Du musst von den vier Fächern Strafrecht, Verfahrensrecht, Zivilrecht und Öffentliches Wirtschaftsrecht DREI belegen. Also: Zivilrecht musst du nicht, wenn du dafür die anderen drei machst.
Von Rechtsgeschichte und Rechtsphilosophie musst du EINS belegen.
Insgesamt gibt es also vier Pflichtmodule. Die restlichen drei Module sind Wahlmodule, zu denen auch die nicht belegten Pflichtmodule zählen können.