Einsendeaufgaben WiSe 21/22 EA_1

Hochschulabschluss
Master of Science
Studiengang
Bachelor of Laws
Hallo zusammen,
gerne würde ich mich, mit euch über die EA austauschen.

Ich habe in den letzten Tagen begonnen
Viel habe ich leider noch nicht erarbeitet
 
Ich habe Aufgabe 1 gemacht. Ich bin mir echt nicht sicher, deswegen schaut euch mal mein Schema an und wir können darüber diskutieren.

Obersatz, Vss.
A. Anspruchsteller = Eigentümer der Sache
I. Sacheigenschaft
II. Ursprünglicher Eigentümer
III. Eigentumsverlust des M
1. Eigentumsverlust an V
§ 946 (-)
2. Eigentumsverlust an F
a) Einigung
b) Übergabe
Übergabesurrogat gem 930
aa) Sicherungsabrede
bb) Potentieller Herausgabeanspruch
cc) Fremdbesitzwille
dd) ZE
c) Einigsein im Zeitpunkt der Übergabe
d) Berechtigung
e) ZE
IV. ZE
B. Anspruchsgegner = Besitzer
C. Kein Recht zum Besitz
I. Entstehung des Vermieterpfandrechts
1. Mietvertrag
2. Ford. des Vermieters
3. Einbringen durch den Mieter
4. Pfändbare Sache des Mieters
Hier (-), da die Heizpilze im Eigentum des F stehen
5. ZE
II. ZE
D. Ergebnis
Herausgabe (+)

Die Schemata habe ich alle aus dem Internet. juris, jura online ...
Ich bin absolut kein Experte und freue mich auf den Austausch. Seid bitte kritisch.
 
Meine ersten Gedanken zu Auf. 2

Obersatz, Vss.

A. Anspruchsteller = Eigentümer
I. Sacheigenschaft
II. Ursprünglicher Eigentümer
III. Eigentumsverlust
1. Eigentumsverlust D an V
§ 946 (-)
2. Eigentumsverlust D an M
(-)
3. ZE
Eigentümer ist D
B. Anspruchsgegner = Besitzer
C. Kein Recht zum Besitz
...
Hier brauche ich eure Ideen

Und zu den anderen Punkten bin ich mir nicht sicher. Wer Vorschläge hat gerne.
 
Irgendwie bin ich nicht zufrieden mit meiner Lösung, hat jmd. noch input?
 
Hallo alle zusammen,
Ich starte jetzt erst, wie habt ihr euch die Aufgaben geholt ?
 
Hallo alle zusammen,
Ich starte jetzt erst, wie habt ihr euch die Aufgaben geholt ?
Du gehst ins online Übungssystem-> filterst nach rewi (rot) -> Einesendearbeit und da wählst du das Modul aus -> Den in der Leiste links auf Kursmappe -> Aufgabenheft 1
 
Ich habe Aufgabe 1 gemacht. Ich bin mir echt nicht sicher, deswegen schaut euch mal mein Schema an und wir können darüber diskutieren.

Obersatz, Vss.
A. Anspruchsteller = Eigentümer der Sache
I. Sacheigenschaft
II. Ursprünglicher Eigentümer
III. Eigentumsverlust des M
1. Eigentumsverlust an V
§ 946 (-)
2. Eigentumsverlust an F
a) Einigung
b) Übergabe
Übergabesurrogat gem 930
aa) Sicherungsabrede
bb) Potentieller Herausgabeanspruch
cc) Fremdbesitzwille
dd) ZE
c) Einigsein im Zeitpunkt der Übergabe
d) Berechtigung
e) ZE
IV. ZE
B. Anspruchsgegner = Besitzer
C. Kein Recht zum Besitz
I. Entstehung des Vermieterpfandrechts
1. Mietvertrag
2. Ford. des Vermieters
3. Einbringen durch den Mieter
4. Pfändbare Sache des Mieters
Hier (-), da die Heizpilze im Eigentum des F stehen
5. ZE
II. ZE
D. Ergebnis
Herausgabe (+)

Die Schemata habe ich alle aus dem Internet. juris, jura online ...
Ich bin absolut kein Experte und freue mich auf den Austausch. Seid bitte kritisch.
Ich bin noch nicht soweit wie du. Bei Frage 1 geht es um die Sicherungsabrede zw. M und F. Fängt die Prüfung der Ansprüche nicht zuerst mit
I. Anspruch aus Sicherungsabrede?
II. Anspruch aus 985
1. Eigentümerstellung des F
a) ursprüngliche Eigentümer
b) Miteigentum F und M
c) Sicherungsübereignung M an F
d) Eigentumverlust an V ( hier bin ich mir nicht sicher aber müssen wir nicht zuerst prüfen ob die Heizpilze in das Inventar der Mietsache eingebracht worden sind und danach 946 BGB prüfen?)
e) Sicherungsübereignung von M an F
- Einigung M und F
- Übergabesurrogat (Fremdbesitz unmittelbar M, Herausgabeanspruch, Fremdbesitzwille, Gutgläubigererwerb)
2. Besitz
3. Kein Recht zum Besitz
a) Mietvertrag

Bis hier hab ich die Schema.
Was meinst Du?
 
Ich bin noch nicht soweit wie du. Bei Frage 1 geht es um die Sicherungsabrede zw. M und F. Fängt die Prüfung der Ansprüche nicht zuerst mit
I. Anspruch aus Sicherungsabrede?
II. Anspruch aus 985
1. Eigentümerstellung des F
a) ursprüngliche Eigentümer
b) Miteigentum F und M
c) Sicherungsübereignung M an F
d) Eigentumverlust an V ( hier bin ich mir nicht sicher aber müssen wir nicht zuerst prüfen ob die Heizpilze in das Inventar der Mietsache eingebracht worden sind und danach 946 BGB prüfen?)
e) Sicherungsübereignung von M an F
- Einigung M und F
- Übergabesurrogat (Fremdbesitz unmittelbar M, Herausgabeanspruch, Fremdbesitzwille, Gutgläubigererwerb)
2. Besitz
3. Kein Recht zum Besitz
a) Mietvertrag

Bis hier hab ich die Schema.
Was meinst Du?
Also den Punkt b) Miteigentum F und M habe ich nicht
Danach habe ich den Eigentumsverlust an V über § 946 geprüft. Dies habe ich verneint und dabei § 94 I, II zur Hilfe genommen
Dann habe ich die Sicherungsübereignung geprüft (Irgendwie hast du das doppelt c) und e))
- Auch mit Übergabesurrogat nach § 930
Dadurch habe ich die Eigentümerstellung des F bejaht

Dann habe ich den Besitz des V geprüft
- Hier hatte ich Probleme
- Entschieden habe ich für den § 856 I. Also M den Besitz beendet (Ich bin nach BeckOK vorgegangen)
- Nach der Beendig - den Erwerb durch V

Am Ende bei mir C. habe ich kein Recht zum Besitz geprüft. Hier das Vermieterpfandrecht
- Bei mir geht das nicht durch, da der Mieter Eigentümer der Sache sein muss
- Aber wie oben gesagt ist F Eigentümer

Also Herausgabe (+)

Kritik, Anmerkungen, Verbesserungsvorschläge gerne

An Aufgabe 2 sitze ich noch. Ich habe erstmal die EA in IPR gemacht
 
Also den Punkt b) Miteigentum F und M habe ich nicht
Danach habe ich den Eigentumsverlust an V über § 946 geprüft. Dies habe ich verneint und dabei § 94 I, II zur Hilfe genommen
Dann habe ich die Sicherungsübereignung geprüft (Irgendwie hast du das doppelt c) und e))
- Auch mit Übergabesurrogat nach § 930
Dadurch habe ich die Eigentümerstellung des F bejaht

Dann habe ich den Besitz des V geprüft
- Hier hatte ich Probleme
- Entschieden habe ich für den § 856 I. Also M den Besitz beendet (Ich bin nach BeckOK vorgegangen)
- Nach der Beendig - den Erwerb durch V

Am Ende bei mir C. habe ich kein Recht zum Besitz geprüft. Hier das Vermieterpfandrecht
- Bei mir geht das nicht durch, da der Mieter Eigentümer der Sache sein muss
- Aber wie oben gesagt ist F Eigentümer

Also Herausgabe (+)

Kritik, Anmerkungen, Verbesserungsvorschläge gerne

An Aufgabe 2 sitze ich noch. Ich habe erstmal die EA in IPR gemacht
IPR hab ich im September geschrieben. Das Thema war nicht wirklich leicht.
Du hast Recht mit der Sicherungsübereignung 🙈 hab tatsächlich doppelt. Spätestens beim runterschreiben wäre mir aufgefallen.
 
Ich bin noch nicht soweit wie du. Bei Frage 1 geht es um die Sicherungsabrede zw. M und F. Fängt die Prüfung der Ansprüche nicht zuerst mit
I. Anspruch aus Sicherungsabrede?
II. Anspruch aus 985
1. Eigentümerstellung des F
a) ursprüngliche Eigentümer
b) Miteigentum F und M
c) Sicherungsübereignung M an F
d) Eigentumverlust an V ( hier bin ich mir nicht sicher aber müssen wir nicht zuerst prüfen ob die Heizpilze in das Inventar der Mietsache eingebracht worden sind und danach 946 BGB prüfen?)
e) Sicherungsübereignung von M an F
- Einigung M und F
- Übergabesurrogat (Fremdbesitz unmittelbar M, Herausgabeanspruch, Fremdbesitzwille, Gutgläubigererwerb)
2. Besitz
3. Kein Recht zum Besitz
a) Mietvertrag

Bis hier hab ich die Schema.
Was meinst Du?
Hallo,

ich verstehe 1. b) nicht.
M hatte die Pilze erworben und bezahlt. Damit war er alleiniger Eigentümer an den Pilzen geworden.
Wieso jetzt Miteigentum F und M?
Und 1. c) Sicherheitsübereignung M an F
Das steht doch so im Sachverhalt. Durch die Sicherungsübereignung ist F alleiniger Eigentümer der Heizpilze geworden. Was gibt es denn da eigentlich noch zu prüfen?
Allenfalls müsste hier was zum Bestimmtheitsgrundsatz gesagt werden.
 
Hallo,

ich verstehe 1. b) nicht.
M hatte die Pilze erworben und bezahlt. Damit war er alleiniger Eigentümer an den Pilzen geworden.
Wieso jetzt Miteigentum F und M?
Und 1. c) Sicherheitsübereignung M an F
Das steht doch so im Sachverhalt. Durch die Sicherungsübereignung ist F alleiniger Eigentümer der Heizpilze geworden. Was gibt es denn da eigentlich noch zu prüfen?
Allenfalls müsste hier was zum Bestimmtheitsgrundsatz gesagt werden.
Hi,

wie erwähnt, die Schema hab ich grob geschrieben. Sicherlich muss ich das eine und das andere Pkt rauswerfen … spätestens beim runterschreiben 🙈
 
Gibt es jemanden der gerade die EA 1 vom Modul Mediation bearbeitet ?
 
Muss man bei Sachenrecht die Lotse EA und die normale EA bestehen, um an der Prüfung teilnehmen zu können? Oder reicht es, wenn man die Lotse Aufgaben bestanden hat? Immerhin sind es dann ja 50% der EAs.
 
Die Korrektur kam ja wirklich sehr schnell. Ich denke, da dürften wir alle nicht schlecht durchgekommen sein :)
 
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