Einsendeaufgaben EA WS 2021/22

Ich hab keine Ahnung und ich weiß ja auch nicht sicher, ob ich Recht habe. KV mit Todesfolge ist ja eine Vorsatz/Fahrlässigkeitskombination. Er wollte KV, Tod trifft fahrlässig ein. Ich glaube nur eben, dass der Tod nicht fahrlässig eingetreten ist, weil er ihn billigend in Kauf nimmt. KV mit Todesfolge ist für mich, ich will jemandem unbedingt nen Denkzettel verpassen, weil er nie auf mich hört, verpass ihm nen Schlag, aber ich will auf keinen Fall, dass er stirbt (quasi jede Discoschlägerei).
 
Gerde weil es mir so vor kam wie eine Schlägerei nahm ich das eher an. Ein Schlag und der Typ stirbt... Merkwürdiger Sachverhalt :cautious:

Na ja, lassen wir uns mal überraschen.
 
Der Durchschnitt ist schon echt schlecht mit 4,4 - 50 von 75 durchgefallen... Krass


Da bin ich direkt wieder froh um meine Note...
 
Gerade so bestanden. Wäre ja enttäuscht, wenn ich den Notenspiegel nicht gesehen hätte...
Sehr streng korrigiert, wie ich finde!
 
Ich vermute mal, dass wir die meisten Sachen gleich falsch haben oder?

DOPPELIRRTUM!!!! Gerade mal nur kurz angehaucht auf Skript S. 38 WTFF!!!! Ich habe Putativnotwehrexzess geprüft.

Und da verstehe ich die Anmerkung nicht, bei mir steht dran, für § 33 hätte eine wirklich Nothilfelage bestehen müssen. HÄÄÄ Aber doch nicht beim Putativnotwehrexzess, dort wird doch die irrige Annahme einer Nothilfe angenommen


Dann hätte ich wohl Mittäterschaft statt Anstiftung prüfen sollen. WARUM???? Kann das einer erklären???

Und dann wieder der Klassiker Abgrenzung aberratio ictus und error in persona ausführlicher. War eine knappe Seite. Ja was gibts da noch zum Labern.

Immerhin habe ich kein Scheiß Plagiatsvorwurf, ich habe wirklich auswendig gelernte Sachen wie Definitionen bewusst im Text verschlechtert, damit bloß keiner auf die Idee kommt, lieber Punktabzug als Plagiat.
 
Ich vermute mal, dass wir die meisten Sachen gleich falsch haben oder?

DOPPELIRRTUM!!!! Gerade mal nur kurz angehaucht auf Skript S. 38 WTFF!!!! Ich habe Putativnotwehrexzess geprüft.

Und da verstehe ich die Anmerkung nicht, bei mir steht dran, für § 33 hätte eine wirklich Nothilfelage bestehen müssen. HÄÄÄ Aber doch nicht beim Putativnotwehrexzess, dort wird doch die irrige Annahme einer Nothilfe angenommen


Dann hätte ich wohl Mittäterschaft statt Anstiftung prüfen sollen. WARUM???? Kann das einer erklären???

Und dann wieder der Klassiker Abgrenzung aberratio ictus und error in persona ausführlicher. War eine knappe Seite. Ja was gibts da noch zum Labern.

Immerhin habe ich kein Scheiß Plagiatsvorwurf, ich habe wirklich auswendig gelernte Sachen wie Definitionen bewusst im Text verschlechtert, damit bloß keiner auf die Idee kommt, lieber Punktabzug als Plagiat.
Jap. Doppelirrtum! Abgrenzung error in persona und aberatio ictus hätte umfangreicher sein sollen etc.
Die Mittäterschaft wurde allerdings positiv aufgenommen. Besonders die Sache mit der vorherigen Handlungen des A.

Und bei mir heißt es noch, dass ich 212 I statt 223, 227 hätte prüfen können, war allerdings wohl nicht gravierend!
 
Zwei Drittel durchgefallen, Wahnsinn!

Wieder wegen Plagiat??? Unser Rechtsreferent wird wieder viel Arbeit bekommen ;-)
Zwar kein Plagiat, aber habe Anmerkungen mit Verweisen auf ein Lehrbuch, auf das ich keinen Zugriff habe.

Mit der Erwartungshaltung, dass Definitionen nicht auswendig wiedergegeben werden sollen war ja zu rechnen. Mal schauen, ob diese Haltung sich nicht doch bei der Präsenzklausur ändert.

Hat jemand Erfahrungen mit dem Widerspruch? Bei dem Unsinn würde ich es dann doch das erste Mal ausprobieren, auch wenn da wohl eh nichts raus kommt.
 
Zwar kein Plagiat, aber habe Anmerkungen mit Verweisen auf ein Lehrbuch, auf das ich keinen Zugriff habe.

Mit der Erwartungshaltung, dass Definitionen nicht auswendig wiedergegeben werden sollen war ja zu rechnen. Mal schauen, ob diese Haltung sich nicht doch bei der Präsenzklausur ändert.

Hat jemand Erfahrungen mit dem Widerspruch? Bei dem Unsinn würde ich es dann doch das erste Mal ausprobieren, auch wenn da wohl eh nichts raus kommt.
Du hast es schon gut zusammen gefasst ;-)
 
Ok, aber WARUM Mittäterschaft und nicht Anstiftung. Bisher war Mittäterschaft immer mit Beuteteilung.
Es ist so, wenn eine Handlung, vor der Tat, so gravierend ist, dass diese ohne diese Handlung nicht stattfinden hätte können, so kann man von Mittäterschaft ausgehen. Auch wenn er während der Tat nichts mehr tut!
 
Ich nicht. Der Fall war ähnlich der EA aus dem letzten Semester - ich hab daher einen Plagiatsvorwurf mit 0 Punkten, weil ich die Ansichten zum error in persona beim Anstifter damals zusammengeschrieben und gelernt hatte und sie behaupten, ich hätte das aus dem Internet übernommen. Ich kann da nix gegen anbringen - klar klingt das ähnlich, aber ich kann auch Sprache und Rechtsansichten nicht neu erfinden, nur damit es dem Lehrstuhl passt. Also nochmal, dann hoffentlich in Präsenz. Würde mich ja interessieren, wie sie in dem Fall mit haargenau dem gleichen Wortlaut umgegangen wären. Plagiat ist ja in einer Präsenzklausur nur schwer möglich.
 
Hab auch grad so noch bestanden - in Anbetracht der Durchschnittsnote und der Durchfallquote bin ich trotzdem erleichtert. Bemängelt wurde - wie wohl bei den meisten - dass ich Anstiftung statt Mittäterschaft geprüft habe, die Abgrenzung zwischen aberratio ictus und error in persona ausführlicher hätte sein können und dass ich nicht auf den Doppelirrtum gekommen bin...

Vielleicht mach im September einen Verbesserungsversuch wenn es in Präsenz ist - hab an dem Tag ohnehin eine andere Klausur vermutlich auch in Präsenz, dann kann ich es auch versuchen.

Fand den Fall auch irgendwie schwierig, hatte schon bei der Abgabe kein gutes Gefühl. War irgendwie schwammig, nicht gut greifbar. Ich hatte immer das Gefühl, zwar die grobe Richtung erkennen zu können, aber nicht die Feinheiten des Falls...

Ich hab auch alle gängigen Definitionen schon vorab etwas umformuliert für mich selbst, um ja nicht in Plagiatsvorwürfe reinzulaufen, das scheint in dem Modul auch die größte Hürde zu sein...
 
Ich nicht. Der Fall war ähnlich der EA aus dem letzten Semester - ich hab daher einen Plagiatsvorwurf mit 0 Punkten, weil ich die Ansichten zum error in persona beim Anstifter damals zusammengeschrieben und gelernt hatte und sie behaupten, ich hätte das aus dem Internet übernommen. Ich kann da nix gegen anbringen - klar klingt das ähnlich, aber ich kann auch Sprache und Rechtsansichten nicht neu erfinden, nur damit es dem Lehrstuhl passt. Also nochmal, dann hoffentlich in Präsenz. Würde mich ja interessieren, wie sie in dem Fall mit haargenau dem gleichen Wortlaut umgegangen wären. Plagiat ist ja in einer Präsenzklausur nur schwer möglich.

Oh je, das tut mir leid! Das ist echt schei***, wenn man gelernt hat und dann einem solche Vorwürfe um die Ohren gehauen werden. An den Fakultäten anderer Unis heißt es man solle die gängigen Definitionen und Meinungsstreits einfach so wiedergeben wie sie in den Lehrbüchern stehen und nicht das Rad neu erfinden. Bei diesem Lehrstuhl hingegen fällt man dann wegen Plagiat durch. Und das ja auch erst seit den Onlineklausuren, in früheren Präsenzklausuren war das zumindest in dem Ausmaß kein Thema, obwohl da vermutlich auch schon Studierende Definitionen auswendig gelernt und genauso hingeschrieben haben...
 
Ja, es ist unglaublich. Aber es bringt nichts, dass ich mich ärgere und dagegen angehen hat auch keinen Sinn - war in den Vorsemestern ja auch schon ohne Erfolg. Ich sehe zwar keinen Sinn darin, Sätze umzustellen und Wörter auszutauschen, nur damit es anders klingt. Wenn das nötig ist, um eine Online-Klausur bei diesem LS zu bestehen, dann verzichte ich dankend darauf. Es zeugt weder von Verständnis für Strafrecht noch für die Problemstellungen der Klausur, wenn ich gängige Definitionen und Meinungen "umbaue". Leider kann ich überhaupt nicht erkennen, ob meine Klausur ansonsten ausgereicht hätte, um zu bestehen, da keinerlei andere Anmerkungen vorhanden sind. Lerneffekt gleich Null. Ich werde die Klausur nochmals schreiben - im September in Präsenz - aber nur, weil für MMÖ das noch größere Übel ist.
 
Ich finde halt nicht in Ordnung, dass scheinbar alle Studierenden, die solche Standard Definitionen verwenden, unter Generalverdacht gestellt werden, sie hätten während der Klausur das irgendwo abgeschrieben, nur weil sie im Rahmen einer Onlineklausur theoretisch die Möglichkeit dazu haben!

Zumal es in kaum einem Fach so leicht ist wie in Jura, Prüfungen so zu gestalten, dass einem alle Bücher und Skripte und Datenbanken nicht viel nützen, wenn man nicht ausreichend gelernt und geübt hat - die Punkte gibt es ja schließlich nicht für die Wiedergabe von Definitionen und Prüfungsschemata, sondern für das Erkennen von Problemen, Schwerpunkten und Meinungsstreitigkeiten sowie für eine saubere Argumentation. Und das kann man ohne vorheriges Lernen nicht mal kurz eben so aus einem Buch abschreiben in zwei oder drei Stunden.
Mittlerweile gibt es auch einige Lehrstühle, die das erkannt haben und zB die Verwendung der Skripte explizit erlauben. Deswegen sind die Klausuren keineswegs einfacher. Und außerdem kann man ja auch in der beruflichen Praxis später Lehrbücher, Kommentare etc zu Rate ziehen wenn man ein juristisches Problem lösen muss.

Ich habe auch erst mit MMS gehadert wegen der vielen Kommentare hier im Forum in den letzten Semestern, aber Strafrecht interessiert mich und MMÖ spricht mich einfach so gar nicht an, zudem die Lehrstuhlinhaberin ja auch für durchaus anspruchsvolle Prüfungen und eine strenge Korrektur bekannt ist. Deshalb hab ich mich dann doch für MMS entschieden. Aber mit Bauchweh...

Ich wünsche allen, die diesmal nicht bestanden haben, dass es im Herbst eine Präsenzklausur gibt, bei welcher diese unschöne "Plagiats"-Thematik dann hoffentlich Geschichte ist!
 
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