Frage zu Modul/Klausur E-Klausur SS20

Hallo zusammen, wer ist dabei?

Im Heft 2 steht leider, dass es dieses Mal keine Stoffeingrenzung geben wird. Auch eine Anlehnung an die EA halte ich aufgrund der E-Klausur und damit verbundenen Möglichkeit doch mal etwas irgendwo nachzulesen für unwahrscheinlich... Wie bereitet ihr euch vor? Gefühlt muss ja dann das gesamte Strafrecht sitzen. :durcheinander
 
Hallo,

habe Deinen Post erst eben gelesen...

Ich bin dabei. Ich finde den Stoffumfang auch recht hoch. Klar kann man mal die ein oder andere Struktur nachschauen, aber um sich wirklich irgendwo einzulesen ist die Zeit viel zu knapp. Selbst mit den drei Stunden ist es echt zeitlich eng.

Bist Du fit für morgen?
 
so, und wie war's? was habt Ihr geprüft? Ich bin gespannt.

ich habe:

K wegen § 223 (-) da gerechtfertigt über § 34 Präventionsnotstand.
K wegen § 198 I Nr. 5 1. Alt (+)

A wegen § 212, 22, 23 (-) kein unmittelbares Ansetzen
A wegen § 223, 22, 23 (+)

B wegen § 223, 22,23, 26 (-) kein Anstiftervorsatz

und für den F hatte ich ewig überlegt ob der auch irgendwas gemacht haben könnte..

ich bin mir total unsicher, da war so viel Gelaber im SV und irgendwie hatte ich immer das Gefühl dass ich vielleicht was übersehe. Aber es war ja auch so viel ausgeschlossen laut Bearbeitervermerk.
 
Also ich habe:

Tatkomplex: Kneipe

- K gem. 223 I Var. 1 und 2 (-) aber gerechtfertigt durch Nothilfe § 32 (Notwehrlage eines Dritten). An § 34 habe ich auch gedacht, aber hatte im Kopf, dass § 32 vorrangig ist, bei mir ging die Nothilfe durch.

- § 198 ist bei mir weggefallen ? Also was hast du da geprüft.

-A gem. §§ 212 ,22, 23 I, 12 I (-) unmittelbares Ansetzen (-)

Tatkomplex: Fitnessstudio

-A gem. § 223 I (vollendet) (-)
-A gem. §§ 223 I, II, 22, 23 (+)

-B gem. §§ 223, 22, 23, 25 II (-)
-B gem. §§ 223, 22, 23, 26 (+)

P: Streit bei Bestimmen i.S.d. 26 ( bei bloßen Informationen und beiläufigen Ratschläge (-) aber vorliegend wollte A ja nichts weiteres unternehmen und nur durch den Rat durch B hat er sich zur Tat entschlossen)
Andere Ansicht nur Verursachung notwendig (sowieso +)

Warum hast du den Anstiftervorsatz des B verneint ? Vllt. habe ich dies zu schnell bejaht, ich hatte aber keine Zeit mehr.
 
Ich schließe mich der Diskussion mal an.
Also vom Prüfungsweg und Ergebnis her habe ich es wie juristo24 gemacht. Aber wegen der Zeit habe ich B gem. §§ 223, 22, 23, 25 II erst gar nicht geprüft, sondern gleich Anstifter nach 26.
Ist 198 nicht schon aus dem Gesetzbuch gestrichen? Was wäre das überhaupt für eine Strafnorm?

Ist aber schon mal beruhigend, dass Ihr auch so geprüft hattet. Weil ich dachte schon, ob ich nicht etwas übersehen habe. Zu wenig Meinungsstreit und irgendwie nicht so krass wie die EA's. Oder was meint ihr?
 
Also die Klausur hat mich echt kalt erwischt. Ich habe ausschließlich nur Vermögensdelikte gelernt.

Gut, dass du es erwähnst. Das Gefühl hatte ich auch. Aber offenbar lag die Schwierigkeit der Klausur eher daran, die Strafbarkeit aller Beteiligten überhaupt zu finden, was mit den ganzen ausgeschlossenen Normen nicht so einfach war.

Ich bin auf die Ergebnisse sehr gespannt. Aber zum bestehen sollte es gereicht haben, oder was meinst?

Mal gucken wie es morgen bei EM 55502 ist.
 
Dafür sah es schon nicht so übel aus, denke ich.

Bisher waren die EA's bei dem EM schon krass. Aber gut, da hat man ja auch mehrere Wochen Zeit und nicht 2 Std. zum Falllösen.

Ich kann auch nur hoffen, dass es gereicht hat. Ich glaube, wenn man sauber und nach Struktur gearbeitet hat, dann sollte es klappen.

EM 55502 ist ja beim Ls Völzmann, sollte human und machbar sein. Ich durfte schon letztes Semester ran. Ich drück die Daumen für Morgen und uns allen, dass es für StR gereicht hat.
 
Ich fand die Klausur recht umfangreich, was aber vielleicht auch darin liegt, dass ich wenig Routine/Erfahrung/Ahnung in Strafrecht habe. Wird auf jeden Fall knapp bei mir.

Rebecca hatte wohl einen Schreibfehler und meinte §138 (Nichtanzeige einer Straftat), den ich blöderweise übersehen habe. Das ärgert mich wirklich, weil eigentlich so einfach.
Ich habe §32 und §34 verneint, weil ich den Angriff nicht als gegenwärtig angenommen habe. Für §32 halte ich es für richtig. Ich denke, § 34 hätte ich bejahen sollen, da hier bevorstehend reichen sollte. Da wollte ich am Ende noch mal dran arbeiten, hatte aber dann keine Zeit mehr.

Bei A habe ich noch Rücktritt geprüft aber verneint und etwas zu viel Zeit investiert.

Bei B habe ich auch den Anstiftervorsatz verneint, da B irrtümlich von einem schon bestehenden Tatenschluss des A ausging und dann aber Beihilfe des B bejaht. War mir nicht sicher ob Beihilfe zum Versuch möglich ist...

Ich bin morgen auch bei Familien- und Erbrecht dabei. Allen viel Erfolg!
 
Ja, sorry 138, die Nichtanzeige.

und Mist, Rücktritt. Klar.
Ja, die Schwierigkeit war glaube ich die gefühlt 100 Taten und Möglichkeiten, Rücktritt, Versuch, Anstiftung, Notwehr, Notstand, versuchte Anstiftung und was weiß ich noch..
Präventiv Nothilfe geht lt. Skript meine ich nicht, nur über 34 weil bei 32 scheitert es an der Gegenwärtigkeit. Meine ich zumindest.

ich bin morgen auch beim Familien- und Erbrecht dabei. Bis morgen.
 
Aus welchem Skriptteil war das übergeordnete Thema der Klausur?

Teil 1: Probleme der Tatbestandsmäßigkeit, insbesondere objektive Zurechnung; Vorsatz und Fahr-lässigkeitsdelikt, Abgrenzung zwischen (bedingtem) Vorsatz und (bewusster) Fahrlässigkeit

Teil 2: Rechtswidrigkeit und Schuld, Irrtumslehre

Teil 3: Täterschaft und Teilnahme

Teil 4: Sonderformen (Unterlassungsdelikt, Versuch und Rücktritt) und Konkurrenzen
 
Da war ganz viel Notwehr / Nothilfe, Notstand, Irrtum und Teilnehmer sowie Versuch.
 
Wo kann man denn den Notenspiegel sehen?
 
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