FAQ Wie beantrage ich Klausureinsicht und Widerspruch und warum ist das so wichtig?

Also erstmal Danke für die Hilfestellungen und Infos.
Ich habe nun nochmal genau nachgeschaut. Auf dem Antrag zu Klausureinsicht steht "...Sofern auch nach der Klausureinsicht Unstimmigkeiten bei der Bewertung bestehen, ist die einfachste und schnellste Möglichkeit zur Klärung des Sachverhalts die telefonische Klausurbesprechung mit dem Prüfer oder die formlose Beantragung der Nachkorrektur. ..."
Weiter oben hatte jemand einen Auszug aus den FAQ geschickt. Darin steht "...Wir empfehlen, immer zuerst die Prüfungseinsicht zu beantragen und bei Unstimmigkeiten eine Klärung mit dem Lehrstuhl herbeizuführen. Ergibt sich im Rahmen der Besprechung eine Änderung der Punktzahl bzw. Note, benachrichtigt der Lehrstuhl das Prüfungsamt. Dieses stellt einen korrigierten Notenbescheid aus und stellt ihn zu."

Also gibt es in diesem Zusammenhang wohl keine Frist. Die hätte sonst ja eigentlich irgendwo stehen müssen.
Es wird sich nun ja bald hoffentlich zeigen, wie es ausgeht. Ich werde dann auf jeden Fall einmal Bescheid geben.
 
Also erstmal Danke für die Hilfestellungen und Infos.
Ich habe nun nochmal genau nachgeschaut. Auf dem Antrag zu Klausureinsicht steht "...Sofern auch nach der Klausureinsicht Unstimmigkeiten bei der Bewertung bestehen, ist die einfachste und schnellste Möglichkeit zur Klärung des Sachverhalts die telefonische Klausurbesprechung mit dem Prüfer oder die formlose Beantragung der Nachkorrektur. ..."
Weiter oben hatte jemand einen Auszug aus den FAQ geschickt. Darin steht "...Wir empfehlen, immer zuerst die Prüfungseinsicht zu beantragen und bei Unstimmigkeiten eine Klärung mit dem Lehrstuhl herbeizuführen. Ergibt sich im Rahmen der Besprechung eine Änderung der Punktzahl bzw. Note, benachrichtigt der Lehrstuhl das Prüfungsamt. Dieses stellt einen korrigierten Notenbescheid aus und stellt ihn zu."

Also gibt es in diesem Zusammenhang wohl keine Frist. Die hätte sonst ja eigentlich irgendwo stehen müssen.
Es wird sich nun ja bald hoffentlich zeigen, wie es ausgeht. Ich werde dann auf jeden Fall einmal Bescheid geben.

Darf ich fragen, ob nun alles positiv ausgegangen ist? :)
Denke aktuell auch über eine Nachkorrektur einer Prüfung nach und finde hierzu ebenfalls keine wirklich genannte Frist.
 
Darf ich fragen, ob nun alles positiv ausgegangen ist? :)
Denke aktuell auch über eine Nachkorrektur einer Prüfung nach und finde hierzu ebenfalls keine wirklich genannte Frist.
Klar :)
Eigentlich wollte ich das auch hier schon längst reinstellen. Aber das vergisst man dann wohl leicht mal...
Hat bei mir alles problemlos geklappt.
 
Kann man sich auch verschlechtern?
Habe unerwarteterweise eine 4 mit genau 50% der Punktzahl erwischt (hatte eigentlich ein gutes Gefühl?)
Vielleicht haben sie ja irgendwo zu viele Punkte gegeben:paperbag:
 
Kann man sich auch verschlechtern?
Laut einer Aussage eines Mitarbeiters des Wiwi Prüfungsamt vor einer Klausur ist eine Verschlechterung prinzipiell möglich, praktisch würde es aber nie dazu kommen erklärte er mit einem Grinsen.

Das habe ich so verstanden, dass wohl kaum jemand noch zusätzliche Fehler suchen wird. Wobei so etwas durchaus gewollt sein kann, z. B. wenn man mit der 4,0 unzufrieden ist und lieber nochmal schreiben möchte.

Durch die Klausureinsicht allein passiert auf jeden Fall gar nichts.

Aber vielleicht gibt es noch weitere Hinweise auf den Moodle-Seiten des betreffenden Moduls. Ansonsten beim entsprechenden Prüfungsamt nachfragen.
 
Also ich habe direkt Einsicht angemeldet, sollte ich dann wenn diese verfügbar ist schauen, ob ich dann was finde, wo zugut bewertet wurde und anschließend dem Lehrstuhl schreiben oder wie? Hab mal was von Einspruchsfrist gelesen hier im Forum
 
Ich habe bisher nur einmal Klausureinsicht gefordert und das ging schnell und problemlos elektronisch. Bei der Fakultät für Psychologie geht das anscheinend nur vor Ort bzw. auf Antrag in einem Studienzentrum.
Elektronische Klausureinsicht - FernUniversität in Hagen

Da steht auch, dass der Antrag auf Klausureinsicht innerhalb von 14 Tagen nach Bekanntgabe des Klausurergebnis eingereicht werden muss. Diese Frist hat aber nichts mit der Frist zur Korrektur der Note zu tun, dass wäre die Widerspruchsfrist.

Ich vermute Du hast ein Schreiben der FU bekommen, wo Dir die Note bescheinigt wurde. Bei der letzten Bescheinigung steht bei mir unten drin, dass ich innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch einlegen kann.

Wenn jetzt die Klausureinsicht usw. vielleicht zu lange dauert, sollte man sogar vorsorglich Widerspruch einlegen.

Aber hast Du noch genügend Zeit zum Ablauf der Widerspruchsfrist sollte man eher zuerst direkt Kontakt mit dem Lehrstuhl herstellen und das Problem besprechen.

Habe ich Dich richtig verstanden, dass Du einer der Fälle bist wo eine Noten-Verschlechterung gewünscht ist? Ich glaube das würde ich dann tatsächlich zuerst mit dem Lehrstuhl diskutieren wollen.

BTW: Es hilft auch ungemein, wenn Du in Deinem Profil auch Deinen Studiengang sichtbar machst. Sehr viel hängt bei der FUH von der jeweiligen Fakultät ab. Dann können Dir die Leute auch bessere Ratschläge geben.
 
Ok vielen Dank für die Infos, dann werde ich es mal probieren:argh:
Ja, würde lieber durchfallen...
Genau, sitze wie du auch zwischen zwei Fakultäten durch Winfo, wurde teils auch schon bei Fragen an die jeweils andere verwiesen:stupid:
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo, ich habe auch eine Frage zur Klausureinsicht. Bei ReWi werden ja coronabedingt nur Online-Klausuren geschrieben. Die Korrektur mit Korrekturvermerken ist dann über das "Online-Übungssystem" einsehbar. Eine weitergehende "Klausureinsicht" ist nicht möglich, da dies nun die Klausureinsicht ist.

In der Korrektur finde ich Hinweise und Markierungen, was richtig oder falsch ist. Leider findet sich dort keinerlei "Detailbepunktung", es steht am Ende einer Aufgabe wieviel Punkte man insgesamt erreicht hat. Ich kann jetzt allerdings überprüfen, ob alle richtigen Aspekte in die Benotung eingeflossen sind. Zum Beispiel gibt es eine Aufgabe mit 80 Punkten (von den 100 Punkte der gesamten Klausur) und ich weiß nur, dass ich 40 Punkte für diese Aufgabe erhalten habe.

Auch kann ich nicht die einzelnen Punkte aufsummieren und schauen, ob Punkte vergessen wurden. Dies ist denke ich einfachste Weg sich in der Klausureinsicht zu verbessern.

Hat jemand Erfahrung von Euch, ob dass seitens des Prüfungsamt so in Ordnung ist, oder ob Sie auch Auskunft geben müssen wofür ich im Detail die Punkte bekommen habe?
 
Bei meinen Offline-Klausuren war das ganz genauso. Erfahrungen damit habe ich nicht, aber ich kann mir nicht vorstellen, dass das Prüfungsamt das näher aufschlüsseln muss oder überhaupt kann. Ich hatte bei den Korrekturen meiner Klausuren nicht den Eindruck, dass es außer den Angaben auf dem Klausurblatt einen Punkteschlüssel für die Bearbeitung der einzelnen Aufgaben gibt. Sie scheinen mir eher am Ende anhand des Gesamteindrucks und Abwägung der guten und schlechten Aspekte festgesetzt worden zu sein.
 
Hallo zusammen,

vielleicht hilft das Video/Treffen jemandem, um zu verstehen, wie Korrektoren so ticken.

 
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