Plauderecke Ausgleichsregelung WiWi Fächer

Studiengang
Bachelor of Laws
Hallo! :)

Musste jemand schon mal diese Ausgleichsregelung in Anspruch nehmen? Ich hab mir die Studienordnung mal genauer angeguckt und frage mich, wie genau das funktioniert.

Die Studienordnung besagt:
(1) Die Modulabschlussprüfungen in den wirtschaftswissenschaftlichen Modulen gelten als bestanden, wenn keine Modulabschlussprüfung mit weniger als 25 Punkten bewertet worden ist,
nicht mehr als eine Modulabschlussprüfung mit weniger als 50 Punkten bewertet worden ist und
die Modulabschlussprüfung, die mit weniger als 50 Punkten bewertet worden ist, in Addition mit der Bewertung einer anderen Modul- abschlussprüfung zusammen mindestens 100 Punkte ergibt.

Ich frag mich, was passiert, wenn man eine Klausur zB zweimal nicht bestanden hat. Muss man sie zwingend ein drittes Mal schreiben, um sie zu bestehen? Oder greift die Regelung dann automatisch, wenn man die restlichen zwei bestanden hat?
 
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Muss man sie zwingend ein drittes Mal schreiben, um sie zu bestehen? Oder greift die Regelung dann automatisch, wenn man die restlichen zwei bestanden hat?
Anno 2017 hatte ich diese Frage an das PA Rewi gerichtet - allerdings in Bezug auf die vergleichbare Regelung der Rewi-Fächer (benutzen musste ich die Regelung zum Glück nie ;-))
Sehr geehrte Frau Pusheen,

Sie müssen nicht alle Prüfungsversuche ausschöpfen, sondern könnten schon nach dem ersten Versuch die Ausgleichsregelung nutzen.

Bei der Anmeldung zum Bachelorseminar können Sie das ausgeglichene Modul mit einbeziehen.

Mit freundlichen Grüßen XY
 
Wie sieht das denn aus wenn eines der Wiwi Module per Anrechnung als bestanden gilt, man das zweite Modul mit 75% bestanden und das dritte dann mit bspw. 30 %. Kann man dann überhaupt ausgleichen, weil bei dem angerechneten Modul gibt es ja dann keine %-Angabe.
 
... man das zweite Modul mit 75% bestanden und das dritte dann mit bspw. 30 %. Kann man dann überhaupt ausgleichen, weil bei dem angerechneten Modul gibt es ja dann keine %-Angabe.

Dass müsste klappen:

Keine Klausur wurde mit weniger als 25 Punkten bewertet.
Die 30 Punkte Klausur ergibt mit der 75 Punkte Klausur zusammen mindestens 100 Punkte.

Nach § 16 I S.1 der aktuellen PO für den LL.B kannst du die 30 Punkte Klausur mit der 75er ausgleichen.
 
Etwas verwirrend übrigens: In § 13a der PO für die EJP heißt es hierzu

Die Modulabschlussprüfungen in den wirtschaftswissenschaftlichen Modulen gelten als bestanden, wenn nach Ausschöpfen der Wiederholungsmöglichkeiten

  • in allen drei Modulabschlussprüfungen insgesamt mindestens 150 Punkte erreicht wor-den sind,
usw

Eine anerkannte Prüfungsleistung würde dann wohl als mit 50 Punkten bestanden "fingiert" .....
 
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Etwas verwirrend ürigens: In § 13a der PO für die EJP heißt es hierzu

Die Modulabschlussprüfungen in den wirtschaftswissenschaftlichen Modulen gelten als bestanden, wenn nach Ausschöpfen der Wiederholungsmöglichkeiten

  • in allen drei Modulabschlussprüfungen insgesamt mindestens 150 Punkte erreicht wor-den sind,
usw

Eine anerkannte Prüfungsleistung würde dann wohl als mit 50 Punkten bestanden "fingiert" .....
So hatte ich es nämlich auch in Erinnerung, daher hat mich das mit § 16 irritiert. Anscheinend muss ich wirklich nochmal explizit im Prüfungsamt nachfragen.
 
Ok, ich sehe euer Problem nicht.

Ein Modul muss 25-49% haben, ein zweites mindestens die dazu passenden 51-75% um auf 100% zu kommen.
Ein fremd anerkanntes Modul ohne Note zählt nicht. Zwei Module mit 60% reichen nicht um eins mit 30 % auszugleichen.
Man braucht nur einmal nicht zu bestehen um ausgleichen zu können.
Drei Mal unter 25% und man ist raus.

Im EJP gelten alle drei Module müssen auf 150 Punkte kommen, sofern keins ohne Note anerkannt wurde.

Hat man sich 2 der 3 Module anerkennen lassen, kann man nicht ausgleichen, der beim BoL noch beim EJP.
 
Ist es so, dass ein Wiwi-Modul nur durch ein anderes Wiwi-Modul ausgeglichen werden kann, oder geht es auch mit einem Rewi-Modul? Leider ist die Vorschrift ein wenig unpräzise.
 
Hallo zusammen,

ich benötige mal die Schwarmintelligenz. Ich hab zwei für mich ungeklärte Fragen.

1. Kann ich sowohl eine ReWi mit Rewi Klausuren als auch eine WiWi mit WiWi Klausuren ausgleichen? Also hab ich quasi die Möglichkeit zwei Klausuren (eine ReWi und eine WiWi) durch die Ausgleichreglungen auszugleichen?

und

2. Sind die übrigen Versuche nach der Ausgleichsreglung noch vorhanden und "verschwunden"? Wenn ich mir Sachenrecht nach dem 1. Versuch anrechnen lasse, kann ich die Klausur noch schreiben und ggf. später bestehen und ist die Ausgleichreglung dann später für eine andere Klausur nutzbar?

Vielen Dank für Eure Hilfe!
 
Hallo zusammen,

ich benötige mal die Schwarmintelligenz. Ich hab zwei für mich ungeklärte Fragen.

1. Kann ich sowohl eine ReWi mit Rewi Klausuren als auch eine WiWi mit WiWi Klausuren ausgleichen? Also hab ich quasi die Möglichkeit zwei Klausuren (eine ReWi und eine WiWi) durch die Ausgleichreglungen auszugleichen?

und

2. Sind die übrigen Versuche nach der Ausgleichsreglung noch vorhanden und "verschwunden"? Wenn ich mir Sachenrecht nach dem 1. Versuch anrechnen lasse, kann ich die Klausur noch schreiben und ggf. später bestehen und ist die Ausgleichreglung dann später für eine andere Klausur nutzbar?

Vielen Dank für Eure Hilfe!
Zu 1. Ja, insgesamt können zwei Klausuren ausgeglichen werden. Eine ReWi mit ReWi und zusätzlich eine wiwi mit wiwi.

Frage 2 würde mich auch brennend interessieren.
 
Frage 2 würde mich auch brennend interessieren.
Man beantragt den Ausgleich, indem man einfach das Zwischenzeugnis beantragt. Ob man nun nach dem ersten, zweiten oder dritten Versuch das Modul einträgt spielt keine Rolle.

Ich bin mir zu 95% sicher:
Du kannst Dein Zwischenzeugnis mit Schein (bzw inzwischen geht es ohne Schein, da das PA alles abgespeichert hat) einschicken und dir somit ein neues ausstellen lassen, daher: Die Versuche sind unabhängig vom Ausgleich.

Ich hatte mir ein Pflichtmodul mit 45% im 1. Versuch anrechnen lassen und wollte es später ggf nochmal schreiben, was sich aber am Ende gar nicht mehr gelohnt hätte, da ich über 85% hätte erreichen müssen, um die Note meines Zwischenzeugnisses anzuheben.
 
Zuletzt bearbeitet:
Man beantragt den Ausgleich, indem man einfach das Zwischenzeugnis beantragt. Ob man nun nach dem ersten, zweiten oder dritten Versuch das Modul einträgt spielt keine Rolle.

Ich bin mir zu 95% sicher:
Du kannst Dein Zwischenzeugnis mit Schein (bzw inzwischen geht es ohne Schein, da das PA alles abgespeichert hat) einschicken und dir somit ein neues ausstellen lassen, daher: Die Versuche sind unabhängig vom Ausgleich.

Ich hatte mir ein Pflichtmodul mit 45% im 1. Versuch anrechnen lassen und wollte es später ggf nochmal schreiben, was sich aber am Ende gar nicht mehr gelohnt hätte, da ich über 85% hätte erreichen müssen, um die Note meines Zwischenzeugnisses anzuheben.
Man darf ja die Ergänzungsmodule erst schreiben, wenn man alle anderen Module der ZP bestanden hat. Ich würde gerne Sachenrecht ausgleichen, damit ich die EMe schreiben kann im September (alle anderen Module habe ich fertig). Darf ich dann im September parallel Sachenrecht schreiben und falls ich es bestehe, habe ich meine Ausgleichsmöglichkeit dann zurück?
 
Man darf ja die Ergänzungsmodule erst schreiben, wenn man alle anderen Module der ZP bestanden hat. Ich würde gerne Sachenrecht ausgleichen, damit ich die EMe schreiben kann im September (alle anderen Module habe ich fertig). Darf ich dann im September parallel Sachenrecht schreiben und falls ich es bestehe, habe ich meine Ausgleichsmöglichkeit dann zurück?
Ich vermute ja, würde aber schriftlich beim PA anfragen. Dann hast Du es belegt.
 
Hey Leute,
hab eine Frage bzgl der Ausgleichregelung für die WiWi Fächer (Bachelor of Law)
Habe einmal 60, einmal 55 und einmal 37,5 Punkte.

Kurze Frage: Muss ich die letzte Prüfung nun wiederholen oder habe ich die 150 Punkte jetzt schon erreicht und kann es abhaken?
Bei 40 Punkte in der letzten Prüfung hätte sich diese Frage nicht gestellt, aber leider fehlen die 2,5 Punkte :(

Danke im voraus für die Antworten
 
Hey Leute,
hab eine Frage bzgl der Ausgleichregelung für die WiWi Fächer (Bachelor of Law)
Habe einmal 60, einmal 55 und einmal 37,5 Punkte.

Kurze Frage: Muss ich die letzte Prüfung nun wiederholen oder habe ich die 150 Punkte jetzt schon erreicht und kann es abhaken?
Bei 40 Punkte in der letzten Prüfung hätte sich diese Frage nicht gestellt, aber leider fehlen die 2,5 Punkte :(

Danke im voraus für die Antworten
Ich habe exakt dasselbe Problem. Meine Ergebnisse: 57 + 70 + 28

Mir fehlen also 2 Punkte bei den 28, um auf 30 zu kommen und mit den 70 ausgleichen zu können.

Laut Prüfungsordnung lese ich unter § 16 (leider) nichts von 150 Punkten, sondern lediglich, dass uns 2 bzw. 2,5 zum Glück fehlen...
 
Im Rahmen des LL.B. scheint es wohl nur die Regelung mit des §16 zu geben.

Ich hätte bei der Gelegenheit auch eine Frage zur Ausgleichregelung. Nehmen wir an, man gleicht ein Modul aus. Wie fließt dieses dann in die Gesamtnote mit ein, als 4,0 oder wird dann ein Schnitt aus dem Nicht-bestandenen Modul und dem zum Ausgleich herangezogenen Modul gebildet?
 
Ich habe exakt dasselbe Problem. Meine Ergebnisse: 57 + 70 + 28

Mir fehlen also 2 Punkte bei den 28, um auf 30 zu kommen und mit den 70 ausgleichen zu können.

Laut Prüfungsordnung lese ich unter § 16 (leider) nichts von 150 Punkten, sondern lediglich, dass uns 2 bzw. 2,5 zum Glück fehlen...

Ich habe das in der, wohl nun, alten Regelung tatsächlich auch gelesen gehabt. Nun aber scheint sich dies geändert zu haben... :(

Eine andere Frage. Die nicht bestandenen Klausuren aus dem letzten Semester gelten als Freiversuch (Corona Regelung) oder?
 
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