Allgemeine Infos Erfahrungsberichte 55301 Mastermodul Zivilrecht

Schnecke

Tutorin und Forenadmin
Ort
München
Studiengang
Bachelor of Laws
ECTS Credit Points
200 von 210
Beginnend mit dem Jahr 2017 wollen wir einen Versuch starten, die bisher gewonnenen Erfahrungen in diesem Modul in diesem Thread zu sammeln.

Wer gerne seinen Kommilitonen etwas von seinen bisherigen Erfahrungen mitgeben mag, sei es zum Stoff des Moduls, zur Art und Weise wie es vermittelt wird, zu ergänzender Literatur, Fällen und Lösungen, mentorieller Betreuung, wissenschaftlichen Betreuern oder dem Lehrstuhlinhaber selbst - hier ist der rechte Platz dafür.

Bitte bedenkt: Dies ist ein im Grunde öffentlicher Raum - also schreibt bitte nichts, was ihr den Betroffenen nicht auch ins Gesicht sagen würdet, und haltet euch bei der Darstellungen an die gebotene Netiquette. Nicht nur Angehörige der Fernuni und ihren Lehrstühlen lesen mit, sondern auch aktuelle und zukünftige Studierende.
Wir wollen informieren, nicht verprellen oder erschrecken.

Ansonsten gilt: fühlt euch frei, diese Seite zu füllen! :thumbsup:
 
Um das Modul 'Zivilrecht' kommt der Masterstudent nur herum, wenn er Strafrecht, Öff. Wirtschaftsrecht und Verfahrensrecht wählt (und besteht). Vermutlich wählen sehr viele Zivilrecht, da dies sowohl im Bachelor als auch Jura-Staatsexamen einen Großteil der Materie ausmacht. Jede(r) Student(in) sollte sich also mit den Grundprinzipien der entsprechenden Sachverhaltlösungen auskennen.

Der Kurs besteht aus vier Teilen; I. Europäisches Recht und vor allem Verbraucherschutz im Kaufrecht / Mietrecht, II. Beteiligung Dritter und III. Familien-Erbrecht. Diese Themen decken die Kursmaterialen ab (drei Manuskripte). Zu IV siehe unten.

Ich fand Teil I relativ eingängig (Stichworte: Verbrauchsgüterkauf, Fernabsatz, Widerruf etc.), das sind oft Standardfälle; hier auch ein kurzer Exkurs zum AGG.

Teil II war für mich der schwierigste: Stichworte: Vertrag zugunsten Dritter, Vertrag mit Schutzwirkung für Dritte, Herausgabeansprüche, Drittschadenliquidation, Beteiligung von mehr als zwei Parteien ... Jedenfalls für mich oft juristisches Neuland (der große Schein ZR liegt schon mehr als 15 Jahre zurück). man muss sich schon konzentrieren, um das knappe Skript zu inhalieren.

Teil III dann wieder etwas lockerer mit Familienrecht (Güterstand, gemeinsamer Haushalt etc) sowie Erbrecht (gesetzliche vs. gewillkürte Erbfolge).

Zum Teil IV: das sind drei oder vier mehr oder weniger aktuelle Fälle/Entscheidungen des BGH zu zivilrechtlichen Streitigkeiten aus den obigen Themenkreisen plus so Sachen wie Schadensersatz, die von den Lehrgebieten online präsentiert und aufbereitet werden. Fand ich teilweise interessant, teilweise auch für unsereiner ohne Bezug.

Am Ende steht eine vierstündige Klausur aus den genannten Gebieten I-IV (ja, auch Teil IV). Seit einigen Semestern wird keine Themeneinschränkung mehr angekündigt, so dass man eben alles auf der Pfanne haben muss. Oftmals streifen die Aufgaben mehrere der obigen Gebiete oder es sind gleich zwei Fragestellungen zu bearbeiten.

Fazit: Modul Zivilrecht beleuchtet Themen, die (angeblich) sonst nicht präsent sind, die Online-Fälle aktuelle Entscheidungen. Insgesamt werden solide, breite Grundlagen des Zivilrechts vorausgesetzt, damit man für die Klausur gerüstet ist.
 
Fazit: Modul Zivilrecht beleuchtet Themen, die (angeblich) sonst nicht präsent sind, die Online-Fälle aktuelle Entscheidungen. Insgesamt werden solide, breite Grundlagen des Zivilrechts vorausgesetzt, damit man für die Klausur gerüstet ist.

Dem kann ich mich voll und ganz anschließen. Der Stoff ist sehr umfangreich, die Studienbriefe allein sind nicht ausreichend. Wichtig ist es, schnell Fälle lösen zu können, das geht nur mit Übung. Die Fälle entsprechen (nach meinem Gefühl) dem Niveau des 1.Staatsexamens.

Eine Stoffeingrenzung gibt es nicht, in den letzten Jahren war es meist so, dass im Wintersemester eher Kaufrecht/Mietrecht / 3-Personen-Verhältnisse dran waren, im Sommersemester eher Familien- und Erbrecht. Ob das so bleiben wird, ist nicht vorhersehbar.
 
Dann reihe ich mich auch mal ein in die Erfahrungsberichte mit MMZ:
Ich habe das Modul im SoSe 2021 belegt und die Klausur mitgeschrieben. Wir meine Vorredner schon gesagt haben, es ist eine Menge Stoff. Die Lehrstühle scheinen sich bei den Klausuren von Semester zu Semester immer mal abzuwechseln, allerdings ist nicht von Anfang an klar, wer die Klausur in dem aktuellen Semester stellt, ich habe es dann aus der Studien- und Prüfungsinfo Nr. 2 erfahren. In meinem Fall kam die Klausur vom LS Wackerbarth, womit dann auch klar war, dass es sich wahrscheinlich weniger um Familien- und Erbrecht, sondern eher um "klassisches ZR" drehen wird. Die Klausur war sehr anspruchsvoll und man musste ganz genau gucken, dass man nichts vergisst oder übersieht. Schon die EA hatte es in sich und war voll von Inzidnetprüfungen, die mich persönlich immer etwas verwirren. Im Ergebnis ist es bei mir sehr gut ausgefallen, die 4 Stunden Zeit braucht man auf jeden Fall und vom Stoff kann leider so ziemlich alles drankommen, allerdings sind die Klausuren nicht unfair und mit einer guten Vorbereitung auch gut zu schaffen. Auch die Videobesprechungen in Moddle fand ich gut und hilfreich.
 
Hallo ihr,

ich schreibe nächstes Semester Zivilrecht und wollte mal fragen, wie man sich darauf am besten vorbereiten kann. Macht es Sinn sich nochmal die gesamten Schuldrecht AT / BT Bücher anzugucken?
 
Liebe Jenny,

die beste Möglichkeit, sich auf die Klausur im Zivilrecht vorzubereiten ist Übung, d.h. Schreiben von Klausuren. Vom Stoff selbst her stehen im Vordergrund das Widerrufsrecht sowie Dritte im Schuldverhältnis/BGB (also insb. Schuldrechtlich/bereicherungsrechtliche Rückabwicklung) als weitere Ergänzung ist noch das Modul Familien- udn Erbrecht erfasst. Vom Schwierigkeitsgrad her, würde ich sagen, kann man die Zivilrechtsklausur als für Fortgeschrittene einstufen. Dafür eigenen Sich einerseits Examenklausuren, obwohl die noch ein Tick schwerer sind, oder Fallbücher für Fortgeschrittene. Wichtig ist, eine gute Methodik, heißt ein sauberer und strukturierter Aufbau und Kenntnis von der Systematik, und gute Argumentation, bei etwaigen Problemen. Liebe Grüße Claudia
 
Liebe Jenny,

die beste Möglichkeit, sich auf die Klausur im Zivilrecht vorzubereiten ist Übung, d.h. Schreiben von Klausuren. Vom Stoff selbst her stehen im Vordergrund das Widerrufsrecht sowie Dritte im Schuldverhältnis/BGB (also insb. Schuldrechtlich/bereicherungsrechtliche Rückabwicklung) als weitere Ergänzung ist noch das Modul Familien- udn Erbrecht erfasst. Vom Schwierigkeitsgrad her, würde ich sagen, kann man die Zivilrechtsklausur als für Fortgeschrittene einstufen. Dafür eigenen Sich einerseits Examenklausuren, obwohl die noch ein Tick schwerer sind, oder Fallbücher für Fortgeschrittene. Wichtig ist, eine gute Methodik, heißt ein sauberer und strukturierter Aufbau und Kenntnis von der Systematik, und gute Argumentation, bei etwaigen Problemen. Liebe Grüße Claudia
Ganz lieben Dank!
 
Vllt. noch als Tipp von mir. Während meines gesamten Studiums hab ich immer gedacht, es geht um möglichst viel Wissen, bis ich dann eines Tages eines besseren belehrt wurde. Hauptsächlich geht es bei der Klausur darum zu zeigen, ob man die Systematik des BGB erfasst hast, dessen Bedeutung und Anwendung. Es geht wie gesagt darum, in der Lage zu sein, methodisch sauber zu prüfen, ob ein etwaiger Anspruch besteht. Dies geschieht idR. in dem bekannten Dreiklang : Anspruch entstanden - Anspruch nicht erloschen - Anspruch durchsetzbar. Für diesen Hintergrund ist es wichtig, dass man einfach weiss, 1. Besteht zunächst überhaupt ein Anspruch, aus dem sich ein Tun/Dulden/Unterlassen herleiten lässt ? Hier geht es dann in erster Linie um das Zustandekommen von Verträgen o. gesetzlichen Schuldverhältnissen und darum, ob sie überhaupt wirksam sind (denkbar sind hier alle Arten von rechtshindernden Einwendungen (Sittenwidrigkeit, Formzwang, Willensmängel, gesetzliches Verbot etc.) , 2. Besteht dieser Anspruch weiterhin oder ist er gar erloschen ? An dieser Stelle prüfst du dann alle auf den Sachverhalt in Bertacht kommenden rechtsvernichtenden Einwendungen (Erfüllung, Gestaltungsrechte, Unmöglichkeit etc.) . Nach Feststellung dass ein Anspruch weiterhin besteht, ist die Frage aufzuwerfen, ob dieser auch durchsetzbar ist ? Hier sind dann alle rechtshemmenden Einwendungen zu berücksichtigen (zB. Verjährung, Stundung, etc.)

Man muss sich eins vergegenwärtigen. Es ist unerlässlich, dass du dich mit allen Prüfungsschematas vertraut machst, sprich, du musst wissen, wenn ich etwas prüfe, wo kommt das in der Klausur, an welcher Stelle ist das wichtig ? Das Schemata ist vergleichbar mit der Grammatik, die du bei Erwerb einer neuen Fremdsprache lernen musst. Weiterhin benötigst du wichtige Definitionen bestimmter Begrifflichkeiten, zB: Erfüllungsgehilfe. Das kannst du mit den Vokabeln einer Fremdsprache vergleichen. Schemata, Defintionen sind der Grundstein einer guten Klausur. IN einem nächsten Schritt solltest du dich unbedingt vertraut machen mit dem Gesetz. Lies das Gesetz, versteh es und nimm es auseinander. Was ist der Schutzzweck der Norm, worauf verweisen die Normen und welche Rechtsgrundsätze sind damit auch anwendbar, was teilt uns die Systematik mit und lässt diese es zu, dass wir Normen aus dem Schuldrecht BT, vllt. auch im Rahmen eines anderen Bereich einsetzen können, sei es direkt oder in analoger Anwendung. Sind gewisse Normen vllt. teleologisch zu reduzieren, weil die Norm aufgr. des Sachverhalts einer Einschränkung bedarf?!

Im Rahmen des Fortgeschrittenenkurses gibt es auch viele Streitigkeiten, die man bei diversen Themen kennen sollte. Hier gilt es einen sauberen Problemaufriss zu kreieren, eine saubere Streitdarstellung und eine gute Argumentation. Natürlich ist es auch wichtig, einen sauberen Gutachtenstil während der Klausur einzuhalten, was aufgr. der knappen Zeitspanne nicht immer einfach ist. Viel wert gelegt, wird im Rahmen des MMZ-Moduls auch auf ungeschriebene Rechtsinstitute (DSL, Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten Dritter) etc. Im Prinzip geht es ja um ein Zusammenspiel des gesamten BGB, wobei der Fokus auf den Mehrpersonenverhältnissen liegt oder wie gesagt dem Verbraucherschutz.
 
Hallo,

gibt es irgendeine Erfahrung dazu, welchen Stoff der Lehrstuhl Bergmann bevorzugt prüft?

Vielen Dank und viele Grüße
 
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