Einsendeaufgaben Aktuelle EA III Unternehmensrecht I

Dass der 38 I grundsätzlich dispositiv ist, ist ja richtig, aber es ist für mich keinerlei individualvertragliche Vereinbarung hinsichtlich der organschaftlichen Bestellung/Abberufung ersichtlich…Es geht in der abgedruckten Klausel lediglich um den Anstellungsvertrag (Dienstverhältnis) als Geschäftsführer und nicht um die organschaftliche Bestellung/Abberufung des Geschäftsführers (Dualität zw. Organ- und Vertragsebene)…
 
Dass der 38 I grundsätzlich dispositiv ist, ist ja richtig, aber es ist für mich keinerlei individualvertragliche Vereinbarung hinsichtlich der organschaftlichen Bestellung/Abberufung ersichtlich…Es geht in der abgedruckten Klausel lediglich um den Anstellungsvertrag (Dienstverhältnis) als Geschäftsführer und nicht um die organschaftliche Bestellung/Abberufung des Geschäftsführers (Dualität zw. Organ- und Vertragsebene)…
So sehe ich es auch. In Gesellschaftsvertrag haben A und B über die Abberufung nichts vereinbart. Was ich aber noch nicht erwähnt habe ist die Vereinbarung bzgl der Anstellungsvertrag. Hier weiß ich noch nicht unter welcher Pkt ich das erwähnen soll…Wo habt ihr das gepackt?
Bzgl der Stimmrecht habe ich bei A bejaht und bei B im Rahmen der Treuepflicht sein Stimmrecht verneint. So komme ich zum Ergebnis dass der gefasste Beschluss treuwidrig war.

Bei Frage 2 habe ich als erste die Voraussetzungen der 34 gmbHG geprüft.
 
Frage 1
Ich habe die Abberufung geprüft, dann ggf. steht Klausel entgegen und verneint, da kein wichtiger Grund, dann ist aber keine Abberufung als Geschäftsführer. Ich habe alles mal angeprüft, da es 70 P gibt. Allerdings ist das dann trotzdem alles seeeehr kurz. Das kann so nicht richtig sein.
 
Habt ihr die Stimmabgabe des B auch als treuwidrig bewertet?
Frage 1
Ich habe die Abberufung geprüft, dann ggf. steht Klausel entgegen und verneint, da kein wichtiger Grund, dann ist aber keine Abberufung als Geschäftsführer. Ich habe alles mal angeprüft, da es 70 P gibt. Allerdings ist das dann trotzdem alles seeeehr kurz. Das kann so nicht richtig sein.
Habt ihr die Stimmabgabe des B als treuwidrig bewertet?
 
ja, aber ich bin noch dabei zu überlegen, ob ich Ausschließung und Einziehung separat prüfen soll.
Ich habe alles zusammen geprüft.
Zu welchem Ergebnis kommt ihr bei Frage 2?

Ich habe die Satzung geprüft und im Anschluss ein wichtiger Grund für den Ausschluss des A geprüft. Komme dann zum Ergebnis dass ein Grund vorliegt. Dass B auch dazu beigetragen hat ist klar aber die Zusammenarbeit ist zerrüttet so dass der Ausschluss gerechtfertigt ist?
Was meint ihr?
 
@Julia,Ve, was war denn dann das Problem bei Aufgabe 1?
Ob der Ausschluss so rechtmäßig war. Da habe ich anhand der Dienstvertrag, Treuepflicht geprüft, ob A aus der Geschäftsführung so einfach abberufen werden kann.
Ergebnis bei Frage 1 +
Ob das so richtig ist… hab mir mit der Entscheidung ein wenig schwergetan aber gut… Bin gespannt auf die Musterlösung.

Wo habt ihr ein Problem bei der Frage 1 gesehen?
 
Also, die Kündigung des Anstellungsverhältnisses aus wichtigem Grund wäre bei mir unzulässig. Die Abberufung ist aber anders, daher +. Trotzdem ist es zu kurz. Puh.
 
Kann vielleicht jemand den SV reinstellen
 
jo, lief scheiße
aufgabe 1 ist gbr gesellschaft, ich bin auf ohg gekommen
aufgabec 3 hatte ich keinen schimmer was das sein soll
 
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