Anerkennung Pflichtpraktikum

Hochschulabschluss
Diplom-Verwaltungswirtin (FH)
2. Hochschulabschluss
Bachelor of Laws
Hallo,

ich wollte mal in die Runde fragen, wie ihr das mit 2 x 6 Wochen Praktikum macht, wenn er "neben" dem Studium vollzeit arbeitet. :bugeye:
Ich arbeite seit über 10 Jahren in einer öffentlichen Verwaltung. Habt ihr schon mal etwas über eine Anerkennung der Praktikumszeiten gehört? Danke und LG
 
Hallo,

ich wollte mal in die Runde fragen, wie ihr das mit 2 x 6 Wochen Praktikum macht, wenn er "neben" dem Studium vollzeit arbeitet. :bugeye:
Ich arbeite seit über 10 Jahren in einer öffentlichen Verwaltung. Habt ihr schon mal etwas über eine Anerkennung der Praktikumszeiten gehört? Danke und LG
Ich würde dir empfehlen, beim JPA anzurufen und erstmal mündlich freundlich anzufragen, ob das anerkennungswürdig ist. Wichtiges Argument dafür könnte sein, wenn du irgendjemand mit juristischer Ausbildung als Vorgesetze:n hast.
Ich arbeite an einer Uni und übernehme da unter anderem auch Verwaltungsaufgaben, mein Chef ist Volljurist, aber bei mir hieß es "Nö".
Habe aber leider auch gleich per Mail nachgefragt und daher als Antwort ein offizielles Schreiben erhalten. Da war dann irgendwie nicht mehr dran zu rütteln. Hätte ich eine zweite Chance, würde ich mich erstmal freundlich und unverbindlich per Telefon melden.
Ansonsten schreibt dir niemand vor, wieviele Stunden du mit dem Praktikum verbringen musst. Wenn du nette Leute als Betreuende findest, könnt ihr das super individuell abstimmen, wie lange, wie viel und zu welcher Zeit du da was machen sollst. Manche sind zweimal sechs Wochen 40 Stunden am Praktikumsort. Andere holen sich alle zwei Wochen eine Akte, recherchieren selbstständig etwas dazu und besprechen das dann mit den Betreuenden. Erfahrungsgemäß sind einige Leute, die selbst examiniert sind, da recht entspannt, locker und verständnisvoll - haben es ja selbst hinter sich ;-)
 
Ich bin Diplom-Finanzwirtin. Hatte den Antrag auf Anerkennung gestellt und 2 Wochen später die positive Rückantwort im Briefkasten.
 
P.S.: Justizprüfungsamt Düsseldorf!

Aber jedes Justizprüfungsamt kocht natürlich sein eigenes Süppchen :wall:
 
P.S.: Justizprüfungsamt Düsseldorf!

Aber jedes Justizprüfungsamt kocht natürlich sein eigenes Süppchen :wall:
Ach so, ich dachte mit JPA ist das Prüfungsamt der FernUni gemeint. :haumichwech::haumichwech:
Ich wohne in Weimar/Thüringen. Wonach richtet sich die Zuständigkeit?
Vielen Dank für den Hinweis.
 
Für Thüringen habe ich jetzt das hier gefunden:

"Das Justizprüfungsamt ist dem Thüringer Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz angegliedert und hat seinen Sitz in Erfurt.

Es führt jeweils zwei Mal im Jahr die Pflichtfachprüfung zur ersten Prüfung i.S.d. § 5 Abs. 1 des Deutschen Richtergesetzes (DRiG) und die zweite Staatsprüfung durch. Die Pflichtfachprüfung findet sowohl schriftlich wie mündlich in aller Regel in Jena statt. In der sich an den juristischen Vorbereitungsdienst anschließenden zweiten juristischen Staatsprüfung werden die Klausuren in der Regel am Ort der Stammdienststelle geschrieben; die mündliche Prüfung wird regelmäßig in Erfurt durchgeführt."

Und hier ist noch ein Link:
 
Für Thüringen habe ich jetzt das hier gefunden:

"Das Justizprüfungsamt ist dem Thüringer Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz angegliedert und hat seinen Sitz in Erfurt.

Es führt jeweils:monopoly::belehren: zwei Mal im Jahr die Pflichtfachprüfung zur ersten Prüfung i.S.d. § 5 Abs. 1 des Deutschen Richtergesetzes (DRiG) und die zweite Staatsprüfung durch. Die Pflichtfachprüfung findet sowohl schriftlich wie mündlich in aller Regel in Jena statt. In der sich an den juristischen Vorbereitungsdienst anschließenden zweiten juristischen Staatsprüfung werden die Klausuren in der Regel am Ort der Stammdienststelle geschrieben; die mündliche Prüfung wird regelmäßig in Erfurt durchgeführt."

Und hier ist noch ein Link:
Oh wow. Vielen Dank. Na dann bin ich mal gespannt, ob denen die FernUni Hagen etwas sagt oder sie mich gleich abwimmeln
 
Ich habe mir gerade mal die Prüfungsordnung für Thüringen angesehen. Hast du bei deiner Studienplanung § 13 II s. 3 PO im Blick?

(2) Die Regelstudienzeit beträgt neun Studienhalbjahre. Mindestens zwei Jahre müssen auf ein Studium an einer Universität im Geltungsbereich des Deutschen Richtergesetzes entfallen. Das der staatlichen Pflichtfachprüfung unmittelbar vorausgehende Studienjahr ist an der Universität des Prüfungsortes abzuleisten.

Das bedeutet, dass du an eine Thüringische Uni wechseln musst, um in Thüringen dein Examen zu schreiben!
 
Das bedeutet, dass du an eine Thüringische Uni wechseln musst, um in Thüringen dein Examen zu schreiben!
Ich wohne in Weimar/Thüringen. Wonach richtet sich die Zuständigkeit?

Das Examen in einem anderen Bundesland als NRW zu schreiben, wenn man in Hagen studiert, ist eigentlich keine wirklich empfehlenswerte Sache. Abgesehen vom kompletten Öffentlichen Recht, das man "neu" lernen muss, haben die schriftlichen Prüfungen nicht selten einen anderen Umfang (sie Justizausbildungsgesetz des jeweiligen Bundeslandes), auf den die Universitäten vor Ort die Studierenden vorbereiten (sollten). Da gerät man schnell in die Gefahr etwas zu übersehen oder zu viel Energie in etwas zu stecken, was letztlich nicht Thema werden kann (bspw. EuropaR ist nicht in jedem Bundesland Prüfungsgegenstand)

Innerhalb NRWs können wir uns aussuchen an welchem OLG wir das Examen schreiben wollen. Das für Hagen zuständige OLG ist grds. Hamm
 
Vielleicht kurz noch einmal zu Klarstellung.

Die JPAs sind völlig unabhängig von den Unis bei den jeweiligen Oberlandesgerichtsbezirken eingerichtet und hängen damit organisatorisch am OLG.

Ob man jetzt als nachteilig empfindet, die Prüfung mit NRW-recht zu machen, ist natürlich jedem selbst überlassen. Ich sehe es so, dass die Fernuni halt NRW_Recht lehrt und es dann schon besser ist, eine NRW-Prüfung zu machen. Das Umlernen im Referendariat fällt dann sicher nicht schwer und an irgend einer Stelle muss es halt sein. Mir war das lieber, es nach der Staatsprüfung zu machen. Im großen und Ganzen ist alles ja doch recht ähnlich und es sind nur andere Normen.

Ob die Vorbereitung durch die Uni vor Ort der Schwerpunkt eines ("normalen") Fernstudenten ist, bezweifle ich. Ich kenne kaum Fernstudenten, die sich an der örtlichen Uni oder in einem kommerziellen Rep vorbereitet haben, sondern es erfolgte durch die Klausurenkurse der Fernuni und den FernRep Kurs mit vielen Examensskripten der Fernuni. --> ich hab nur daheim gelernt, hab ja schließlich noch einenVollzeit-Beruf.

Aber das ist nur meine Ansicht.

Sam
 
Ich habe mir gerade mal die Prüfungsordnung für Thüringen angesehen. Hast du bei deiner Studienplanung § 13 II s. 3 PO im Blick?

(2) Die Regelstudienzeit beträgt neun Studienhalbjahre. Mindestens zwei Jahre müssen auf ein Studium an einer Universität im Geltungsbereich des Deutschen Richtergesetzes entfallen. Das der staatlichen Pflichtfachprüfung unmittelbar vorausgehende Studienjahr ist an der Universität des Prüfungsortes abzuleisten.

Das bedeutet, dass du an eine Thüringische Uni wechseln musst, um in Thüringen dein Examen zu schreiben!
Sorry für meine späte Antwort. Ich war leider erkrankt. Herzlichen Dank für die Info. Damit macht das eigentlich absolut keinen Sinn. Ich musste meinen Job kündigen, um wieder in Jena studieren zu gehen. 🤬
 
Das Examen in einem anderen Bundesland als NRW zu schreiben, wenn man in Hagen studiert, ist eigentlich keine wirklich empfehlenswerte Sache. Abgesehen vom kompletten Öffentlichen Recht, das man "neu" lernen muss, haben die schriftlichen Prüfungen nicht selten einen anderen Umfang (sie Justizausbildungsgesetz des jeweiligen Bundeslandes), auf den die Universitäten vor Ort die Studierenden vorbereiten (sollten). Da gerät man schnell in die Gefahr etwas zu übersehen oder zu viel Energie in etwas zu stecken, was letztlich nicht Thema werden kann (bspw. EuropaR ist nicht in jedem Bundesland Prüfungsgegenstand)

Innerhalb NRWs können wir uns aussuchen an welchem OLG wir das Examen schreiben wollen. Das für Hagen zuständige OLG ist grds. Hamm
Danke dir für deine Antwort! Damit macht das Fernstudium absolut keinen Sinn für mich. 😩
 
Vielleicht kurz noch einmal zu Klarstellung.

Die JPAs sind völlig unabhängig von den Unis bei den jeweiligen Oberlandesgerichtsbezirken eingerichtet und hängen damit organisatorisch am OLG.

Ob man jetzt als nachteilig empfindet, die Prüfung mit NRW-recht zu machen, ist natürlich jedem selbst überlassen. Ich sehe es so, dass die Fernuni halt NRW_Recht lehrt und es dann schon besser ist, eine NRW-Prüfung zu machen. Das Umlernen im Referendariat fällt dann sicher nicht schwer und an irgend einer Stelle muss es halt sein. Mir war das lieber, es nach der Staatsprüfung zu machen. Im großen und Ganzen ist alles ja doch recht ähnlich und es sind nur andere Normen.

Ob die Vorbereitung durch die Uni vor Ort der Schwerpunkt eines ("normalen") Fernstudenten ist, bezweifle ich. Ich kenne kaum Fernstudenten, die sich an der örtlichen Uni oder in einem kommerziellen Rep vorbereitet haben, sondern es erfolgte durch die Klausurenkurse der Fernuni und den FernRep Kurs mit vielen Examensskripten der Fernuni. --> ich hab nur daheim gelernt, hab ja schließlich noch einenVollzeit-Beruf.

Aber das ist nur meine Ansicht.

Sam
Hey Sam,

danke für deine Antwort! Ich hatte jetzt echt überlegt, die Option FernUni Hagen für mich sterben zu lassen, weil ich auf Grund eines Vollzeitjobs nicht die Möglichkeit habe, ein Jahr an einer Präsenzuni zu studieren. 🥺

Es wäre schon pokern, wenn ich an der Präsensuni meines Bundeslandes die Prüfung machen würde und nicht zur Vorlesung gehen könnte.
 
Hey Sam,

danke für deine Antwort! Ich hatte jetzt echt überlegt, die Option FernUni Hagen für mich sterben zu lassen, weil ich auf Grund eines Vollzeitjobs nicht die Möglichkeit habe, ein Jahr an einer Präsenzuni zu studieren. 🥺

Es wäre schon pokern, wenn ich an der Präsensuni meines Bundeslandes die Prüfung machen würde und nicht zur Vorlesung gehen könnte.
Bevor du die Option Hagen völlig verwirfst: Was hält dich davon ab, in NRW die Prüfungen zu machen? Effektiv muss man ja nur für die Klausuren vor Ort sein und für die mündliche Prüfung - gegebenenfalls noch für das Abschlussseminar im universitären Schwerpunkt, wobei es da ganz auf den Lehrstuhl ankommt.
Sicherlich ist das Besondere Verwaltungsrecht von Bundesland zu Bundesland verschieden, aber wenn du in Hagen NRW-Recht lernst, dann kannst du dich sicherlich auch recht zügig in das Besondere Verwaltungsrecht deines Bundeslandes einarbeiten, wenn du es später tatsächlich brauchen solltest. Jedenfalls im Vergleich NRW und MV habe ich nur geringfügige Unterschiede festgestellt (und das trotz Aufgabendualismus im einen und Aufgabenmonismus im anderen Bundesland).
Ins Referendariat kannst du in deinem Bundesland auch gehen, wenn du die erste juristische Prüfung in NRW abgelegt hast. In Thüringen ist das doch auch nicht so arg mit den Wartezeiten oder? Das wäre sonst noch ein Argument für ein Studium vor Ort, da man dann teilweise bei der Platzvergabe bevorzugt wird.
 
Bevor du die Option Hagen völlig verwirfst: Was hält dich davon ab, in NRW die Prüfungen zu machen? Effektiv muss man ja nur für die Klausuren vor Ort sein und für die mündliche Prüfung - gegebenenfalls noch für das Abschlussseminar im universitären Schwerpunkt, wobei es da ganz auf den Lehrstuhl ankommt.
Sicherlich ist das Besondere Verwaltungsrecht von Bundesland zu Bundesland verschieden, aber wenn du in Hagen NRW-Recht lernst, dann kannst du dich sicherlich auch recht zügig in das Besondere Verwaltungsrecht deines Bundeslandes einarbeiten, wenn du es später tatsächlich brauchen solltest. Jedenfalls im Vergleich NRW und MV habe ich nur geringfügige Unterschiede festgestellt (und das trotz Aufgabendualismus im einen und Aufgabenmonismus im anderen Bundesland).
Ins Referendariat kannst du in deinem Bundesland auch gehen, wenn du die erste juristische Prüfung in NRW abgelegt hast. In Thüringen ist das doch auch nicht so arg mit den Wartezeiten oder? Das wäre sonst noch ein Argument für ein Studium vor Ort, da man dann teilweise bei der Platzvergabe bevorzugt wird.
Danke für deine Frage und deine Erläuterung Jule!!! :notebook:

Mir war nicht bewusst, dass ich das Ref. in meinem Bundesland machen kann. Wie es mit der Wartezeit für das Ref. in Thüringen aussieht weiß ich ehrlich gesagt nicht, aber ich hatte mit dem Gedanken gespielt, mir die Praxis anerkennen zu lassen (siehe #4 im thread), da ich seit 20 Jahren in der Verwaltung des öffentlichen Dienstes arbeite.
 
Ich habe mir gerade mal die Prüfungsordnung für Thüringen angesehen. Hast du bei deiner Studienplanung § 13 II s. 3 PO im Blick?

(2) Die Regelstudienzeit beträgt neun Studienhalbjahre. Mindestens zwei Jahre müssen auf ein Studium an einer Universität im Geltungsbereich des Deutschen Richtergesetzes entfallen. Das der staatlichen Pflichtfachprüfung unmittelbar vorausgehende Studienjahr ist an der Universität des Prüfungsortes abzuleisten.

Das bedeutet, dass du an eine Thüringische Uni wechseln musst, um in Thüringen dein Examen zu schreiben!
Dann bedeutet staatlichen Pflichtfachprüfung 1. Staatsexamen, richtig ? :bugeye::ohyeah:
 
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