Anwartschaftsrecht hatte ich erstmal geprüft, am Ende dann aber wieder rausgenommen. Denn ich würde denken, dass die R hier gutgläubig erworben hat. Es reicht ein auch nur behaupteter Anspruch (BGH NJW 1978, 696; Palandt-Herrler § 934 Rn. 4), sonst könnte der Fall ja nie eintreten. (?)

den gutgläubigen Erwerb habe ich auch bejaht, aber da kommt dann der mittelbare Nebenbesitz ins Spiel, weil V als Vorbehaltsverkäufer, ja auch noch mittelbarer Besitzer ist.
 
Zuletzt bearbeitet:
Das Anwartschaftsrecht hatte ich erstmal geprüft, am Ende dann aber wieder rausgenommen. Denn ich würde denken, dass die R hier gutgläubig erworben hat. Es reicht ein auch nur behaupteter Anspruch (BGH NJW 1978, 696; Palandt-Herrler § 934 Rn. 4), sonst könnte der Fall ja nie eintreten. (?)

An solche grundsätzlichen Überlegungen denkt man oft gar nicht, das stimmt. Der Gesetzgeber schafft Regelungen um sie zu nutzen. Nicht um sie dann im Ergebnis immer abzulehnen weil man das vom Bauchgefühl dem V nicht zumuten möchte.
Das ist ja gerade die Eleganz solcher Konstellationen. Sie zwingen uns dazu das juristische, sehr andere Denken zu üben.

Mir hat die Lösung sogar fast etwas Spaß gemacht. Ohne Zeitdruck wäre natürlich besser gewesen.

Im Ergebnis habe ich vertreten, dass V die Maschine rausrücken muss. Die Dogmatik existiert um genutzt zu werden. Auch wenn man das Nichtjuristen echt nicht erklären kann ohne für irre gehalten zu werden.
 
Wir werden es sehen. Ich habe alleine jetzt im Vorbeigehen mehr Dinge gefunden die ich hätte besser herausarbeiten können, ohne irgendwas dazu nachgeschaut zu haben, als mir vorhin in der Prüfung in 3 Stunden eingefallen sind. Das ist schon irre wie der IQ bei mir schrumpft sobald eine Prüfung startet. Erleichterung durch E-Klausur? Theoretisch. Haha.
 
Hat jemand eine Ahnung wann die Noten online kommen sollen? :durcheinander
 
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