Klausurbesprechung Klausur Mo. 14 März '22 WS 21/22

Ort
München
Hochschulabschluss
Staatsexamen
Studiengang
Master of Laws
An alle Mitreiter(innen),
es ist wieder Zeit, an die kommende Klausur zu denken - Anmeldung spätestens am 31. Januar '22. Hier die vorliegenden offiziellen Prüfungsinfos:

- Kursnummer: 55302 Öffentliches Recht/Öffentliches Wirtschaftsrecht
- Termin: Montag 14. März 2022, 17:00 - 20:00 Uhr
- Prüferin: Frau Prof. Dr. Andrea Edenharter
- Prüfungsform: E-Klausur über Online Übungssystem
- Teilnahmevoraussetzungen: Eine bestandene Einsendearbeit von zwei angebotenen des Moduls 55302
- Hilfsmittel: Gängige Gesetzessammlungen ... Die Verwendung weiterer Hilfsmittel stellt einen Täuschungsversuch dar
- Besonders erfreulich (Stoffeingrenzung): Keine

Allen eine vom Erfolg gekrönte Vorbereitung!
 
Tja, eigentlich nichts spezielles - kann ja alles drankommen. Vom Europarecht AEUV über Anfechtungs- und Verpflichtungs- bis hin zu allgemeinen Leistungsklagen ... Sich auf ein Thema zu konzentrieren oder sich auf Lücke und Gut Glück vorbereiten kann klappen, tut es aber oft auch nicht.
 
An alle Mitreiter(innen),
es ist wieder Zeit, an die kommende Klausur zu denken - Anmeldung spätestens am 31. Januar '22. Hier die vorliegenden offiziellen Prüfungsinfos:

- Kursnummer: 55302 Öffentliches Recht/Öffentliches Wirtschaftsrecht
- Termin: Montag 14. März 2022, 17:00 - 20:00 Uhr
- Prüferin: Frau Prof. Dr. Andrea Edenharter
- Prüfungsform: E-Klausur über Online Übungssystem
- Teilnahmevoraussetzungen: Eine bestandene Einsendearbeit von zwei angebotenen des Moduls 55302
- Hilfsmittel: Gängige Gesetzessammlungen ... Die Verwendung weiterer Hilfsmittel stellt einen Täuschungsversuch dar
- Besonders erfreulich (Stoffeingrenzung): Keine

Allen eine vom Erfolg gekrönte Vorbereitung!

Hallo zusammen,
hallo derprofi!

Ich fühle mich angesprochen von „Mitreiter“ - das ist noch einmal viel sympathischer als Mitstreiter… ;-)
Für eine geordnete Vorbereitung ist nun sicherlich die richtige Zeit. Sechs Wochen sind genug Zeit, aber auch schnell vorüber…

Allen viel Erfolg bei der Vorbereitung und dann auch eine erfolgreiche Klausur! 🍀
 
Eine Frage:
Bedeutet E-Klausur, dass es über Zoom per Webcam abläuft oder schreibt jeder für sich und muss es dann hochladen?
Je nachdem müsste ich mir möglicherweise wieder eine Webcam leihen! :-)
 
Jeder schreibt für sich in seinem Kämmerlein und lädt sein Elaborat dann als PDF hoch. Zoom oder ähnliches dient nur der gelegentlichen Identitätskontrolle. Mitarbeiter der Uni rufen den Studi auf und lassen sich den Perso über die Kamera zeigen.
 
Jeder schreibt für sich in seinem Kämmerlein und lädt sein Elaborat dann als PDF hoch. Zoom oder ähnliches dient nur der gelegentlichen Identitätskontrolle. Mitarbeiter der Uni rufen den Studi auf und lassen sich den Perso über die Kamera zeigen.
Danke für die schnelle Antwort.
Meine letzten Klausuren gingen alle über Zoom, aber ich hatte auch gehört, dass einige Klausuren eben ohne Webcam liefen, man eine Stunde länger wegen dem Hochladen hatte etc.

Ich hole mir, um sicher zu gehen, am besten mal eine Webcam, man weiß ja nie :D
 
In aller Kürze (genauer SV kommt später):
Stadt versagt einem Antragsteller die Zulassung zum Bewachungsgewerbe mit der Begründung, er sei unzuverlässig: AfD-Mitglied, Geldstrafe wegen Auffahrunfalls und vor 10 Jahren eingestellte Verfahren wegen Körperverletzung.
Was ist zu tun .... Hat die Klage Aussicht auf Erfolg?
 
@ der Profi: vielen Dank für den SV; das finde ich immer sehr hilfreich. :-):-) Ja, wäre sehr nett, wenn du dann den genauen SV Posten könntest.
 
Sachverhalt
K wohnt in der Stadt S im Bundesland L. Seit seiner Jugend übt er den Kampfsport „Karate“ aus und hat mittlerweile auch den „schwarzen Gürtel“. Er sichert seinen Lebensunterhalt durch Gelegenheits-jobs, unter anderem auch häufig als Türsteher in diversen Clubs und Diskotheken. Im Jahre 2018 be-suchte er sogar einen Lehrgang der IHK und legte erfolgreich eine Sachkundeprüfung für das Bewa-chungsgewerbe ab. Nachdem K seinen 30. Geburtstag gefeiert hat, will er seine berufliche Zukunft auf solide Füße stellen und stellt deswegen am 31.5.2021 beim zuständigen Gewerbeaufsichtsamt der Stadt S einen Antrag auf Erlaubnis zur Gründung einer Sicherheitsfirma. Mit dieser will er, regional übergreifend, Personal für Clubs und Diskotheken zur Verfügung stellen, die jeweils als Türsteher bzw. Ordner in den jeweiligen Etablissements aktiv werden sollen.
Mit Bescheid vom 2. August 2021 lehnte das zuständige Gewerbeaufsichtsamt der Stadt S den Antrag des K ab. Zur Begründung führt die Behörde aus, dass K nicht über die notwendige Zuverlässigkeit verfügt, um ein solches Gewerbe ausüben zu können. Die Nachforschungen der Behörde hätten erge-ben, dass es 2010 und 2011 jeweils ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren gegeben habe. In beiden Fällen sei dem K eine Körperverletzung vorgeworfen worden, beim Verfahren im Jahre 2011 auch im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit als Türsteher. Die Verfahren seien zwar nach § 170 Abs. 2 StPO eingestellt worden, die strafrechtliche Bewertung sei aber für die gewerbeaufsichtsrechtliche Zuver-lässigkeitsprüfung unerheblich. Außerdem habe es ein Ermittlungsverfahren im August 2015 wegen Sachbeschädigung im Straßenverkehr gegeben. Hier sei K vor einer Ampel einem anderen Autofahrer aufgefahren. Dieses Verfahren sei zwar ebenfalls nach § 153a StPO eingestellt worden, jedoch erst nachdem K eine Geldauflage von 150 € zugunsten eines Kindergartens gezahlt habe. Schließlich habe die Behörde bei der Überprüfung des K festgestellt, dass er Mitglied in der AfD sei und damit Mitglied in einer verfassungsfeindlichen Partei. Aus den dargestellten Gründen käme eine Erlaubnis für K nicht in Betracht.
K geht unmittelbar nach Erhalt des Bescheides zum Anwalt A, der sofort Klage vor dem örtlich zustän-digen Verwaltungsgericht einlegt. Zur Begründung der Klage trägt A vor, dass die Ermittlungsverfahren gegen seinen Mandanten zur Beurteilung seiner gewerberechtlichen Zuverlässigkeit gar nicht hätten herangezogen werden dürfen, da sie zu lange zurücklägen. Die Sachbeschädigung im Straßenverkehr sei von seinem Mandanten unabsichtlich herbeigeführt worden, weil er einen Moment unaufmerksam gewesen sei. Der Einstellung nach § 153a StPO habe K damals nur zugestimmt, um „die Sache“ schnell zu beenden.
Hinzu käme, dass alle Ermittlungsverfahren eingestellt worden seien. Daher gelte die strafrechtliche Unschuldsvermutung für K und negative Sanktionen - wie etwa seine Einstufung als unzuverlässig - seien daher nicht zulässig. Außerdem seien die Einstellungen der Ermittlungsverfahren wegen Körper-verletzung nach § 170 Abs. 2 StPO erfolgt. Damit sei festgestellt worden, dass sein Mandant in beiden Fällen unschuldig gewesen sei. Schließlich sei sein Mandant zwar einfaches Mitglied in der AfD, diese Partei sei aber keineswegs verfassungsfeindlich, sondern dürfe sogar zu Wahlen antreten. Daher wäre auch die Mitgliedschaft dort kein Kriterium für eine gewerberechtliche Beurteilung als unzuverlässig. Der Klage sei deshalb stattzugeben und dem K eine gewerberechtliche Erlaubnis für seine Sicherheits-firma zu erteilen.
Aufgabe: Hat die Klage des K Aussicht auf Erfolg?

Bearbeiterhinweis: Beurteilen Sie die Erfolgsaussichten der Klage gutachterlich unter allen in Betracht kommenden Aspekten. Falls nötig, beurteilen Sie die Fallfrage auch mit Hilfsgutachten. Im Bundesland L ist das Widerspruchsverfahren abgeschafft worden, es gilt das Rechtsträgerprinzip. Das VwVfG des Bundes ist anzuwenden.
 
Heftig einfach durchgefallen … 43/100 Punkte. Obwohl ich auf jedes Problem ausführlich eingegangen bin, wurde mir angemerkt, dass ich nicht die Delikte thematisiert habe. Werde Einspruch einlegen.
 
Oh weh - gibt es einen Notenschnitt? Die Delikte wollten sie wohl ganz ausführlich ausgearbeitet haben, dabei lagen die doch schon so lange zurück oder hatten keinen Gewerbebezug.
 
Ich habe zwar bestanden, aber die Bewertung in diesem Modul ist wirklich unterirdisch, kaum Kommentare, einfach eine Note darunter geklatscht, teilweise Sachen bemängelt, die fehlen sollen, obwohl sie da stehen usw. Ich drücke die Daumen für deinen Widerspruch. Notendurchschnitt 3,6
 
Ich bin auch durchgefallen ... Hatte zwar irgendwie damit gerechnet, aber auf eine wohlwollende Korrektur gehofft. Doch daraus wurde nichts ... 45/100. Mal sehen - vielleicht wechsle ich auf Verfahrensrecht?
 
Ich bin auch durchgefallen ... Hatte zwar irgendwie damit gerechnet, aber auf eine wohlwollende Korrektur gehofft. Doch daraus wurde nichts ... 45/100. Mal sehen - vielleicht wechsle ich auf Verfahrensrecht?
Im LLM darfst Du nicht wechseln - einmal geschrieben, musst durchziehen - so steht es in der Prüfungsordnung. Von Verfahrensrecht würde ich abraten, aber das ist anderes Thema.

Grüße
 
Aber sowohl VerfahrensR als auch ÖR sind doch quasi Pflichtmodule, was passiert denn, wenn man beide belegt, auch beide schreibt aber nur eine besteht, dann kann es doch nicht sein, dass man die andere Klausur auch noch bestehen muss, dann hätte man ja quasi zu viele Module am Ende? Ich habe mich das schon einmal gefragt, generell hast du natürlich Recht, bei den Wahlmodulen, wenn man sich einmal für Win Modul entschieden hat, also die Klausur geschrieben hat, dann muss man es durchziehen, aber bei den Masterprlichtmodulen, die ja gleichzeitig Wahlmodul sein können, verstehe ich das nicht so ganz.
 
Aber sowohl VerfahrensR als auch ÖR sind doch quasi Pflichtmodule, was passiert denn, wenn man beide belegt, auch beide schreibt aber nur eine besteht, dann kann es doch nicht sein, dass man die andere Klausur auch noch bestehen muss, dann hätte man ja quasi zu viele Module am Ende? Ich habe mich das schon einmal gefragt, generell hast du natürlich Recht, bei den Wahlmodulen, wenn man sich einmal für Win Modul entschieden hat, also die Klausur geschrieben hat, dann muss man es durchziehen, aber bei den Masterprlichtmodulen, die ja gleichzeitig Wahlmodul sein können, verstehe ich das nicht so ganz.
Du musst alle "Vorschläge" aus den ReWi belegen und bestehen, wobei Du nur eins auslassen darfst. Drum musst Du Dir schon früh Gedanken machen. Ich habe diesbezüglich mit dem Prüfungsamt telefoniert.
 
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